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KlappentextWaffengesetz (WaffG)"Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 228 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist"Inhaltsübersicht:Abschnitt 1 Allgemeine BestimmungenAbschnitt 2 Umgang mit Waffen oder MunitionUnterabschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und MunitionserlaubnisseUnterabschnitt 2 Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, AusnahmenUnterabschnitt 3 Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte PersonengruppenUnterabschnitt 4 Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, BewachungsunternehmerUnterabschnitt 5 Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des GesetzesUnterabschnitt 6 Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und NachweispflichtenUnterabschnitt 6a Besondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von SalutwaffenUnterabschnitt 7 VerboteAbschnitt 3 Sonstige waffenrechtliche VorschriftenAbschnitt 4 Straf- und BußgeldvorschriftenAbschnitt 5 Ausnahmen von der Anwendung des GesetzesAbschnitt 6 Übergangsvorschriften, VerwaltungsvorschriftenAnlage 1 (zu § 1 Abs. 4) BegriffsbestimmungenAnlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste