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Die Umsatzsteuer für Hotels, Reiseveranstalter und Reisebüros

BuchKartoniert, Paperback
80 Seiten
Deutsch
dbv-Verlag (Österreich)erschienen am13.07.20223. Aufl.
Der Leitfaden im handlichen Format vermittelt gut strukturiert einen Überblick über die umsatzsteuerlichen Besonderheiten für Reiseleister im weiteren Sinne, also Reiseveranstalter, Reisebüros und Hotels, aber auch für alle anderen Unternehmer, die Reiseleistungen erbringen.Beispielrechnungen, unter anderem für den Fall der Anzahlung oder der Rechnung eines Vermittlers, sind abgedruckt und stehen auch online zum Download bereit. Darüber hinaus geht der Leitfaden auf die Regelungen zur Ortstaxe ein.Aus dem Inhalt:NächtigungsleistungenRestaurant- und VerpflegungsdienstleistungenVermietung von VeranstaltungsräumenSonstige übliche Leistungen von HotelsReiseleistungen iSd § 23 UStGEigenleistungenVermittlungsleistungenExkurs: Wiener Ortstaxemehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR14,30
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EUR14,99

Produkt

KlappentextDer Leitfaden im handlichen Format vermittelt gut strukturiert einen Überblick über die umsatzsteuerlichen Besonderheiten für Reiseleister im weiteren Sinne, also Reiseveranstalter, Reisebüros und Hotels, aber auch für alle anderen Unternehmer, die Reiseleistungen erbringen.Beispielrechnungen, unter anderem für den Fall der Anzahlung oder der Rechnung eines Vermittlers, sind abgedruckt und stehen auch online zum Download bereit. Darüber hinaus geht der Leitfaden auf die Regelungen zur Ortstaxe ein.Aus dem Inhalt:NächtigungsleistungenRestaurant- und VerpflegungsdienstleistungenVermietung von VeranstaltungsräumenSonstige übliche Leistungen von HotelsReiseleistungen iSd § 23 UStGEigenleistungenVermittlungsleistungenExkurs: Wiener Ortstaxe
Details
ISBN/GTIN978-3-7041-0810-4
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
FormatPaperback (Deutsch)
Erscheinungsjahr2022
Erscheinungsdatum13.07.2022
Auflage3. Aufl.
Seiten80 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht80 g
Artikel-Nr.50935754
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Vorwort Kap 1Dienstleistungen der Hotels 1.1Nächtigungsleistungen 1.1.1Leistungsort 1.1.2Umsatzsteuersatz 1.1.3Nebenleistungen 1.1.4Vorsteuerabzug aus Beherbergungsleistungen 1.1.5Anzahlungen 1.1.6Gutscheine 1.1.7Storno/No-Show 1.1.8Vermittlung von Beherbergungsleistungen1.1.9Zimmervermietung durch Plattformen 1.2Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen1.2.1Leistungsort 1.2.2Umsatzsteuersatz 1.3Vermietung von Seminar- und Veranstaltungsräumen 1.3.1Leistungsort 1.3.2Umsatzsteuersatz 1.3.3Seminar- und Tagungspauschalen 1.4Sonstige gesondert verrechnete Leistungen 1.4.1Spa/Fitnessraum 1.4.2Schwimmbad 1.4.3Sauna 1.4.4Internet/Telefon 1.4.5Pay-TV 1.4.6Parkplatz/Parkhaus 1.4.7Minibar 1.4.8Haustiere 1.4.9Putzerei 1.4.10Golf-, Tennisplatz etc 1.4.11Hoteltransport 1.4.12Vermietung von Beförderungsmitteln 1.4.13Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände 1.4.14Geldwechsel Kap 2Dienstleistungen der Reiseveranstalter und Reisebüros2.1Reiseleistungen iSd § 23 UStG 2.1.1Definition 2.1.2Besorgungsleistungen 2.1.3Leistungsort 2.1.4Steuerbefreiungen 2.1.5Reisevorleistungen und Vorsteuerabzug 2.1.6Besteuerung 2.1.7Anzahlungen 2.1.8Sonderfälle 2.1.9Aufzeichnungspflichten 2.1.10Rechnungsangaben 2.2Eigenleistungen 2.3Vermittlungsleistungen Kap 3Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht3.1Registrierkassenpflicht 3.1.1Umfang der Verpflichtung 3.1.2Ausnahmen 3.2Belegerteilungspflicht 3.3 Aufzeichnungspflichten und Haftung für Plattformen 3.3.1 Plattform als Steuerschuldner 3.3.2 Plattform als Vermittler 3.3.3 Haftung von Plattformen Kap 4Exkurs: Wiener Ortstaxe4.1Was unterliegt der Wiener Ortstaxe? 4.2Abfuhr und Erklärung 4.3Bemessungsgrundlage 4.4Steuersatz AnhangAnhang 1 - Zusammenfassende Übersicht zu Reiseleistungen Anhang 2 - Zusammenfassende Übersicht zu Telekommunikationsdienstleistungen sowie zu Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen Beispielrechnungen Zusätzlich steht Ihnen die Beispielrechnungen im Anhang als Download unter www.dbv.at/downloads/ im Menüpunkt "Ergänzungen zu dbv-Werken" zur Verfügung.mehr
