Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
Deutsch
Verbraucherzentrale NRWerschienen am17.06.20243
Hilfe organisieren, Angehörige entlasten Ganz häufig übernehmen Angehörige die Pflege zu Hause: Sie kümmern sich um den Pflegebedürftigen, organisieren den Alltag, regeln die finanziellen Angelegenheiten, engagieren Pflegedienste und sind für alle großen und kleinen Probleme da. Alles, was Angehörige hierfür wissen müssen, erläutert dieser Ratgeber - schnell, ganz praktisch und leicht verständlich. - Von der Antragsstellung bei der Pflegeversicherung bis zur Organisation des Pflegealltags - Hilfe bei der Beantragung von Pflegezeiten und Hilfsmitteln - Auswahl des Pflegedienstes - Entlastungsangebote für Pflegende - Finanzielle Unterstützung, die Pflegenden zusteht - Praktische Tipps für die Pflege im Alltag - Extra: ein 'Antrags-ABC' stellt die wichtigsten Anträge vor und erklärt, was zu tun ist. Denn ohne Antrag fließt kein Geld bzw. gibt es keine Leistung. Angehörige sind der größte Pflegedienst! Denn 4 von 5 Pflegebedürftigen, rund 3,3 Millionen Menschen, werden zu Hause gepflegt, Tendenz weiter steigend. Dieser Ratgeber richtet sich an alle Angehörigen, die mit einem Pflegefall konfrontiert sind.

Carina Frey ist freie Wissenschafts- und Verbraucherjournalistin. Sie schreibt für verschiedene Tageszeitungen, Magazine und Online-Medien und ist in der Journalisten-Genossenschaft RiffReporter aktiv. Für die Verbraucherzentralen hat sie mehrere erfolgreiche Ratgeber verfasst.
mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR20,00
E-BookPDF0 - No protectionE-Book
EUR13,99
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR15,99
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR15,99

Produkt

KlappentextHilfe organisieren, Angehörige entlasten Ganz häufig übernehmen Angehörige die Pflege zu Hause: Sie kümmern sich um den Pflegebedürftigen, organisieren den Alltag, regeln die finanziellen Angelegenheiten, engagieren Pflegedienste und sind für alle großen und kleinen Probleme da. Alles, was Angehörige hierfür wissen müssen, erläutert dieser Ratgeber - schnell, ganz praktisch und leicht verständlich. - Von der Antragsstellung bei der Pflegeversicherung bis zur Organisation des Pflegealltags - Hilfe bei der Beantragung von Pflegezeiten und Hilfsmitteln - Auswahl des Pflegedienstes - Entlastungsangebote für Pflegende - Finanzielle Unterstützung, die Pflegenden zusteht - Praktische Tipps für die Pflege im Alltag - Extra: ein 'Antrags-ABC' stellt die wichtigsten Anträge vor und erklärt, was zu tun ist. Denn ohne Antrag fließt kein Geld bzw. gibt es keine Leistung. Angehörige sind der größte Pflegedienst! Denn 4 von 5 Pflegebedürftigen, rund 3,3 Millionen Menschen, werden zu Hause gepflegt, Tendenz weiter steigend. Dieser Ratgeber richtet sich an alle Angehörigen, die mit einem Pflegefall konfrontiert sind.

Carina Frey ist freie Wissenschafts- und Verbraucherjournalistin. Sie schreibt für verschiedene Tageszeitungen, Magazine und Online-Medien und ist in der Journalisten-Genossenschaft RiffReporter aktiv. Für die Verbraucherzentralen hat sie mehrere erfolgreiche Ratgeber verfasst.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783863363512
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format HinweisePub Wasserzeichen
FormatE101
Erscheinungsjahr2024
Erscheinungsdatum17.06.2024
Auflage3
SpracheDeutsch
Dateigrösse11123 Kbytes
Artikel-Nr.15988534
Rubriken
Genre9201

