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Systemrisiko und Erfolgsverpflichtung im Baurecht

BuchKartoniert, Paperback
135 Seiten
Deutsch
Lexxion Verlagsgesellschafterschienen am01.11.20061., Aufl.
Dem Baugrund kommt für das Gelingen eines Bauvorhabens einehervorgehobene Bedeutung zu. Arbeiten an und mit dem Baugrund(als einem von der Natur vorgegebenen Werkstoff ) unterliegenbesonderen, technisch nicht voll beherrschbaren Risiken. Realisieren sich diese technischen Risiken, was in der täglichen Baupraxis zumeist sehr kostenintensiv ist, stellt sich die Frage der rechtsgeschäftlichen bzw. gesetzlichen Gefahrtragung unter den Bauvertragsparteien.Das privatbaurechtliche Schrifttum fasst diese Konstellation mitdem Begriff Systemrisiko zusammen. Generell werden unter demBegriff Systemrisiko weitreichende Ausnahmen vom Grundsatz der werkvertraglichen Erfolgshaftung des Unternehmers befürwortet.Mit der vorliegenden Arbeit werden die im genannten Kontext relevanten Sachverhalte gegliedert, auf die dogmatischen Grundlagen zurückgeführt und so zu einer Lösung gebracht. Dabei wird die rechtliche Thematik des Baugrundrisikos als Abgrenzungs- und Vorfrage herangezogen.mehr

Produkt

KlappentextDem Baugrund kommt für das Gelingen eines Bauvorhabens einehervorgehobene Bedeutung zu. Arbeiten an und mit dem Baugrund(als einem von der Natur vorgegebenen Werkstoff ) unterliegenbesonderen, technisch nicht voll beherrschbaren Risiken. Realisieren sich diese technischen Risiken, was in der täglichen Baupraxis zumeist sehr kostenintensiv ist, stellt sich die Frage der rechtsgeschäftlichen bzw. gesetzlichen Gefahrtragung unter den Bauvertragsparteien.Das privatbaurechtliche Schrifttum fasst diese Konstellation mitdem Begriff Systemrisiko zusammen. Generell werden unter demBegriff Systemrisiko weitreichende Ausnahmen vom Grundsatz der werkvertraglichen Erfolgshaftung des Unternehmers befürwortet.Mit der vorliegenden Arbeit werden die im genannten Kontext relevanten Sachverhalte gegliedert, auf die dogmatischen Grundlagen zurückgeführt und so zu einer Lösung gebracht. Dabei wird die rechtliche Thematik des Baugrundrisikos als Abgrenzungs- und Vorfrage herangezogen.