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Die verfassungs- und dreistufentestkonforme Auslegung der Schranken des Urheberrechts - zugleich eine Überprüfung von § 52b UrhG

BuchGebunden
Deutsch
V&R unipresserschienen am06.10.2010
Grundrechtlich geschützte Urheberinteressen werden begrenzt durch die Schranken der §§ 44a ff. UrhG. Der Gesetzgeber fördert durch sie berechtigte Nutzerinteressen und gesellschaftspolitische Ziele. Technische Entwicklungen und neue Werknutzungsarten wirken sich allerdings auf die Eingriffsintensität der Schranken aus. Sie stellen die Gerichte mit der fortschreitenden Digitalisierung vor die Herausforderung, einen angemessenen Interessenausgleich zu gewährleisten. Dabei sind verfassungsrechtlich garantierte Grundrechtspositionen und der Dreistufentest der Harmonisierungsrichtlinie zu beachten. Johannes Reschke vergleicht diese Anforderungen an urheberrechtliche Schranken und bietet dem Rechtsanwender einen Leitfaden für eine verfassungs- und dreistufentestkonforme Auslegung. Beispielhaft wird § 52b UrhG untersucht, der die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven gestattet. Die Voraussetzungen von § 52b UrhG werden ausführlich dargestellt und eine Ausgestaltung von elektronischen Leseplätzen skizziert, die verfassungsrechtlichen Anforderungen und dem Dreistufentest entspricht.mehr
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KlappentextGrundrechtlich geschützte Urheberinteressen werden begrenzt durch die Schranken der §§ 44a ff. UrhG. Der Gesetzgeber fördert durch sie berechtigte Nutzerinteressen und gesellschaftspolitische Ziele. Technische Entwicklungen und neue Werknutzungsarten wirken sich allerdings auf die Eingriffsintensität der Schranken aus. Sie stellen die Gerichte mit der fortschreitenden Digitalisierung vor die Herausforderung, einen angemessenen Interessenausgleich zu gewährleisten. Dabei sind verfassungsrechtlich garantierte Grundrechtspositionen und der Dreistufentest der Harmonisierungsrichtlinie zu beachten. Johannes Reschke vergleicht diese Anforderungen an urheberrechtliche Schranken und bietet dem Rechtsanwender einen Leitfaden für eine verfassungs- und dreistufentestkonforme Auslegung. Beispielhaft wird § 52b UrhG untersucht, der die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven gestattet. Die Voraussetzungen von § 52b UrhG werden ausführlich dargestellt und eine Ausgestaltung von elektronischen Leseplätzen skizziert, die verfassungsrechtlichen Anforderungen und dem Dreistufentest entspricht.

Inhalt/Kritik

Leseprobe
The interests of an author are protected by fundamental law, which is limited by certain rules of the copyright law. The legislator imposes such limitations for socio-political reasons and to protect the legitimate interests of the public. The development of digital technology in publishing original material poses a challenge for the legal system in balancing the interests of the user against protecting authors of copyright material. To achieve a reasonable balance between these competing interests the copyright limitations must be interpreted fairly. Therefore the basic rights under constitutional law and the Three-Step Test from the Harmonization Directive 2001/29/EEG are of vital importance.This paper considers the limitation and how these should be interpreted, and offers a guide for interpretation in line with constitutional requirements and the Three-Step Test. Finally, this paper will analyse § 52b UrhG (a rule for dedicated terminals digitising copyright material in public libraries, museums and archives). The requirements of § 52b UrhG are examined in detail as well as how such electronic terminals should comply with the constitutional law and Three-Step Test.>mehr

Autor

Dr. Johannes Reschke hat an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaften studiert und ab 2006 bei Prof. Dr. Haimo Schack im Urheberrecht promoviert. Seit Februar 2009 befindet er sich im Juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Kiel des OLG Schleswig.