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Grundlagen, Wirkungen und Grenzen des tarifdispositiven Rechts in der Arbeitnehmerüberlassung

Dissertationsschrift
BuchGebunden
230 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am25.09.2018
Die Indienstnahme des tarifdispositiven Rechts in der Arbeitnehmeruberlassung steht seit Jahren in der Kritik. Diese Arbeit widmet sich zunachst der Klarung der Grundlagen von (Privat-)Autonomie im Allgemeinen und Tarifautonomie im Speziellen und stellt die Funktionsvoraussetzungen vor. Anschliessend werden die tarifdispositiven Gestaltungen, die die Novellierung des AUEG im Jahre 2017 mit sich brachte, im Detail untersucht und Reformvorschlage geboten, die bestehenden Dysfunktionalitaten entgegenwirken.mehr

Produkt

KlappentextDie Indienstnahme des tarifdispositiven Rechts in der Arbeitnehmeruberlassung steht seit Jahren in der Kritik. Diese Arbeit widmet sich zunachst der Klarung der Grundlagen von (Privat-)Autonomie im Allgemeinen und Tarifautonomie im Speziellen und stellt die Funktionsvoraussetzungen vor. Anschliessend werden die tarifdispositiven Gestaltungen, die die Novellierung des AUEG im Jahre 2017 mit sich brachte, im Detail untersucht und Reformvorschlage geboten, die bestehenden Dysfunktionalitaten entgegenwirken.
ZusammenfassungDie Indienstnahme des tarifdispositiven Rechts in der Arbeitnehmerüberlassung begegnet dogmatischen Bedenken. Mangels hinreichender Organisationsgrade der Betroffenen bieten die Tarifverträge keine Lösung, die als autonom bezeichnet werden kann. Das Buch widmet sich der Klärung der Grundlagen von (Privat-)Autonomie und Tarifautonomie.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Tarifdispositivität - Funktionsvoraussetzungen - Autonomie - Kollektive Privatautonomie - AÜG -Tarifautonomie - Bezugnahmeklausel - Personalgestellungmehr

Autor

Christoph Corzelius studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften und legte sein 1. Staatsexamen 2015 ab. Während des Studiums nahm er eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei auf. Promotionsbegleitend war er Wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof. Dr. Stefan Greiner am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit in Bonn.