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KlappentextDas römische Pfandrecht bleibt eine unerschöpfliche Quelle von Rechtsproblemen, die sich bis in das geltende Recht hineinziehen. Bezug zum geltenden deutschen Recht haben die Beiträge zum Verhältnis von Vorausverpfändung und Erbfolge und zur Mehrfachbestellung und Konvaleszenz beschränkter dinglicher Rechte.