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Importrestriktionen aus Gründen des Tier- und Artenschutzes im Recht der WTO

Dargestellt namentlich am Beispiel des Pelzhandels unter besonderer Berücksichtigung derAusnahmebestimmungen von Art. XX lit. a Gatt sowie des schweizerischen Verfassungsgrundsatzes der Würde der Kreatur
BuchKartoniert, Paperback
300 Seiten
Deutsch
Stämpfli Verlagerschienen am24.02.20061., Aufl.
ier- und Artenschutzbestrebungen in der Schweiz drohen aufgrund internationaler Handelsregelungen durch tiefere ausländische Schutzstandards unterlaufen zu werden. Die vorliegende Arbeit nimmt diese Problematik auf und befasst sich eingehend mit der Frage der Zulässigkeit von Importbeschränkungen aus tier- und artenschützerischen Motiven im Recht der Welthandelsorganisation WTO. Im Bereich des Artenschutzes wird vertiefter auf das Verhältnis des WTO-Rechts zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches Einfuhrverbote zum Schutz bedrohter Tierarten ausdrücklich verlangt, eingegangen. Unter tierschützerischen Gesichtspunkten werden die Implikationen des WTO-Rechts in Bezug gesetzt zum schweizerischen Verfassungsgrundsatz der Würde der Kreatur. Das Schwergewicht der Ausführungen liegt hierbei auf dem ethisch besonders umstrittenen Anwendungsfall des internationalen Pelzhandels, erfasst werden jedoch sämtliche für den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen wesentlichen Erscheinungsformen. Zur Sprache kommen schliesslich Alternativen zu Importverboten wie Label und Deklarationsvorschriften.mehr

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Klappentextier- und Artenschutzbestrebungen in der Schweiz drohen aufgrund internationaler Handelsregelungen durch tiefere ausländische Schutzstandards unterlaufen zu werden. Die vorliegende Arbeit nimmt diese Problematik auf und befasst sich eingehend mit der Frage der Zulässigkeit von Importbeschränkungen aus tier- und artenschützerischen Motiven im Recht der Welthandelsorganisation WTO. Im Bereich des Artenschutzes wird vertiefter auf das Verhältnis des WTO-Rechts zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches Einfuhrverbote zum Schutz bedrohter Tierarten ausdrücklich verlangt, eingegangen. Unter tierschützerischen Gesichtspunkten werden die Implikationen des WTO-Rechts in Bezug gesetzt zum schweizerischen Verfassungsgrundsatz der Würde der Kreatur. Das Schwergewicht der Ausführungen liegt hierbei auf dem ethisch besonders umstrittenen Anwendungsfall des internationalen Pelzhandels, erfasst werden jedoch sämtliche für den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen wesentlichen Erscheinungsformen. Zur Sprache kommen schliesslich Alternativen zu Importverboten wie Label und Deklarationsvorschriften.