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
8 Über dieses Buch
17 Pflegen - was heißt das eigentlich?
17 Wie viel Hilfe ist notwendig?
19 Der ehrliche Blick: Lässt sich die Pflege ins eigene Leben integrieren?
20 Miteinander planen
22 Wie viel Hilfe kommt aus der Familie?
23 Pflege zu Hause - geht das überhaupt?
27 Hilfe von Profis: Hier gibt es Rat und Unterstützung
28 Die Pflegeberatung der Pflegekassen: Ein Recht auf Hilfe
31 Die Pflegestützpunkte:
Ansprechpartner für alle Hilfen vor Ort
34 Regelmäßiger Hausbesuch: Die Pflichtberatung
35 Weitere Beratungsangebote
38 Praktische Hilfe: Pflegekurse für Angehörige
41 Pflege finanzieren: Hier gibt es Unterstützung
41 Wann die Pflegeversicherung zahlt
56 Die Leistungen der Pflegeversicherung
64 Absicherung für Pflegende
68 Die Leistungen der Krankenversicherung
76 Hilfe vom Staat
83 Arbeiten und Pflegen
83 Zehn Tage frei für die Pflege
86 Pflegezeit: Ein halbes Jahr im Job kürzertreten
87 Familienpflegezeit: Zwei Jahre Teilzeit arbeiten
90 Teilzeitarbeit: Dauerhaft die Arbeit reduzieren
93 Unterstützung bei der Pflege
96 Welche Pflege kann sich Ihr Angehöriger leisten?
97 Ambulante Pflegedienste: Pflege von Profis
111 Betreuung und Unterstützung im Alltag
115 Die Kurzzeitpflege: Zeit überbrücken
116 Die Ersatz- oder Verhinderungspflege: Vertretung zu Hause
119 Die Tages- und Nachtpflege: Freiräume schaffen
120 Gesprächskreise für pflegende Angehörige
121 Hilfe im Haushalt
123 Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte
133 Hilfsmittel für die Pflege
135 Eine kleine Auswahl sinnvoller Hilfsmittel
138 So kommt das Hilfsmittel nach Hause
143 Die Kosten
144 Hausnotruf: Sicherheit in den eigenen vier Wänden
149 Pflege rechtlich gesehen
151 Die Ablage organisieren
152 Vollmachten ausstellen:
Wer soll Entscheidungen treffen?
158 Angehörige als Bevollmächtige: Wichtig zu wissen
160 Die rechtliche Betreuung
165 Pflege, ganz praktisch
166 Abläufe planen
169 Das Pflegezimmer gestalten
170 Auf sich selbst achten: Gesundheitsschutz für Pflegende
173 Tipps: Das macht das Pflegen einfacher
179 Gesunde Ernährung
184 Rechtzeitig gegensteuern: Folgeerkrankungen vermeiden
197 Wenn die Pflege zu Hause an Grenzen stößt
199 Was zu Konflikten führt
203 Alternativen zur häuslichen Pflege
204 Der Pflege-TÜV
207 Antrags-ABC: So erhalten Sie die gewünschten Leistungen
208 Anträge, die der pflegebedürftige Mensch selbst stellt
208 1. Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse
209 2. Formular zur Beantragung bestimmter Pflegeleistungen
210 3. Antrag auf Höherstufung
211 4. Antrag auf Kurzzeitpflege
212 5. Antrag auf Ersatz- und Verhinderungspflege
213 6. Antrag auf Tages- und Nachtpflege
214 7. Antrag auf Hilfsmittel
215 8. Antrag auf Pflegehilfsmittel
216 9. Antrag auf Verbesserung des Wohnumfelds
217 10. Antrag auf Überleitungspflege
218 11. Antrag auf geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen
219 12. Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis
220 Anträge, die pflegende Angehörige stellen
220 13. Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
221 14. Anträge auf Freistellung vom Beruf
224 15. Antrag auf Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige
225 Widerspruch einlegen
225 16. Widerspruch
226 Adressen Verbraucherzentralen
227 Bundesbehörden
230 Stichwortverzeichnis
232 Impressum
mehr
Leseprobe

[28]Die Pflegeberatungder Pflegekassen: Ein Recht auf Hilfe

Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Trotzdem fühlen sich viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht gut informiert. Offensichtlich läuft hier einiges schief, vielleicht auch, weil viele Betroffene nicht wissen, dass sie ein Recht auf umfangreiche Unterstützung haben. Die Beratungspflicht reicht nämlich weit über die reine Informationsweitergabe hinaus.

Bei allgemeinen Fragen zur Pflegeversicherung können Sie sich immer direkt an die Geschäftsstelle der Pflegekasse wenden. Die Mitarbeitenden informieren zum Beispiel über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung oder schicken Antragsformulare zu. Auch pflegende Angehörige haben ein eigenständiges Recht auf Beratung und können sich zum Beispiel bei der Pflegekasse über Entlastungsangebote informieren. Voraussetzung ist allerdings das Einverständnis der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse hält außerdem Übersichten der zugelassenen ambulanten Pflegedienste, Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen in der Region vor.

Die Zahl

28 Prozent


der pflegenden Angehörigen und


32 Prozent


der pflegebedürftigen Personen gaben in einer Umfrage an, dass sie sich noch nie zu Pflegefragen haben beraten lassen.

Hauptgrund ist, dass sie nichts von denBeratungsmöglichkeiten wussten.

 

Quelle: VdK-Pflegestudie 2023


[29]Stellt Ihr Angehöriger erstmals einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Termin zur Pflegeberatung anbieten und einen festen Ansprechpartner für die Erst- und die Folgeberatung nennen. Eine Auswertung der Beratungspraxis zeigt allerdings, dass die Pflegekassen zwar in aller Regel zeitnah auf die Beratungsmöglichkeit hinweisen, häufig aber versäumen, eine Ansprechpartnerin zu nennen und einen konkreten Termin zu vergeben. Es liegt also an Ihnen, sich darum zu kümmern und ein Gespräch zu vereinbaren. Die Auswertung zeigt nämlich auch: Fast alle, die eine Beratung in Anspruch nahmen, gaben an, dass die Pflegesituation durch die Beratung besser organisiert werden konnte.

Ist die Pflegekasse nicht in der Lage, zeitnah selbst eine Beratung anzubieten, muss sie dem Versicherten einen Gutschein für eine kostenlose Beratung in einer anderen unabhängigen Beratungsstelle aushändigen. Auch hier muss er innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin bekommen. Die frühe Beratung soll helfen, schnell eine gute Versorgung zu organisieren. Weil sich aber auch während der Pflege immer wieder Fragen stellen, müssen die Pflegekassen bei jedem weiteren Antrag auf Leistungen - zum Beispiel, wenn Sie ein Hilfsmittel beantragen - erneut auf die Beratungsmöglichkeit hinweisen.

Die Pflegeberatung kann in der Geschäftsstelle der Pflegekasse erfolgen. In vielen Bundesländern wird sie auch in Pflegestützpunkten und Pflegeberatungsstellen angeboten. Sie haben aber zusätzlich die Möglichkeit, mit der Pflegeberaterin einen Hausbesuch zu vereinbaren. Das ist sinnvoll, wenn Ihre Angehörige schlecht die Wohnung verlassen kann. Oder wenn Sie spezielle Fragen zur räumlichen Situation haben. Falls Ihnen ein Telefongespräch lieber ist, können Sie darum bitten. Die Beratung kann einen Termin umfassen oder sich über mehrere Monate erstrecken. Das hängt von Ihren Fragen und dem Hilfebedarf Ihres Angehörigen ab.

Der Pflegeberater soll nicht nur Informationen weitergeben, sondern konkrete Hilfe [31]leisten und bei der Organisation der häuslichen Pflege helfen. Das kann bedeuten, dass die Leistungen unterschiedlicher Träger - Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt - gebündelt werden und die Pflegeberaterin bei der Antragstellung hilft. Benötigt Ihr Angehöriger vorübergehend einen Kurzzeitpflegeplatz, damit Sie die Wohnung barrierefrei umbauen können, muss die Pflegeberaterin Ihnen auf Wunsch bei der Suche nach einer Kurzzeitpflegeeinrichtung helfen. Nicht immer passiert das automatisch. Scheuen Sie sich nicht, den Pflegeberater konkret um solche Unterstützung zu bitten. Sie haben einen Anspruch darauf.

Die Pflegeberatung kann mehrfach in Anspruch genommen werden. Stellen Sie beispielsweise nach ein paar Monaten fest, dass Ihre Angehörige mehr Unterstützung benötigt, können Sie sich erneut an die Pflegeberatung wenden. Die Beratung ist kostenlos.


 Gut zu wissen

Pflegeberatung für Privatversicherte

Für privat Krankenversicherte ist die Firma Compass Private Pflegeberatung zuständig. Die Mitarbeitenden informieren am Telefon unter der Rufnummer 0800/101 88 00 oder vereinbaren einen Beratungstermin. Der Ablauf der Pflegeberatung ist vergleichbar mit der Beratung bei gesetzlich Versicherten.



Von der Pflegekasse bekam ich kaum Informationen. Ich habe Stunde um Stunde im Internet gesucht, um mich über Hilfeleistungen und Ansprüche zu informieren. Wenn ich die Pflegekasse auf eine Leistung angesprochen habe, hat sie erst mal geblockt, bis ich sagte: Ich habe ein Recht darauf. Erst dann hieß es: Wir gucken mal.

