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KlappentextDie EU-Richtlinie (EU) 2019/1023 "über präventive Restrukturierungsrahmen, Entschuldung und Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren" muss bis zum 26.7.2021 in nationales Recht umgesetzt sein.Hauptmerkmale der Richtlinie sindImplementierung von FrühwarnsystemenSchaffung eines obligatorischen InsolvenzvermeidungsmechanismusFestlegung bestimmter Pflichten der Insolvenzbeauftragten Vereinheitlichungen zwischen den MitgliedsstaatenMaßnahmen zur Erhöhung der Effizienz der nationalen Insolvenzgesetze.Ein Team von europaweit anerkannten, erfahrenen Insolvenzrechtsexperten - z.T. am Entwurfsprozess der Richtlinie beteiligt -, analysiert die Richtlinie Artikel für Artikel. Die Autoren konzentrieren sich dabei auch auf die weiterreichenden Auswirkungen fürs nationale Recht. Damit dient der Kommentar Praktikern und Richtern im Bereich der Umstrukturierung unmittelbar.