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Moral und Sanktion

Eine Kontroverse über die Autorität moralischer Normen
Campus Verlagerschienen am01.07.2013
In der moralphilosophischen Literatur existieren verschiedene Auffassungen darüber, worauf die Autorität moralischer Normen basiert. Einige Moralphilosophen führen das moralische Sollen auf die Vernunft, das Wohlwollen oder auch auf die Wahrnehmung moralischer Tatsachen zurück; andere dagegen meinen, dass das moralische Sollen auf äußeren Sanktionen wie sozialem Ausschluss oder inneren Sanktionen wie Schuldgefühlen beruht. Die sowohl in der Geschichte der Philosophie als auch in der gegenwärtigen Auseinandersetzung häufig vertretene Meinung, dass moralische Verpflichtung notwendig an Sanktionierung geknüpft ist, wird aus verschiedenen Perspektiven kritisch untersucht.

Eva Buddeberg, Dr. phil., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Exzellenzcluster 'Herausbildungen normativer Ordnungen'. Achim Vesper, Dr. phil., ist Akademischer Rat im Institut für Philosophie der Universität Frankfurt am Main.
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Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR45,00

Produkt

KlappentextIn der moralphilosophischen Literatur existieren verschiedene Auffassungen darüber, worauf die Autorität moralischer Normen basiert. Einige Moralphilosophen führen das moralische Sollen auf die Vernunft, das Wohlwollen oder auch auf die Wahrnehmung moralischer Tatsachen zurück; andere dagegen meinen, dass das moralische Sollen auf äußeren Sanktionen wie sozialem Ausschluss oder inneren Sanktionen wie Schuldgefühlen beruht. Die sowohl in der Geschichte der Philosophie als auch in der gegenwärtigen Auseinandersetzung häufig vertretene Meinung, dass moralische Verpflichtung notwendig an Sanktionierung geknüpft ist, wird aus verschiedenen Perspektiven kritisch untersucht.

Eva Buddeberg, Dr. phil., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Exzellenzcluster 'Herausbildungen normativer Ordnungen'. Achim Vesper, Dr. phil., ist Akademischer Rat im Institut für Philosophie der Universität Frankfurt am Main.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783593412894
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatPDF
Erscheinungsjahr2013
Erscheinungsdatum01.07.2013
Seiten357 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse2640
Artikel-Nr.2866362
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1;Inhalt;6
2;I. Einleitung;8
2.1;Beruht Moral auf Sanktion?
Eine Problemübersicht;10
3;II. Grundlagen moralischer Normativität;34
3.1;Vom moralischen Sollen;36
4;III. Sanktionen im moralischen Kontraktualismus;52
4.1;Notwendigkeit und Nötigung. Konzeptionelle und moralpsychologische Gründe für eine hybride Theorie des moralischen Sollens;54
4.2;»Might makes right« - Peter Stemmers sanktionistische Theorie moralischer Normativität und die Frage nach der Legitimität von Sanktionen;76
4.3;Wie sanktioniert man Selbstmordattentäter? Ein humeanischer Gegenentwurf zu Stemmers Kontraktualismus;96
4.4;Moral aus Interesse und Sanktion? Anmerkungen zu Michael von Grundherr, Michael Kühler und Frank Brosow;126
5;IV. Moralische Praxis und Sanktionen;136
5.1;Die Praxis als Quelle
moralischer Normativität;138
5.2;Moralische Pflicht und praktische Gründe;168
5.3;Moral ohne Sanktion? Anmerkungen zu Julia Hermann und Mario Brandhorst;198
5.4;Intersubjektive Sanktionen als moralische Gründe. Nicht-dualistische Moralbegründung am Beispiel Adam Smiths;210
5.5;Moral, Sanktion, Konvention. Anmerkungen zu Lisa Herzog;238
6;V. Sanktionen, moralische Forderungen und moralische Verantwortung;248
6.1;Die halbe Wahrheit der Sanktionstheorie nebst einem Ausblick auf die andere Hälfte;250
6.2;Verantwortung und Sanktion;292
6.3;Sanktion, zweitpersonale Adressierung und Autorität. Kommentar zu Anwander und Szigeti;318
7;VI. Autonomie und Sanktion;332
7.1;Weisen der Selbstbindung;334
8;Autorinnen und Autoren;356
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Leseprobe
Beruht Moral auf Sanktion?
