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Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung.

Duncker & Humblot GmbHerschienen am01.07.2010
Zu den umstrittensten Problemen des reformierten Schuldrechts gehört der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung. Erbringt der Schuldner die Leistung nicht oder mangelhaft, so muss der Gläubiger ihm zunächst eine Nachfrist setzen, bevor er Schadensersatz statt der Leistung verlangen darf. Der Schadensersatzanspruch setzt Vertretenmüssen voraus, und dies wirft die Frage auf, was der Schuldner zu vertreten haben muss: Die ursprüngliche Nicht- bzw. Mangelleistung, das Ausbleiben der Leistung bei Fristablauf, beides oder eins von beidem? Valentin Todorow geht dieser Frage nach und entwickelt eine Antwort, in deren Mittelpunkt die Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB steht.mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR79,90

Produkt

KlappentextZu den umstrittensten Problemen des reformierten Schuldrechts gehört der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung. Erbringt der Schuldner die Leistung nicht oder mangelhaft, so muss der Gläubiger ihm zunächst eine Nachfrist setzen, bevor er Schadensersatz statt der Leistung verlangen darf. Der Schadensersatzanspruch setzt Vertretenmüssen voraus, und dies wirft die Frage auf, was der Schuldner zu vertreten haben muss: Die ursprüngliche Nicht- bzw. Mangelleistung, das Ausbleiben der Leistung bei Fristablauf, beides oder eins von beidem? Valentin Todorow geht dieser Frage nach und entwickelt eine Antwort, in deren Mittelpunkt die Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB steht.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783428527434
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2010
Erscheinungsdatum01.07.2010
Seiten159 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse553
Artikel-Nr.2761867
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1;Vorwort;6
2;Inhaltsverzeichnis;8
3;§ 1 Einführung;12
3.1;I. Problembeschreibung und Fragestellung;12
3.2;II. Mangelleistung und Nichtleistung;14
3.3;III. Gang der Untersuchung;15
4;§ 2 Grundlagen;17
4.1;I. Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung;17
4.1.1;1. Die Nacherfüllungsfrist in § 281 I 1 BGB als Abgrenzungskriterium;17
4.1.1.1;a) Mehrkosten eines Deckungskaufes, Reparaturkosten, Minderwert der Kaufsache;18
4.1.1.2;b) Entgangener Gewinn;19
4.1.2;2. Die weitere Abgrenzung anhand von § 281 IV BGB;21
4.1.3;3. Die nur statt der Leistung ersatzfähigen Schäden;23
4.1.4;4. Die Besonderheit dieser Schäden;24
4.1.5;5. Die Abgrenzung bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung;25
4.1.5.1;a) Die Unmöglichkeit als Abgrenzungskriterium;25
4.1.5.2;b) § 283 BGB;26
4.1.5.3;c) § 311a II BGB;27
4.1.6;6. Folgerung;28
4.2;II. Die unterschiedliche Beurteilung des Vertretenmüssens;29
4.2.1;1. Das Vertretenmüssen in Bezug auf die Mangellieferung;29
4.2.1.1;a) Garantieübernahme und Verschulden;29
4.2.1.2;b) Ausdehnung des Beschaffungsrisikos auf die Mangelfreiheit der Ware?;30
4.2.2;2. Das Vertretenmüssen in Bezug auf das Ausbleiben der Nacherfüllung;33
5;§ 3 Mögliche Antworten und die Auffassungen im Schrifttum;36
5.1;I. Die Mangellieferung als alleiniger Bezugspunkt der Haftung;36
5.1.1;1. Zielsetzung der Schuldrechtsreform;36
5.1.2;2. Denkbare Begründung;38
5.2;II. Das Ausbleiben der Nacherfüllung als alleiniger Bezugspunkt der Haftung;40
5.2.1;1. S. Lorenz;40
5.2.2;2. Schur;42
5.2.3;3. Das verbindende Element der Konzeptionen von S. Lorenz und Schur;44
5.3;III. Zweifaches Vertretenmüssen;45
5.4;IV. Mangellieferung und Ausbleiben der Nacherfüllung als alternative Bezugspunkte der Haftung;48
5.4.1;1. Handlungseinheit oder zwei selbständige Pflichtverletzungen;48
5.4.2;2. Ehmann/Sutschet;50
5.4.2.1;a) Garantiehaftung bei behebbaren Mängeln;51
5.4.2.2;b) Alternative Bezugspunkte bei unbehebbaren Mängeln;52
6;§ 4 Das vom Verkäufer zu vertretende Ausbleiben der Nacherfüllung als Haftungsgrundlage;54
6.1;I. Die zu untersuchende Fallgruppe;54
6.2;II. Die bisherige Haftung aus den §§ 480 I, 326 BGB a.F. beim Gattungskauf;56
6.3;III. Die Nacherfüllungspflicht als bloße Obliegenheit des Verkäufers?;59
6.3.1;1. Praktische und systematische Konsequenzen;59
6.3.2;2. Beurteilung;62
6.3.2.1;a) Steuerungswirkung durch wirtschaftliches Eigeninteresse des Verkäufers?;62
6.3.2.2;b) Widerspruch zum Gesetz;63
6.3.2.3;c) Praktische Ergebnisse;64
6.4;IV. Folgerungen für die möglichen Bezugspunkte der Haftung;66
7;§ 5 Das nicht zu vertretende Ausbleiben der Nacherfüllung;67
7.1;I. Beispiele;67
7.2;II. Der unterschiedliche Wortlaut von § 281 BGB und § 283 BGB;69
7.3;III. Die Geltung unterschiedlicher Konzeptionen als denkbare Antwort;70
7.4;IV. Die Wertungswidersprüchlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse;71
7.5;V. Anwendung nur einer der beiden Normen?;72
7.5.1;1. Vorübergehende Unmöglichkeit der Nacherfüllung;73
7.5.2;2. § 281 BGB als Auffangtatbestand;75
7.5.3;3. Kritik;76
7.5.3.1;a) Leerlaufen von § 281 I 1 Alt. 2 BGB;76
7.5.3.2;b) Unstimmigkeiten des § 281 I 1 BGB;77
7.5.3.3;c) Zwischenergebnis;79
7.6;VI. Zusammenfassung und Ausblick;79
8;§ 6 Die Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB;81
8.1;I. Bedeutung von § 287 S. 2 BGB für die Untersuchung;82
8.2;II. Der Verzug mit der mangelfreien Leistung;82
8.2.1;1. Verzugsbeginn;83
8.2.2;2. Die Auffassung von Grigoleit/Riehm;83
8.2.2.1;a) Verzug mit der ursprünglich geschuldeten mangelfreien Leistung?;84
8.2.2.2;b) Generelle Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 286 II Nr. 4 BGB?;85
8.2.3;3. Folgerungen;87
8.2.3.1;a) Das Vertretenmüssen in § 286 IV BGB bei Mangelleistung;87
8.2.3.2;b) Spätes Einsetzen der Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB;87
8.3;III. Die haftungsausschließende Vorwirkung des Verzuges;88
8.3.1;1. Zwei Phasen der Verzögerung der Leistung;88
8.3.2;2. Der Bezugspunkt der Haftung bei Nichtleistung;89
8.3.3;3. Zwischenergebnis;91
8.4;IV. Übertragung des Haftungsmodells der Nichtleistung auf die Mangelleistung?;91
8.4.1;1. Gleichstellung von Mangelleistung und Nichtleistung;92
8.4.2;2. Übertragung auch hinsichtlich der ursprünglichen Mangellieferung?;92
8.4.3;3. Die Funktion der Mahnung;93
8.5;V. Die analoge Anwendung von § 287 S. 2 BGB infolge schuldhafter Mangellieferung;95
