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Der Arbeiterschutz in den Preussischen Bergpolizeiverordnungen

BuchKartoniert, Paperback
265 Seiten
Deutsch
Springererschienen am01.01.19041904
Die gesetzliche Regelung der polizeilichen Beaufsichtigung des Bergbaues in Preuilen. Die Rechtsverhaltnisse des Bergbaues in Preufkn sind in der Hauptsache durch das Allgemeine Berggesetz fiir die Preumschen Staaten vom 24. J uni 1865 *) geregelt. N ach 196 dieses Gesetzes polizeiliche Dberwachung des Bergbaues ob, liegt dem Staate die soweit 1. die Sicherheit der Baue, 2. die Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter, 3. die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes durch die Einrichtungen des Betriebes, *) Dieses Gesetz ist durch folgende Gesetze abgeandert worden: 1. Gesetz, betreffend die Rechtsverhaltnisse des Stein- und Braun- kohlenbergbaues in denjenigen Landesteilen, in welch en das Kur- fUrstlich Sachsische Mandat vom 19. August 1743 Gesetzeskraft hat. . Yom 22. Februar 1869 (G.-S. S. 401). 2. Gesetz, betreffend die Abanderung des 235 des Allgemeinen Berggesetzes. Yom 9. April 1873 (G.-S. S. 181). 3. Gesetz, betreffend die Abanderungell einzelner Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes. Yom 24. Juni 1892 (G.-S. S. 131). 4. Gesetz, betreffend die Aballderung des 211 des Allgemeinen Berggesetzes. Yom 8. April 1894 (G.-S. S. 41). 5. Gesetz, betreffend die Ausdehnung verschiedener Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes auf den Stein- und Kalisalzbergbau in der Provinz Hannover. Yom 14. Juli 1895 (G.-S. S. 295). 6. Preumsches Ausfi.ihrungsgesetz zum BUrgerlichen Gesetzbuch. Yom 20. September 1899 (G.-S. S. 147) Art. 37 bis 9. 7. Gesetz, betreffend die Abanderung einzelner Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes. Yom 7. Juli 1902 (G.-S. S. 255). Arbeiterschutz. Einleitung.mehr
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KlappentextDie gesetzliche Regelung der polizeilichen Beaufsichtigung des Bergbaues in Preuilen. Die Rechtsverhaltnisse des Bergbaues in Preufkn sind in der Hauptsache durch das Allgemeine Berggesetz fiir die Preumschen Staaten vom 24. J uni 1865 *) geregelt. N ach 196 dieses Gesetzes polizeiliche Dberwachung des Bergbaues ob, liegt dem Staate die soweit 1. die Sicherheit der Baue, 2. die Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter, 3. die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes durch die Einrichtungen des Betriebes, *) Dieses Gesetz ist durch folgende Gesetze abgeandert worden: 1. Gesetz, betreffend die Rechtsverhaltnisse des Stein- und Braun- kohlenbergbaues in denjenigen Landesteilen, in welch en das Kur- fUrstlich Sachsische Mandat vom 19. August 1743 Gesetzeskraft hat. . Yom 22. Februar 1869 (G.-S. S. 401). 2. Gesetz, betreffend die Abanderung des 235 des Allgemeinen Berggesetzes. Yom 9. April 1873 (G.-S. S. 181). 3. Gesetz, betreffend die Abanderungell einzelner Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes. Yom 24. Juni 1892 (G.-S. S. 131). 4. Gesetz, betreffend die Aballderung des 211 des Allgemeinen Berggesetzes. Yom 8. April 1894 (G.-S. S. 41). 5. Gesetz, betreffend die Ausdehnung verschiedener Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes auf den Stein- und Kalisalzbergbau in der Provinz Hannover. Yom 14. Juli 1895 (G.-S. S. 295). 6. Preumsches Ausfi.ihrungsgesetz zum BUrgerlichen Gesetzbuch. Yom 20. September 1899 (G.-S. S. 147) Art. 37 bis 9. 7. Gesetz, betreffend die Abanderung einzelner Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes. Yom 7. Juli 1902 (G.-S. S. 255). Arbeiterschutz. Einleitung.
Details
ISBN/GTIN978-3-642-93996-9
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Verlag
Erscheinungsjahr1904
Erscheinungsdatum01.01.1904
Auflage1904
Seiten265 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht427 g
IllustrationenX, 265 S.