Eine Problemübersicht
Eva Buddeberg und Achim Vesper
Normen fordern, verbieten und erlauben Handlungsweisen und bringen Pflichten oder Rechte zum Ausdruck. Handeln Normadressaten einem Gebot, einem Verbot oder einer durch die Norm artikulierten Pflicht zuwider, so setzen sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit negativen Reaktionen aus. Normverstöße werden getadelt oder bestraft, rufen Empörung hervor oder lösen Schuldgefühl aus. Mit diesen Reaktionen auf Normverstöße wird der Normverletzer durch andere oder auch durch sich selbst sanktioniert. Die Furcht vor Sanktionen gibt einem Handelnden dabei einen Grund, sich einer Norm entsprechend zu verhalten. Gelegentlich wird sogar die Überzeugung geäußert, dass man nur aus dem Wunsch, negative Konsequenzen zu vermeiden, in Übereinstimmung mit einer Norm handeln kann. Dagegen scheint zu sprechen, dass Akteure auch deshalb einer Norm Folge zu leisten glauben, weil sie sich an sie gebunden sehen. Einige Autoren vertreten jedoch die Meinung, dass wir auch nur dadurch an eine Norm gebunden sind und uns für an eine Norm gebunden halten, dass wir bei Zuwiderhandeln sanktioniert werden. Diese Autoren sprechen sich für eine Sanktionstheorie von Normen oder anders formuliert für den Sanktionismus aus und behaupten, dass das Verständnis von Normen oder Pflichten auf Sanktionen zurückgeführt werden kann, wobei negative Sanktionen als zentral betrachtet werden.
Einen relevanten Testfall für eine Sanktionstheorie der Normen bilden moralische Normen, weil es nicht offenkundig ist, worin moralische Sanktionen bestehen und wer sie verhängt oder vollzieht. Inhaltlich lassen sich moralische von anderen Normen zum Beispiel dadurch unterscheiden, dass sie keine rollenspezifischen Pflichten enthalten, sondern Pflichten, die jemand als Person oder als Mensch hat. Auch spezifisch mit Bezug auf moralische Normen wird die These vorgebracht, dass ein angemessenes Verständnis von Normen vom Begriff der Sanktion ausgehen sollte. Dem moraltheoretischen Sanktionismus zufolge basieren alle moralischen Normen auf Sanktionen. Besonders umstritten ist der moraltheoretische Sanktionismus, weil moralische Verpflichtung nach vielen historisch wie gegenwärtig prominenten Meinungen aus sanktionsunabhängigen Quellen entspringt, etwa aus vernünftiger Einsicht, Intuition oder der Wahrnehmung moralischer Tatsachen. Ist der Sanktionismus jedoch wahr, so müssen diese alternativen Theorien verworfen werden. Sanktionstheoretiker sehen sich dabei in der Rolle von Aufklärern, die in ihrer Analyse der Moral vom beobachtbaren Umgang mit moralischen Normen geleitet sind und nicht auf ihrer Meinung nach dunkle Annahmen etwa über durch die Vernunft vorgegebene moralische Ziele, die Fähigkeit moralischer Wahrnehmung oder die Existenz moralischer Tatsachen zurückgreifen müssen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob der Sanktionismus frei von Widersprüchen ist und unser gewöhnliches Moralverständnis angemessen wiedergibt.
Die Autoren dieses Bandes diskutieren die Idee, dass moralische Normen auf Sanktionen beruhen, in teils kritischer, teils affirmativer Absicht. Sie vertreten unterschiedliche Meinungen dazu, worin moralische Sanktionen bestehen und welche Bedeutung ihnen für das Verständnis moralischer Normen zukommt. Einleitend geben wir eine thematische Übersicht und erörtern die Fragen, was Sanktionen im Allgemeinen sind, wodurch sich moralische Sanktionen gegenüber anderen Arten von Sanktionen auszeichnen, welche moralpsychologische Rolle Sanktionen besitzen und schließlich ob der Begriff der moralischen Verpflichtung durch den Begriff der Sanktion erklärt werden kann.
1.Sanktionen
Sanktionen sind Mittel, mit denen auf das Handeln anderer eingewirkt wird. Sie bestehen in etwas Gutem oder einem Übel, das als Folge der Handlung eintritt. Dabei bilden nicht alle negativen oder positiven Handlungsfolgen Sanktionen - im Unterschied zu natürlichen Handlungsfolgen werden Sanktionen künstlich herbeigeführt. Aber auch die auf eine Handlung folgende Zufügung von etwas Gutem oder einem Übel stellt nicht immer eine Sanktion dar. So gelten ohne das Ziel der Handlungssteuerung hervorgebrachte Handlungsfolgen nicht als Sanktionen, etwa spontane und nicht zielgerichtete emotionale Reaktionen. Während emotionale Reaktionen dieser Art nicht auf das Ziel der Veränderung der Handlungsweise einer Person gerichtet sind, bestehen Sanktionen in einer mit dem Ziel der Handlungsbeeinflussung verbundenen Zufügung von etwas Gutem oder eines Übels. Sie werden intentional mit dem Ziel der Einflussnahme auf den Handelnden verwendet.
Zwar dient auch die Dressur oder Abrichtung von Tieren der Steuerung von Verhalten, gleichwohl fallen solche Maßnahmen nicht unter den Begriff der Sanktion. Im Gegensatz zur Dressur, die allein auf der Zufügung von Lust oder Unlust basiert, beeinflussen Sanktionen menschliches Handeln auch dadurch, dass das Risiko der Sanktionierung in den Prozess reflektierten Entscheidens aufgenommen wird. Während die Verhaltensänderung durch Dressur auf erfahrener Belohnung und Bestrafung beruht, beeinflussen auch angedrohte negative und angekündigte positive Sanktionen das Verhalten, wenn sie Eingang in das Überlegen von Handelnden finden. Sanktionen müssen dabei für den Adressaten erwartbar sein, indem sie ihm angedroht oder auf andere Weise bekannt gemacht werden; zusätzlich muss der Adressat annehmen, dass er durch eine Anpassung seines Verhaltens nicht von der angekündigten negativen Sanktion betroffen ist oder ihm die versprochene positive Sanktion zuteilwird.
Dabei sind lediglich solche Personen oder Institutionen in der Lage zu sanktionieren, die eine gegenüber dem Sanktionsadressaten größere Macht oder höhere Autorität besitzen. Wenn die von einer Sanktion adressierten Handelnden der Sanktion nur durch Anpassung an das geforderte Verhalten entgehen können, wirken Sanktionen verhaltenssteuernd. Hierin liegt ein Unterschied von Sanktionen gegenüber anderen Reaktionen, denen wir uns dadurch entziehen können, dass wir sie abwehren, untersagen oder ignorieren. Sanktionen wirken dadurch verhaltenssteuernd, dass wir ihnen ausgeliefert sind und Nachteile hinnehmen müssen, wenn wir uns nicht wie gefordert verhalten.
Demnach zeichnen sich Sanktionen dadurch aus, dass sie von einem mit Macht ausgestatteten Urheber zum Ziel der Handlungssteuerung herbeigeführte positive oder negative Handlungsfolgen sind, die für den Adressaten erwartbar und durch Verhaltensanpassung vermeidbar sind. Diese Definition von Sanktionen ist enger als die Ernst Tugendhats, nach der eine Sanktion das ist, 'was für den Handelnden negativ wäre, wenn er nicht so handelte'; sie entspricht in Teilen der Bestimmung von Gottfried Seebaß, der Sanktionen als Maßnahmen begreift, 'die für die von ihnen Betroffenen positive oder negative Effekte haben und von einer Kontrollinstanz absichtlich eingeführt werden, um die Konformität ihres Verhaltens mit bestimmten Standards prospektiv sicherzustellen oder zu fördern'.
