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KlappentextDie erbrechtliche Ausgleichung bezweckt die Gleichbehandlung von Abkoemmlingen hinsichtlich der Beteiligung am elterlichen Vermoegen. Die Auseinandersetzung des elterlichen Nachlasses erfolgt daher unter Berucksichtigung lebzeitiger Zuwendungen. Fur Kindesunterhaltsleistungen als obligatorische Leistungen kann die Ausgleichung grundsatzlich nicht angeordnet werden. Die Autorin zeigt, dass beim behinderungsbedingten Mehrbedarf eine Ausnahme zu machen ist. Dessen Ausgleichung kann genutzt werden, um den Pflichtteil des behinderten Abkoemmlings zu reduzieren und dadurch die Zugriffsmasse des Sozialleistungstragers zu verringern. Das Gestaltungsziel ist dabei dasselbe wie beim Behindertentestament.
ZusammenfassungPflegeleistungen gegenüber behinderten Kindern können gemäß
2050 Abs. 3 BGB durch Anordnung der Ausgleichung unterzogen werden. Dies führt zu einer Pflichtteilsreduzierung des behinderten Abkömmlings. Die Ausgleichung kann dadurch als Ergänzung zum Behindertentestament eingesetzt werden.
2050 Abs. 3 BGB durch Anordnung der Ausgleichung unterzogen werden. Dies führt zu einer Pflichtteilsreduzierung des behinderten Abkömmlings. Die Ausgleichung kann dadurch als Ergänzung zum Behindertentestament eingesetzt werden.
Details
ISBN/GTIN978-3-631-71760-8
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
Verlag
Erscheinungsjahr2017
Erscheinungsdatum24.05.2017
Reihen-Nr.29
Seiten175 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht370 g
Artikel-Nr.42857855
Rubriken
GenreRecht