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Digesten 28-34 - Corpus Iuris Civilis

Text und Übersetzung. Dtsch.-Latein. - Mit Goldprägung. Im Schuber. Mit Lesebändchen*Text und Übersetzung. Auf d. Grundlage d. v. Theodor Mommsen u. Paul Krüger besorgten Textausg. Latein.-Dtsch.
BuchGebunden (Leinen)
704 Seiten
Deutsch
Müller (C.F.Jur.)erschienen am19.12.20122012
Inhalt Band VGegenstand der Bücher 28 bis 34 ist das römische Erbrecht. Die an Einzelheiten reiche Darstellung läßt die Bedeutung der Materie für die besitzenden Klassen erkennen. Ausgangspunkt der Erörterungen sind Fragen der seit alters vorherrschenden Erbfolge durch letztwillige Verfügung, durch Testament (testamentum): - Errichtung des Testaments, - wirksame und unwirksame Errichtung, - Errichtung für Unmündige, - Inhalt und Eröffnung, - Formerleichterungen bei Errichtung bei Soldaten. Neben das Vermächtnis (legatum), das traditionell formgebunden ist, tritt seit der Kaiserzeit im Zuge einer allgemeinen Entwicklung das funktional vergleichbare, aber weitgehend formfreie Fideikommiß (fideicommissum). Beide Rechtsinstitute sind von großer praktischer Bedeutung, wie die Kasuistik der Zuwendungen anschaulich zeigt:- Immobilien, Geld, Renten, Mitgift, Unterhalt- Arbeitsleistungen, Wohnung, Hausrat, Lebensmittel - Kleidung, Schmuck, ToilettenartikelIn Europa ist auch das römische Erbrecht zu allen Zeiten eine hohe Schule des juristischen Denkens gewesen - ein Faktum, das an Aktualität nichts verloren hat.Zeitgemäße ÜbersetzungDie zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft.Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer. 15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.mehr

Produkt

KlappentextInhalt Band VGegenstand der Bücher 28 bis 34 ist das römische Erbrecht. Die an Einzelheiten reiche Darstellung läßt die Bedeutung der Materie für die besitzenden Klassen erkennen. Ausgangspunkt der Erörterungen sind Fragen der seit alters vorherrschenden Erbfolge durch letztwillige Verfügung, durch Testament (testamentum): - Errichtung des Testaments, - wirksame und unwirksame Errichtung, - Errichtung für Unmündige, - Inhalt und Eröffnung, - Formerleichterungen bei Errichtung bei Soldaten. Neben das Vermächtnis (legatum), das traditionell formgebunden ist, tritt seit der Kaiserzeit im Zuge einer allgemeinen Entwicklung das funktional vergleichbare, aber weitgehend formfreie Fideikommiß (fideicommissum). Beide Rechtsinstitute sind von großer praktischer Bedeutung, wie die Kasuistik der Zuwendungen anschaulich zeigt:- Immobilien, Geld, Renten, Mitgift, Unterhalt- Arbeitsleistungen, Wohnung, Hausrat, Lebensmittel - Kleidung, Schmuck, ToilettenartikelIn Europa ist auch das römische Erbrecht zu allen Zeiten eine hohe Schule des juristischen Denkens gewesen - ein Faktum, das an Aktualität nichts verloren hat.Zeitgemäße ÜbersetzungDie zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft.Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer. 15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.
Details
ISBN/GTIN978-3-8114-6444-5
ProduktartBuch
EinbandartGebunden (Leinen)
Erscheinungsjahr2012
Erscheinungsdatum19.12.2012
Auflage2012
Seiten704 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht1580 g
IllustrationenBuckram-Leinen mit Goldprägung, Schutzumschlag, Lesebändchen. Im Schuber
Artikel-Nr.18149135
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Kritik
"Ein Buch, das alle angeht: Die Digesten sind Europas Juristenbibel."
Michael Stolleis in: Frankfurter Allgemeine Zeitung 28.11.2005
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Autor

Die Herausgeber:Prof. Dr. Rolf Knütel ist Direktor des Instituts für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte an der Universität Bonn, Prof. Dr. Berthold Kupisch ist Emeritus am Institut für Rechtsgeschichte (Abt. Römische Recht) der Universität Münster, Prof. Dr. Thomas Rüfner ist Inhaber des Lehrstuhls für Römisches Recht an der Universität Trier, Prof. Dr. Hans Hermann Seiler ist Emeritus am Seminar für Römisches Recht der Universität Hamburg.
Weitere Artikel von
Gemeinschaftlich übers. u. hrsg. v. Rolf Knütel, Berthold Kupisch, Thomas Rüfner u. a.