Artikel-Nr.30090749
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Inhalts-Übersicht.- Die gesetzliche Regelung der polizeilichen Beaufsichtigung des Bergbaues in Preußen.- Die Bergpolizeiverordnungen in Preußen.- Umfang und Anordnung des behandelten Stoffes.- I. Allgemeine Sicherheitsvorschriften.- Betreten der Bergwerksanlagen.- Betriebssicherheit der Anlagen im allgemeinen.- Benutzung und Erhaltung der Sicherungs- und Schutzvorrichtungen.- II. Grubenbaue.- a) Allgemeine Bestimmungen:.- Befahren der Grubenbaue.- Zahl der Tagesöffnungen.- Verschluß der Tagesöifnungen usw.- b) Sicherung gegen Hereinbrechen des Gebirges:.- 1. In Tagebauen.- 2. In unterirdischen Bauen.- Im allgemeinen.- Durch Beschränkung der Abmessungen usw. beim Abbau.- ?) Braunkohlenbergbau.- ?) Salzbergbau.- Durch Grubenausbau.- Durch Sicherheitspfeiler.- c) Sicherung gegen Wasser- und Wetterdurchbrüche:.- Im allgemeinen.- Durch Vorbohren.- Durch Sicherheitspfeiler.- Durch wasserdichten Ausbau bezw. Versatz.- Auf sonstige Weise.- d) Sicherung gegen Grubenbrand:.- Feuerlöscheinrichtungen.- Feuersicherer Abschluß der Grubenbaue.- Feuersicherer Ausbau.- Aufbewahrung feuergefährlicher Gegenstände.- Feuergefährliche Betriebseinrichtungen.- Branddämme.- Verhütung der Selbstentzündung der Kohle.- Verfahren bei Grubenbrand.- III. Förderung.- a) Über Tage.- Besondere Vorschriften für Tagebaue.- b) Unter Tage.- 1. In Strecken:.- ?) Schlepperförderung:.- Füllen der Förderwagen.- Abstand.- Kupplung.- Bremsvorrichtungen.- Beleuchtung.- Förderung in niedrigen Strecken.- ?) Pferdeförderung:.- Anspannen des Pferdes.- Kupplung.- Fahrgeschwindigkeit.- Bremsvorrichtungen.- Fahren in Fördergefäßen.- Beleuchtung.- Ausweichstellen.- ?) Maschinelle Förderung:.- Förderung mit feststehender Antriebsmaschine.- Lokomotivförderung.- ?) Vorschriften für alle Arten der Streckenförderung:.- Einrichtung der Förderwagen.- Einheben entgleister Wagen.- Fahren auf den Förderwagen.- Nasse Förderstrecken.- 2. In Schächten, Aufzügen, Gesenken, Stollöchern, Brems- und flachen Schächten, sowie Bremsbergen.- Verschlüsse.- Gleisverschlüsse in Bremsbergen.- Umbruchsörter.- Betreten der Fördertrumme und Anschlagsbühnen.- Sicherung gegen herabfallende Gegenstände.- Schutzvorrichtungen beim Abteufen.- Schwebende Bühnen.- Brems werke.- Beschaffenheit und Befestigung des Förderseils.- Haspel.- Kabel.- Fördermaschinen.- Signalvorrichtungen.- Beleuchtung.- Sonstige Bestimmungen.- IV. Fahrung.- a) Im allgemeinen:.- Zahl und Beschaffenheit der fahrbaren Tagesöffnungen.- Ein- und Ausfahrwege.- Fahr-Umbruchsörter.- Beleuchtung.- b) In Schächten:.- 1. Auf Fahrten:.- Ausrüstung der Schächte mit Fahrten.- Verschlag des Fahrtrums.- Einrichtung des Fahrtrums.- Einrichtung der Fahrten.- Mitführen von Gezähe.- Tragen von Holzpantoffeln.- 2. Auf der Fahrkunst.- 3. Seilfahrt.- Bestimmungen, betr. Anträge auf Genehmigung (Dortmund).- Vorschriften des Oberbergamtes Dortmund über Seilfahrt.- Muster einer Urkunde über die Genehmigung zur Seilfahrt (Dortmund).- Sonstige Vorschriften.- c) In Bremsbergen, Brems- und flachen Schächten, Aufzügen, Abhauen u. der gl.- d) In Strecken:.- 1. Im allgemeinen.- 2. In Strecken mit maschineller Förderung.- V. Wetterführung.- a) Im allgemeinen:.- Begriff der regelmäßigen Wetterführung.- Zahl und Beschaffenheit der Tagesöffnungen zum Ein- und Ausziehen der Wetter.- Führung der Wetterströme.- Beschaffenheit der Wetter.- Beschaffenheit der Wetterwege.- Bewetterung durch Diffusion.- Wettertüren.- Verbot des Kesseins.- Wetteröfen.- Brennbare Wetter.