Vorwort
Im Hotel-Gewerbe wird neben den üblichen Nächtigungs- und Restaurantdienstleistungen meist eine Vielzahl an weiteren Leistungen erbracht. Die umsatzsteuerlichen Regelungen in diesem Zusammenhang sind komplex und werden in dieser Broschüre gut strukturiert und leicht verständlich dargestellt. Zur letzten Auflage wurden unter anderem die Neuerungen im Bereich der Versteuerung von Gutscheinen eingearbeitet.Bei den Reiseleistungen gem § 23 UStG hat das Abgabenänderungsgesetz 2015 etwas verspätet mit 1.1.2022 weitreichende Änderungen gebracht, die in dieser Auflage nähergebracht werden. Darüber hinaus werden die Aufzeichnungspflichten und Haftungsbestimmungen für Plattformen erläutert.Diese Broschüre bietet mit vielen Beispielen einen umfassenden Überblick zu dieser Thematik.Die Autorin, Juli 2022mehr
Leseprobe
Kap 1: Dienstleistungen der Hotels1.1Nächtigungsleistungen1.1.1LeistungsortBei der Vermietung von Unterkünften (zB Zimmervermietung in Hotels und Pensionen aber auch Vermietung von Stellplätzen auf Campingplätzen) handelt es sich um Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück. Der Leistungsort befindet sich dort, wo das Hotel oder bspw der Campingplatz gelegen ist.BEISPIEL:Ein Hotelbetreiber in Griechenland vermietet ein Zimmer an einen österreichischen Urlauber. Der Leistungsort ist in Griechenland. Die umsatzsteuerliche Beurteilung erfolgt nach griechischem Recht.Der Grundstücksort kommt sowohl bei der Vermietung an Nichtunternehmer als auch bei der Vermietung an Unternehmer zur Anwendung.1.1.2UmsatzsteuersatzBeherbergungsleistungen inklusive damit verbundener üblicher Nebenleistungen wie Strom und Heizung, Reinigung der Räume und Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern unterliegen seit 1. Jänner 2022 wieder dem ermäßigten Steuersatz von 10% (nach einer COVID-19 bedingten Reduktion auf 5% im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021). Dies gilt sowohl für die gewerbliche Vermietung wie bspw durch Hotels und Gasthöfe als auch für die Privatzimmervermietung.Achtung: Ab 2022 gibt es in der Umsatzsteuervoranmeldung kein Feld mehr für den 5% USt-Satz. Da insbesondere für Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die ihre Umsatzsteuerschuld nach vereinnahmten Entgelten berechnen, aber auch für Bilanzierer bei späterer Rechnungsausstellung oder aufgrund von noch im Jahr 2021 erhaltener Anzahlungen der 5% USt-Satz auch im Jahr 2022 noch von Relevanz sein kann, ist der aufgrund der Änderung des Steuersatzes zu berücksichtigende Betrag in der Kennzahl 090 (sonstige Berichtigungen) zu erfassen.BEISPIEL:Ein Urlauber bucht im Sommer 2021 ein Zimmer in einem Hotel in Wien für einen Aufenthalt vom 1. - 3. Jänner 2022. Variante a) Der Hotelbetreiber verlangt eine Anzahlung bis 31. Oktober 2021. Die Restzahlung erfolgt bei Check-Out im Jänner 2022.Variante b) Der Hotelbetreiber verlangt keine Anzahlung.Lösung a) Die Buchung sowie Anzahlung erfolgen bis Ende Oktober 2021. Die Anzahlung unterliegt dem 5%igen Steuersatz. Da der Hotelaufenthalt erst im Jahr 2022 stattfindet, unterliegt die Leistung insgesamt dem 10%igen Steuersatz. Mit Bezahlung durch den Gast im Jänner 2022 hat der Hotelier daher die Besteuerung der Anzahlung zu korrigieren.Lösung b) Die Buchung erfolgt zwar im Jahr 2021, der Aufenthalt sowie die Zahlung finden allerdings erst im Jahr 2022 statt. Die Leistung unterliegt daher dem 10%igen Steuersatz.mehr