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KlappentextDie Autorin schliesst eine Lucke in der Dogmengeschichte des Rechtsgedankens der Nichtigkeit sittenwidriger Vereinbarungen. Sie weist nach, dass die Kanonistik des Hochmittelalters im Zusammenhang mit der Entwicklung des Grundsatzes "pacta sunt servanda" eigene, neue inhaltliche Kriterien fur die Zulassigkeit von Vereinbarungen einfuhrte und spater einen theologisch begrundeten Begriff der "boni mores" schuf. Dieser wich von dem roemisch-rechtlichen Begriff der guten Sitten in der Legistik ab. Der Rechtsgedanke der Begrenzung der Vertragsfreiheit durch die guten Sitten als allgemeines und moralisches Kriterium ist heute in 138 BGB verankert. Die Untersuchung zeigt, dass er auf das naturrechtlich begrundete Verstandnis der "boni mores" im kirchlichen Recht des Hochmittelalters zuruckzufuhren ist.
ZusammenfassungDie Autorin untersucht einen Ausschnitt der Dogmengeschichte des
138 BGB. Sie weist nach, dass die Kanonistik zur Bestimmung zulässiger Inhalte von Vereinbarungen zunächst eigene Kriterien heranzog und schließlich einen vom römisch-rechtlichen Begriff der «boni mores» abweichenden, theologisch begründeten Sittenwidrigkeitsbegriff schuf.
138 BGB. Sie weist nach, dass die Kanonistik zur Bestimmung zulässiger Inhalte von Vereinbarungen zunächst eigene Kriterien heranzog und schließlich einen vom römisch-rechtlichen Begriff der «boni mores» abweichenden, theologisch begründeten Sittenwidrigkeitsbegriff schuf.
Details
ISBN/GTIN978-3-631-79617-7
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
Verlag
Erscheinungsjahr2019
Erscheinungsdatum12.08.2019
Reihen-Nr.484
Seiten218 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht359 g
Artikel-Nr.16032909
Rubriken
GenreRecht