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Die Rezeption des schweizerischen Zivilgesetzbuches in der Türkei

BuchKartoniert, Paperback
143 Seiten
Deutsch
Gieseking, E u. Werschienen am12.12.2008
Die Türkische Republik entschloss sich im Jahre 1926 im Rahmen der Modernisierung ihres Rechtssystems das schweizerische Zivilgesetzbuch im Gesamten zu übernehmen. Zu diesem Zeitpunkt erschien es als ein zügiger und geeigneter Weg, dem Land zu einem modernen und ?europäischen? Zivilrecht zu verhelfen. Dieses Recht findet nunmehr seit über achtzig Jahren Anwendung.Die vorliegende rechtshistorische Untersuchung führt erstmalig in einem Gesamtwerk die wichtigsten Problemkreise im Rahmen der Rezeption des schweizerischen Zivilgesetzbuches in der Türkei zusammen. Eingebettet in den historischen Kontext werden Ursachen und Gründe dieser Entscheidung durchleuchtet und auch die ?technischen? Schwierigkeiten im Hinblick auf die Übersetzung, Lücken aber auch bewussten Abweichungen dargestellt. Darüber hinaus wird der Fortbildungsprozess des übernommenen Rechts durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtslehre gewürdigt und schließlich mit einer rechtssoziologischen Betrachtung des Rezeptionsproblems abgerundet.mehr

Produkt

KlappentextDie Türkische Republik entschloss sich im Jahre 1926 im Rahmen der Modernisierung ihres Rechtssystems das schweizerische Zivilgesetzbuch im Gesamten zu übernehmen. Zu diesem Zeitpunkt erschien es als ein zügiger und geeigneter Weg, dem Land zu einem modernen und ?europäischen? Zivilrecht zu verhelfen. Dieses Recht findet nunmehr seit über achtzig Jahren Anwendung.Die vorliegende rechtshistorische Untersuchung führt erstmalig in einem Gesamtwerk die wichtigsten Problemkreise im Rahmen der Rezeption des schweizerischen Zivilgesetzbuches in der Türkei zusammen. Eingebettet in den historischen Kontext werden Ursachen und Gründe dieser Entscheidung durchleuchtet und auch die ?technischen? Schwierigkeiten im Hinblick auf die Übersetzung, Lücken aber auch bewussten Abweichungen dargestellt. Darüber hinaus wird der Fortbildungsprozess des übernommenen Rechts durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtslehre gewürdigt und schließlich mit einer rechtssoziologischen Betrachtung des Rezeptionsproblems abgerundet.