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WHO-Pandemievertrag: Der finale Angriff auf Ihre Freiheit

E-BookEPUB0 - No protectionE-Book
383 Seiten
Deutsch
Kopp Verlagerschienen am26.03.2024
Die dunklen Pläne der WHO: permanente Pandemien, Impfzwang und totale Überwachung

Lockdowns, Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schul- und Geschäftsschließungen, Masken- und Testzwang, Quarantäne und Impfdruck - all das ist nichts gegenüber den Plänen, die die WHO noch in diesem Jahr beschließen will.

Die Gesundheitsdiktatur soll kommen!

Hinter verschlossenen Türen und vor der breiten Öffentlichkeit verborgen, werden düstere Pläne für eine globale Gesundheitsdiktatur geschmiedet. So soll die WHO fast grenzenlos neue Pandemien und damit ein »medizinisches Kriegsrecht« ausrufen und Tests, Zwangsimpfungen sowie verpflichtende Medikamenteneinnahmen anordnen können. Gleichzeitig soll ein globales Bioüberwachungssystem durch Testungen, Quarantäne und weitere Maßnahmen in Kraft treten. Ungeimpfte sollen künftig sogar als »krank« deklariert werden!

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht und Spiegel-Bestsellerautorin, beantwortet vor diesem wahrlich dystopischen Hintergrund viele brisante Fragen, wie etwa:

Was verbirgt sich hinter dem ominösen »JITSUVAX-Projekt« und dem »Mercury-Programm« von Gates und Rockefeller? Welche Rolle spielen Deutschland und Lothar Wieler in den neuen WHO-Plänen? Werden Pandemien »gezielt« provoziert? Wem »gehört« und wer finanziert die WHO? Wer hat eigentlich ein Interesse an Pandemien und wer sind deren Profiteure? Weshalb soll der ganze Erdball »genomisiert« werden? Warum ist sogar die Massentötung von Haustieren vorgesehen?

Beate Bahner entlarvt auf der Grundlage von über 900 seriösen Quellen und Originaldokumenten weitere »Schrecken«, die die WHO plant:

die dauerhafte Impfung aller Menschen inklusive Kindern, Impfungen wegen des »Klimawandels«, Impfstoffzulassungen in nur 100 Tagen, die massive Ausweitung klinischer Versuche an Menschen, die Digitalisierung der gesamten Menschheit, die Möglichkeit der Ausrufung eines »Klima-Gesundheitsnotstandes«, die Abschaffung der medizinischen Selbstbestimmung, die Kriminalisierung von Impfkritikern und Andersdenkenden sowie vieles mehr.

Diese finsteren WHO-Pläne werden unsere Welt und unser alltägliches Leben für immer verändern. Die Hauptverantwortlichen können jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da sie Immunität genießen. Erfahren Sie in dieser explosiven Publikation alle Hintergründe über den größten Angriff auf unsere Freiheit und auf die Unversehrtheit unseres Körpers, den es je gegeben hat. Beate Bahner zeigt aber auch, was wir jetzt noch tun können, um das Schlimmste zu verhindern.

»Die WHO gehört den Pharmakonzernen: korrupt bis in die Knochen.« Transparency International
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Verfügbare Formate
BuchGebunden
EUR22,99
E-BookEPUB0 - No protectionE-Book
EUR19,99

Produkt

KlappentextDie dunklen Pläne der WHO: permanente Pandemien, Impfzwang und totale Überwachung

Lockdowns, Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schul- und Geschäftsschließungen, Masken- und Testzwang, Quarantäne und Impfdruck - all das ist nichts gegenüber den Plänen, die die WHO noch in diesem Jahr beschließen will.

Die Gesundheitsdiktatur soll kommen!

Hinter verschlossenen Türen und vor der breiten Öffentlichkeit verborgen, werden düstere Pläne für eine globale Gesundheitsdiktatur geschmiedet. So soll die WHO fast grenzenlos neue Pandemien und damit ein »medizinisches Kriegsrecht« ausrufen und Tests, Zwangsimpfungen sowie verpflichtende Medikamenteneinnahmen anordnen können. Gleichzeitig soll ein globales Bioüberwachungssystem durch Testungen, Quarantäne und weitere Maßnahmen in Kraft treten. Ungeimpfte sollen künftig sogar als »krank« deklariert werden!

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht und Spiegel-Bestsellerautorin, beantwortet vor diesem wahrlich dystopischen Hintergrund viele brisante Fragen, wie etwa:

Was verbirgt sich hinter dem ominösen »JITSUVAX-Projekt« und dem »Mercury-Programm« von Gates und Rockefeller? Welche Rolle spielen Deutschland und Lothar Wieler in den neuen WHO-Plänen? Werden Pandemien »gezielt« provoziert? Wem »gehört« und wer finanziert die WHO? Wer hat eigentlich ein Interesse an Pandemien und wer sind deren Profiteure? Weshalb soll der ganze Erdball »genomisiert« werden? Warum ist sogar die Massentötung von Haustieren vorgesehen?

Beate Bahner entlarvt auf der Grundlage von über 900 seriösen Quellen und Originaldokumenten weitere »Schrecken«, die die WHO plant:

die dauerhafte Impfung aller Menschen inklusive Kindern, Impfungen wegen des »Klimawandels«, Impfstoffzulassungen in nur 100 Tagen, die massive Ausweitung klinischer Versuche an Menschen, die Digitalisierung der gesamten Menschheit, die Möglichkeit der Ausrufung eines »Klima-Gesundheitsnotstandes«, die Abschaffung der medizinischen Selbstbestimmung, die Kriminalisierung von Impfkritikern und Andersdenkenden sowie vieles mehr.

Diese finsteren WHO-Pläne werden unsere Welt und unser alltägliches Leben für immer verändern. Die Hauptverantwortlichen können jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da sie Immunität genießen. Erfahren Sie in dieser explosiven Publikation alle Hintergründe über den größten Angriff auf unsere Freiheit und auf die Unversehrtheit unseres Körpers, den es je gegeben hat. Beate Bahner zeigt aber auch, was wir jetzt noch tun können, um das Schlimmste zu verhindern.

»Die WHO gehört den Pharmakonzernen: korrupt bis in die Knochen.« Transparency International
Details
Weitere ISBN/GTIN9783989920019
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format Hinweis0 - No protection
Erscheinungsjahr2024
Erscheinungsdatum26.03.2024
Seiten383 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse2157 Kbytes
Artikel-Nr.14183780
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Leseprobe


Kapitel 3

WHO-Verfassung und IHR 2005

3.1 Die WHO-Verfassung

Die WHO hat sich am 22. Juli 1946 in New York eine Verfassung gegeben, welche ihre Ziele, Befugnisse sowie ihre Organisation regelt und mit ihrer Gründung im April 1948 in Kraft getreten ist. 15 Diese Verfassung hat Deutschland am 29. Mai 1951 ratifiziert. Sie besteht insgesamt aus 82 Artikeln und ist in 19 Kapitel eingeteilt. Ihr zufolge sieht sich die WHO schon immer als »leitende und koordinierende Stelle des internationalen Gesundheitswesens« und unterhält hierzu eine entsprechende Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, den staatlichen Gesundheitsämtern, Fachkreisen sowie weiteren infrage kommenden Organisationen, Art. 2.

Die WHO-Verfassung gestattet es den Mitgliedstaaten, weitere Regelungen zu treffen, und unterscheidet hierbei zwischen WHO-Abkommen (Konventionen oder Verträgen) einerseits, die mit einer Zweidrittelmehrheit der Weltgesundheitsversammlung angenommen werden müssen, und den sogenannten WHO-Regelungen oder WHO-Vorschriften (»Regulations«) andererseits, die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können.

Eine solche Regelung sind die bereits existierenden sogenannten International Health Regulations (IHR), die erstmals 1969 in Boston verabschiedet wurden und 1971 in Kraft traten. 16 Auf Deutsch heißen sie Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV). Die IHR/IGV wurden zuletzt aufgrund der (angeblichen) SARS-Epidemie 2003 überarbeitet und 2005 von den Mitgliedstaaten der WHO verabschiedet. 17 Rechtsgrundlage dieser bestehenden Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 - IHR 2005 - ist Art. 21 der WHO-Verfassung. Es handelt sich bei ihnen um völkerrechtlich verbindliche Vorschriften, an die sich im Ernstfall alle Mitgliedstaaten zu halten haben, die diesen Regelungen vorbehaltlos zugestimmt haben. Damit sind die IHR 2005 bislang das weltweit rechtsverbindliche Instrument zum Umgang mit »grenzüberschreitenden Krankheiten«. 18

