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Die Menschenwürde in der Grundrechtsordnung der Europäischen Union

BuchGebunden
338 Seiten
Deutsch
V&R unipresserschienen am17.03.2010
Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der damit einhergehenden Rechtsverbindlichkeit der Europäischen Grundrechtecharta wird die Menschenwürde in dem einschränkungslosen Art. 1 an der Spitze der EU-Grundrechtecharta als eigenständiges Grundrecht und objektiver Rechtsgrundsatz verbürgt: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.« Was aber ist unter dieser gewichtigsten teleologischen Maxime der Union zu verstehen? Wie ist die Menschenwürde als Rechtsbegriff der EU-Rechtsordnung zu definieren? Philipp Wallau geht in seiner Untersuchung der Frage nach, inwiefern die Menschenwürde in der Grundrechtsordnung der Europäischen Union gewährleistet wird. Insbesondere die kulturelle Bedingtheit des Würdeverständnisses in Europa nährt die Frage, ob es einen gemeineuro-päischen Rechtsbegriff der Menschenwürde geben kann. Kern der Arbeit ist die Menschenwürdegarantie in Art. 1 der EU-Grundrechtecharta, die durch eine Analyse von Rechtsquellen, Rechtsprechung und Literatur konkretisiert wird.mehr
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Produkt

KlappentextMit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der damit einhergehenden Rechtsverbindlichkeit der Europäischen Grundrechtecharta wird die Menschenwürde in dem einschränkungslosen Art. 1 an der Spitze der EU-Grundrechtecharta als eigenständiges Grundrecht und objektiver Rechtsgrundsatz verbürgt: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.« Was aber ist unter dieser gewichtigsten teleologischen Maxime der Union zu verstehen? Wie ist die Menschenwürde als Rechtsbegriff der EU-Rechtsordnung zu definieren? Philipp Wallau geht in seiner Untersuchung der Frage nach, inwiefern die Menschenwürde in der Grundrechtsordnung der Europäischen Union gewährleistet wird. Insbesondere die kulturelle Bedingtheit des Würdeverständnisses in Europa nährt die Frage, ob es einen gemeineuro-päischen Rechtsbegriff der Menschenwürde geben kann. Kern der Arbeit ist die Menschenwürdegarantie in Art. 1 der EU-Grundrechtecharta, die durch eine Analyse von Rechtsquellen, Rechtsprechung und Literatur konkretisiert wird.

Inhalt/Kritik

Leseprobe
With the entry into force of the Lisbon Treaty the human dignity is guaranteed in Article 1 of the European Charter of Fundamental Rights as inviolable basic right and legal principle: 'Human Dignity is inviolable. It must be respected and protected.' The present study investigates the extent to which human dignity is guaranteed by the basic law of the European Union. In particular, the different cultural understanding of human dignity in Europe raises the question of the possibility of a common European legal concept of human dignity. Core of this study is the guarantee of human dignity in Article 1 of the EU Charter of Fundamental Rights, which is elaborated by an analysis of European sources of law, jurisprudence and literature.>mehr

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