8.5.1;1. Der Rechtsgedanke von § 287 S. 2 BGB;96
8.5.2;2. Übertragbarkeit des Rechtsgedankens von § 287 S. 2 BGB auf andere Pflichtverletzungen;98
8.5.2.1;a) Vertragswidriger Gebrauch der Leih- oder Mietsache und zufällige Unmöglichkeit der Rückgabe;98
8.5.2.2;b) Auffassung des Schrifttums;100
8.5.2.3;c) Motive zum BGB;101
8.5.3;3. Wertende Vergleichbarkeit von Verzug und schuldhafter Mangellieferung;102
8.5.3.1;a) Unrechtsgehalt des Verzuges und der schuldhaften Mangellieferung;103
8.5.3.2;b) Zufallsrisiko;104
8.5.3.3;c) Die Funktion des Fristsetzungserfordernisses;107
8.5.4;4. Zwischenergebnis;109
8.6;VI. Der Anwendungsbereich der nicht wie geschuldet erbrachten Leistung in § 281 I 1 Alt. 2 BGB;109
8.7;VII. Ausblick auf das weitere Vorgehen;111
9;§ 7 Besonderheiten des haftungsausfüllenden Tatbestandes;112
9.1;I. Verschuldensunabhängigkeit des haftungsausfüllenden Tatbestandes;112
9.1.1;1. Argument für das Konzept alternativer Bezugspunkte;113
9.1.2;2. Existenzberechtigung von § 287 S. 2 BGB;114
9.1.3;3. Nach Fristablauf eintretende Schäden an Rechtsgütern des Käufers;116
9.2;II. Adäquanztheorie;117
9.2.1;1. § 287 S. 2 BGB nur bei adäquat-kausalem Zusammenhang?;118
9.2.2;2. § 287 S. 2 BGB nur bei inadäquat-kausalem Zusammenhang?;120
9.3;III. Zusammenfassung;122
10;§ 8 Garantieübernahme im Sinne von § 276 BGB und zufälliges Ausbleiben der Nacherfüllung;123
10.1;I. Unbeachtlichkeit zufälliger Nacherfüllungshindernisse;123
10.2;II. Der Haftungsgrund bei Garantieübernahme;124
10.2.1;1. Nacherfüllungsfeindlichkeit der Garantie;125
10.2.2;2. Abbedingung des Vorrangs der Nacherfüllung?;126
10.2.3;3. Verschuldenssurrogat oder eigenständige vertragliche Haftungsgrundlage?;127
10.2.4;4. Bisheriges Verständnis der Zusicherung;128
10.2.5;5. Garantieübernahme und § 311a II BGB;129
10.3;III. Zusammenfassung;130
11;§ 9 Weitere Abstimmungsfragen;132
11.1;I. Betriebsausfallschäden;132
11.1.1;1. Gleichbehandlung von Mangelleistung und Nichtleistung?;133
11.1.2;2. Mahnung bzw. Terminbestimmung als Anspruchsvoraussetzungen?;134
11.1.3;3. Betriebsausfallschäden als zugleich mangelbedingte und verzögerungsbedingte Schäden;135
11.1.4;4. Keine Schlechterstellung des mangelhaft liefernden Verkäufers;137
11.2;II. Die Haftung wegen Verzögerung der Nacherfüllung;138
11.2.1;1. Direkter und analoger Anwendungsbereich von § 287 S. 2 BGB;138
11.2.2;2. Vorübergehende Unmöglichkeit der Nacherfüllung;138
11.2.3;3. Fälligkeit in § 281 I 1 BGB;139
11.2.4;4. Schadensersatz statt der Leistung ohne Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen;140
11.3;III. Haftungsbegrenzende Bestandteile von § 287 S. 2 BGB;141
11.3.1;1. Zufall;141
11.3.2;2. Hypothetische Schadensursachen;142
11.4;IV. Die Haftung bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung;143
11.5;V. § 311a II BGB;145
11.5.1;1. Die Diskussion um den Haftungsgrund in § 311a II BGB;145
11.5.2;2. Das Leistungshindernis in § 311a II 2 BGB;146
11.5.3;3. Die Zufallshaftung im Rahmen von § 311a II BGB;146
12;§ 10 Zusammenfassung der Untersuchung;150
13;Literaturverzeichnis;152
14;Sachwortverzeichnis;158
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