Heike S.



Um eine Pflegeberatung muss man sich kümmern

FELIZITAS BELLENDORF, Referentin für den Pflegemarkt bei der Verbraucherzentrale NRW

Frau Bellendorf, was soll Pflegeberatung leisten?

Die Pflegeberatung soll dabei helfen, den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln und einen Versorgungsplan zu erstellen. Wenn ein Angehöriger anruft und sagt: Meiner Mutter geht es immer schlechter, die kommt nicht mehr zurecht , müsste der Pflegeberater erheben: Wie ist die Situation? Was genau schafft sie nicht mehr? Braucht sie dauerhaft Unterstützung? Bei welchen Tätigkeiten benötigt sie Hilfe? Welche Unterstützung gibt es schon? Dann sollte er gemeinsam mit der betroffenen Frau und den Angehörigen überlegen: Wie kann die Hilfe organisiert werden? Welche Leistungen kommen infrage? Er kann dabei helfen, Anträge zu stellen oder einen Kurzzeitpflegeplatz oder einen Pflegedienst zu finden, und es ist seine Aufgabe, nach einiger Zeit nachzufragen, ob die Versorgung funktioniert. Das alles macht er aber nur, wenn die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen damit einverstanden sind.

Warum nutzen so wenig pflegende Angehörige diese Möglichkeit?

Bei einer Pflegebedürftigkeit sind die Angehörigen oft sehr belastet. Kommt dann ein Schreiben der Pflegekasse mit dem Hinweis: Ihnen steht eine Pflegeberatung zu , habe ich Zweifel, ob das die Menschen erreicht. Außerdem müssen sie sich darum kümmern. Es ist ja nicht so, dass ein Pflegeberater bei der Familie anruft und fragt: Wie läuft es? Kann ich Ihnen helfen? Damit würde man wahrscheinlich mehr Angehörige erreichen.

Ist die Pflegeberatung also nur falsch konzipiert?

Nein, nicht nur. Manchmal haben Angehörige auch unterschiedliche Vorstellungen von der Versorgung. Dann muss sich die Familie erst mal klar werden, was sie will, bevor sie einen Dritten einschaltet. Eine Umfrage zeigte außerdem, dass viele pflegende Angehörige die Pflegeberatung nicht nutzen, weil die Situation zu Hause stabil ist. Das kann sich aber ganz schnell ändern, und dann hat man oft keine Zeit, sich um eine Beratung zu kümmern. Deshalb sollte man das Angebot möglichst frühzeitig nutzen, um zu wissen, welche Leistungen es gibt. Und immer wieder, wenn sich die Pflegesituation verändert.

Sicherlich gibt es auch unter Pflegeberatern bessere und schlechtere. Kann man den Pflegeberater wechseln, wenn man unzufrieden ist?

Ja, in jedem Fall. Das sollte man sofort bei der Pflegekasse, dem Pflegestützpunkt oder dem Beratungsangebot ansprechen und um einen anderen Pflegeberater bitten. Wenn es menschlich nicht passt, kann keine gute Beratung erfolgen.



Bei uns kann man auch mal das Herz ausschütten.

UWE SEEMANN vom Pflegestützpunkt Altona in Hamburg

Herr Seemann, was machen Sie, wenn eine Frau in den Pflegestützpunkt kommt und sagt: Meine Mutter ist gestürzt, ich weiß nicht, wie es jetzt weitergeht?

Wir fragen erst mal, wo die Mutter im Moment versorgt wird. Wahrscheinlich ist sie im Krankenhaus und anschließend in der Reha. Dann erklären wir, welche Möglichkeiten es zu Hause gibt, was die Pflegekasse und die Krankenkasse zahlt und welche Anträge dafür gestellt werden müssen. Da wir im Stadtteil gut vernetzt sind, kennen wir die Hilfsangebote. Wir haben Kontakte zu Pflegediensten und ehrenamtlichen Helfern und können hier Ansprechpartner vermitteln.

Rufen Sie dort an und organisieren die weitere Pflege?

Das sollen die Angehörigen übernehmen. Aber wenn es niemanden gibt, der anrufen kann, oder wir merken, dass eine Person damit im Moment überfordert ist, helfen wir. Unsere Aufgabe ist zu unterstützen, nicht,...

mehr