- Stickende Wetter.- Nicht belegte Grubenbaue. Alter Mann.- Verfahren bei Störungen in der Wetterführung.- Atmungsapparate.- Überwachung der Wetterführung.- b) Sicherung gegen schlagende Wetter und gefährlichen Kohlenstaub.- 1. Auf Steinkohlenbergwerken überhaupt.- 2. Auf Schlagwettergruben.- Begriff Schlagwettergrube .- Begriff Schlagwetter .- Wetterversorgung im allgemeinen.- Erzeugung des Wetterzuges.- Teilung des Wetterstromes.- Richtung der Wetterströme.- Wetterwege.- Wettergeschwindigkeit.- Wettermenge.- Wetterkontrolle.- ?) Im allgemeinen.- ?) Wettermessungen.- ?) Depressionsmesser.- ?) Wetterrisse.- ?) Wetterkontrollbeamte.- ?) Untersuchung vor der Anfahrt.- Verfahren bei Wetteransammlungen.- Wettermaschinen.- Wetterdurchschlag mit der oberen Sohle.- Parallelbetrieb. Wetterscheider.- Sonderbewetterung.- Handventilatoren.- Bewetterung besonders gefährdeter und gefahrbringender Grubenräume und Betriebe.- ?) Überhauen.- ?) Abhauen.- ?) Unterwerksbau.- ?) Alte Baue.- Wettertüren, -Dämme und -Verschläge.- Beseitigung der Kohlenstaubgefahr.- Verhütung von Wetter- und Kohlenstaubentzündungen.- Anzeigepflicht bei Störungen, Explosionen usw.- VI. Beleuchtung.- a) Im allgemeinen:.- Stationäre Beleuchtung.- Beleuchtung bei der Schlepper- und Pferdeförderung.- Beleuchtung bei der Fahrung.- Insbesondere bei der Seilfahrt.- Verbot offenen Lichtes.- Bereithalten von Sicherheiblampen.- Beschaffenheit der Beleuchtungsmittel.- b) In Schlagwettergruben:.- 1. Offenes Licht.- 2. Elektrische Lampen.- 3. Sicherheitslampen.- Verwendung.- Einrichtung.- Anschaffung und Aufbewahrung.- Verausgabung und Instandhaltung.- Ersatzlampen.- Regelmäßige Untersuchung.- Handhabung seitens der Arbeiter.- Anhang: Verwendung von Benzin.- VII. Häuerarbeiten (ausschließlich Schießarbeit).- Schrämen.- Rauben der Zimmerung. Werfen von Brüchen.- Betreten ausgeraubter Brüche.- Schachtarbeiten.- VIII. Sprengstoffe.- Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884.- Polizeiverordnung der Minister des Innern und für Handel und Gewerbe, betreffend denVerkehr mit Sprengstoffen vom 19. Oktober 1893.- a) Allgemeine Vorschriften:.- Zugelassene Sprengstoffe.- Begriff Sprengstoff .- Begriff brisanter Sprengstoff .- Beschränkung hinsichtlich der beim Verkehr mit Sprengstoffen zu beschäftigenden Personen.- b) Anschaffung:.- Befugnis zur Anschaffung.- Verzeichnis der angeschafften Sprengstoffe.- Anschaffung von Sicherheitssprengstofien.- c) Aufbewahrung:.- 1. Allgemeine Bestimmungen.- Betreten der Aufbewahrungsräume.- Behandlung verdorbener Sprengstoffe.- Behandlung gefrorener Sprengstoffe.- Vorbehalt der Genehmigung bei Anlegung der Aufbewahrungsräume.- Form und Inhalt der Genehmigungsanträge.- Genehmigungsbedingungen.- Polizeiliche Abnahme der Aufbewahrungsräume.- Bestandsverzeichnis.- 2. Einrichtung der Aufbewahrungsräume.- Aufbewahrungsräume unter Tage.- Aufbewahrungsräume über Tage.- Zwischenmagazine. Pulververteilungshäuser.- Aufbewahrungsräume außerhalb der Verbrauchsstätte.- d)Beförderung.- e) Verausgabung und Behandlung bis zur Verwendung:.- Befugnis zur Ausgabe und Empfangnahme.- Ausgabeort.- Ausgabemenge.- Ausgabebuch.- Beschaffenheit der zu verausgebenden Sprengstoffe.- Verfahren bei der Ausgabe.- Beförderung bis zum Arbeitsort.- Aufbewahrung vor Ort.- Rückgabe nicht verbrauchter Sprengstoffe.- Besondere Vorschriften bei Ablösung vor Ort.- Verbot des Mitnehmens von Sprengstoffen.- Auftauen gefrorener brisanter Sprengstoffe. V.- f) Verwendung:.- 1. Schießarbeit im allgemeinen:.- Überwachung der Schießarbeit:.