2.Moralische Sanktionen
Moralische Normen lassen sich von rechtlichen unter anderem durch die Art ihrer Sanktionierung unterscheiden. Anders als ein Verstoß gegen moralische Normen ist der Verstoß gegen Rechtsnormen in der Regel mit formellen Sanktionen verbunden. Formell sind diese Sanktionen, weil die Verhängung und die Bemessung der Strafen vermittels öffentlich festgesetzter Kriterien zur Überprüfung ihrer Anwendung kodifiziert sind und etwa mit Gerichtswesen und Verwaltung Institutionen zu ihrer Umsetzung bestehen. Moralische Sanktionen sind dagegen informell, weil sie nicht kodifiziert sind und keine Institutionen zu ihrer Umsetzung existieren. Auch anders als bei rechtlichen Sanktionen kommen bei moralischen Normen zu den äußeren Sanktionen innere hinzu. Als äußere Sanktionen können Reaktionen beschrieben werden, die unabhängig davon erfolgen, wie der Handelnde seine Handlung selbst bewertet. Zu dieser Art von Sanktion gehört die Rechtsstrafe; im Bereich moralischer Sanktionen stellen Formen sozialer Ächtung von dem Entzug von Anerkennung, der Kontaktvermeidung bis zum Ausschluss aus einer Gemeinschaft äußere Sanktionen dar.
Wahrscheinlich bestehen moralische Sanktionen anders als rechtliche zum größeren Teil aus inneren Sanktionen. Diese werden von John Stuart Mill zusammengefasst als ein 'Gefühl in unserem Geiste, ein Schmerz, mehr oder weniger heftig, der eine Pflichtverletzung begleitet und der in richtig erzogenen moralischen Naturen dazu führt, dass man vor schwereren Fällen von Pflichtverletzung als vor einer Unmöglichkeit zurückschreckt'. Tugendhat beschreibt dieses Gefühl als eines der Scham, in dem sich das Gewissen äußert. Das sich in der Scham artikulierende schlechte Gewissen gilt als innere Sanktion, weil wir damit 'in uns selbst' zum Ausdruck bringen, dass wir aus unserer eigenen Perspektive gegen moralische Normen verstoßen.
Die Scham steht dabei in einer engen Beziehung zu anderen Emotionen, mit denen Menschen auf Handeln reagieren, das sie als moralisch verwerflich betrachten. Mit P. F. Strawson kann man drei Formen negativer affektiver Einstellungen als Reaktionen auf wohl- oder übelwollendes Handeln unterscheiden, und zwar Empörung (indignation), Groll (resentment) und Schuldgefühl (guilt). Diese drei von ihm als reaktive Einstellungen bezeichneten Reaktionen lassen sich als von Unlust begleitete Gefühle verstehen, die auf einem negativen Werturteil über Handlungen oder Handlungsweisen basieren. Als typische Gelegenheiten der Empfindung von Groll bestimmt Strawson Situationen, in denen eine Person durch das Handeln einer anderen angegriffen oder verletzt wird. Unter Groll - man kann auch von Zorn sprechen - verstehen wir die Einstellung, mit der wir auf von uns negativ bewertete Handlungen anderer reagieren, von denen wir selbst betroffen sind. Als Empörung hingegen wird die Einstellung bezeichnet, mit der wir auf von uns negativ bewertete Handlungen anderer reagieren, von denen wir nicht selbst betroffen sind. Die Gefühle, die unter die Einstellung der Empörung fallen, lassen sich dabei mit Strawson als 'mitfühlende, stellvertretende, unpersönliche, uneigennützige oder verallgemeinerte Entsprechungen' zu den selbstbezogenen reaktiven Einstellungen verstehen. Weil sie einen unpersönlichen und stellvertretenden Charakter trägt, hat Empörung moralische Bedeutung.
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Autor

Eva Buddeberg, Dr. phil., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Exzellenzcluster "Herausbildungen normativer Ordnungen". Achim Vesper, Dr. phil., ist Akademischer Rat im Institut für Philosophie der Universität Frankfurt am Main.