- ?) Ortsälteste.- ?) Schießmeister.- Verwendungsform der Sprengstoffe.- Umarbeitung der Patronen.- Zündmittel.- Fertigmachen der Patronen.- Behandlung fertiger Patronen.- Laden.- Besetzen.- Wegtun.- Schutzvorrichtungen gegen Sprengwirkungen.- Sicherheitsmaßnahmen vor dem Wegtun.- Sicherheitsmaßnahmen nach dem Wegtun.- Ausbohren von Versagern.- Ausräumen des Besatzes.- Tieferbohren stehengebliebener Pfeifen.- Bohrlöcher in der Nähe von Pfeifen und Versagern.- Untersuchung des Arbeitsortes am Ende der Schicht.- Schießarbeit in Tagebauen.- Verbot des Rauchens.- Offenes Licht.- 2. In Schlagwettergruben:.- Einschränkung der Schießarbeit.- Beschränkung in der Wahl der Sprengstoffe. Sicherheitssprengstoffe.- Befugnis zur Ausführung der Schießarbeit.- Besetzen.- Wegtun.- Erlaß von Spezialvorschriften.- 3. In Gruben mit leicht entzündlichem Kohlenstaub.- IX. Maschinen- und Dampfkesselbetrieb.- a) Maschinenbetrieb im allgemeinen:.- Allgemeine Sicherheitsvorschriften.- Bewegte Maschinenteile.- Gefährliche Arbeiten an Maschinen.- Schwungräder.- Transmissionen.- Kabel. Fördermaschinen.- Verbrauchtes Putzmaterial.- b) Dampfkessel:.- Gewerbeordnung §§ 24 und 25.- Gesetz betreifend den Betrieb der Dampfkessel vom 3. Mai 1872.- Bestimmungen der Oberbergämter.- Dienstvorschriften für Kesselwärter.- c) Elektrische Anlagen.- X. Tagesanlagen.- Errichtung.- Einfriedigung. Unbefugtes Betreten.- Lagerung von Gegenständen.- Brennende Halden. Glühende Asche.- Glatteis.- XI. Markscheiderwesen.- Nachtragung der Grubenbilder:.- ?) Regelmäßige Nachtragung.- ?) Sofortige Nachtragung.- ?) Nachtragung bei Betriebseinstellung.- ?) Nachtragung des amtlichen Exemplars.- ?) Sonstige Vorschriften.- Orientierungslinie.- Präzisionsmessungen.- Besondere markscheiderische Arbeiten.- Unterstützung des Markscheiders.- Erhaltung der Markscheiderzeichen.- Anzeigepilicht des Markscheiders bei Verstößen.- XII. Arbeiterverhältnisse.- a) Beschäftigung:.- Gewerbeordnung §§ 135 bis 138.- Bekanntmachung des Reichskanzlers betreifend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken in Preußen usw. Vom 24. März 1903.- Desgl. betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln vom $$\frac{{24.{\text{M\"a rz 1892}}}}{{{\text{20}}{\text{.M\"a rz 1902}}}}$$.- Allgemeines Berggesetz §§ 85 und 85b.- Arbeiten bei hoher Temperatur.- Lebensalterund Geschlecht.- Befähigung zu Häuerarbeiten.- Besonders verantwortungsvolle Arbeiten.- Besonders gefährliche Arbeiten:.- Befähigung zum Ortsältesten.- Beschäftigung Trunksüchtiger, Kranker usw.- Beschäftigung fremdsprachiger Arbeiter.- Verbotswidrige Beschäftigung.- Arbeiterliste.- b) Verhalten im Betriebe:.- Beschädigung von Betriebsanlagen.- Benutzung der Sicherheitsvorrichtungen.- Befolgung der Sicherheitsvorschriften.- Meldung von Unregelmäßigkeiten.- Aufenthalt an gefährlichen Stellen.- Kleidung.- Tabakrauchen. Genuß geistiger Getränke.- Erlaß von Sondervorschriften über das Verhalten.- c) Beaufsichtigung:.- Regelmäßige Beaufsichtigung während der Schicht.- Überwachung durch die Ortsältesten.- Ermittlung der in der Grube befindlichen Arbeiter.- d) Pflege von Anstand und guter Sitte.- e) Gesundheitspflege:.- Übertragbare Krankheiten, insbesondere Wurmkrankheit (Ankylostomiasis).- Versorgung mit Licht und Luft.- Versorgung mit Trinkwasser.- Verbot des Branntweins.- Schutzmittel für die Augen.- Mannschaftskauen.- Badeeinrichtungen.- Abort-Anlagen.- f) Fürsorge für Kranke und Verletzte.- g) Bekanntgabe der Bergpolizeiverordnungen an die Arbeiter.- h) Fremdsprachige Arbeiter.mehr