3.2 Die Internationalen Gesundheitsvorschriften IHR 2005

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften IHR 2005 sind ein umfangreiches Vertragswerk mit insgesamt 66 Artikel und 9 Anlagen, und wer sich mit den drohenden Änderungen der IHR 2005 auseinandersetzen will, kommt nicht umhin, die bereits bestehenden Regelungen der IHR zumindest im Großen und Ganzen zu erfassen. 19 Die 66 Artikel werden in die folgenden 10 Teile gegliedert:

Teil I:

Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden

Teil II:

Informationen und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Teil III:

Empfehlungen

Teil IV:

Grenzübergangsstellen

Teil V:

Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit

Teil VI:

Gesundheitsdokumente

Teil VII:

Gebühren

Teil VIII:

Allgemeine Bestimmungen

Teil IX:

Die IHR-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss

Teil X:

Schlussbestimmungen

Im Anhang enthalten die IHR 2005 als weitere Vertragsbestandteile noch 9 Anlagen, die sich unter anderem auf die folgenden Aspekte beziehen:

Anlage 1:

Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion


Von benannten Flughäfen, Häfen und Länderübergängen geforderte Kernkapazitäte


Anlage 2:

Entscheidungsschema zur Bewertung und Meldung von Ereignissen, die einen gesundheitlichen Notstand von internationaler Tragweite darstellen können


Beispiele für die Anwendung des Entscheidungsschemas zur Bewertung und Meldung von Ereignissen, die einen gesundheitlichen Notstand von internationaler Tragweite darstellen können 20


Anlage 5:

Besondere Maßnahmen für übertragbare (vektorinduzierte) Krankheiten

Anlage 6:

Impfung, Prophylaxe und zugehörige Bescheinigungen

Anlage 7:

Anforderungen an die Impfung oder Prophylaxe für bestimmte Krankheiten

3.3 Wesentliche Definitionen der IHR 2005

Art. 1 der IHR 2005 enthält zahlreiche Definitionen, die für die Anwendung der IHR relevant sind. Da die IHR im Jahr 2007 21 in deutsches Recht umgesetzt wurden, waren diese Definitionen im Rahmen der Coronamaßnahmen auch in Deutschland anwendbar, und so sind uns viele dieser Begriffe spätestens seit Corona bestens bekannt. Es folgen Auszüge einiger der wichtigsten Definitionen nach Art. 1 der IHR 2005:


»Absonderung« bedeutet die Absonderung von erkrankten oder verseuchten Personen oder betroffenen Gepäckstücken, Containern, Beförderungsmitteln, Gütern oder Postpaketen anderer in einer Weise, sodass die Ausbreitung der Infektion oder Verseuchung verhindert wird;

»ärztliche Untersuchung« bedeutet die vorläufige Beurteilung von Personen durch dazu befugtes medizinisches Personal oder durch Personen, die unter der unmittelbaren Aufsicht der zuständigen Behörde tätig sind, zur Bestimmung des gesundheitlichen Zustands und der potentiellen Gefahr für die öffentliche Gesundheit; diese kann eine Prüfung der Gesundheitsdokumente wie auch die körperliche Untersuchung umfassen, wenn die Umstände des Einzelfalls dies rechtfertigen;

»Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit« bedeutet die Überwachung des Gesundheitszustands eines Reisenden über einen bestimmten Zeitraum hinweg, um das Risiko der Übertragung einer Krankheit zu bestimmen;

»betroffen« bedeutet Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter, Postpakete oder menschliche Überreste, die infiziert oder verseucht sind oder Infektions- oder Verseuchungsquellen tragen, sodass sie eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen;

»betroffenes Gebiet« bedeutet insbesondere einen geografischen Ort, für den aufgrund dieser Vorschriften von der WHO Gesundheitsmaßnahmen empfohlen wurden;

»Desinfektion« bedeutet das Verfahren, bei dem Gesundheitsmaßnahmen zur Bekämpfung oder Vernichtung von Krankheitserregern auf einem menschlichen oder tierischen Körper beziehungsweise auf Gepäck, Fracht, Containern, Beförderungsmitteln, Gütern und Postpaketen durch unmittelbare Einwirkung chemischer oder physikalischer Stoffe getroffen werden;

»Empfehlung« oder »empfohlen« bezieht sich auf eine aufgrund dieser Vorschriften gemachte zeitlich befristete oder ständige Empfehlung;

»Entrattung« bedeutet das Verfahren, bei dem an der Grenzübergangsstelle Gesundheitsmaßnahmen zur Bekämpfung oder Vernichtung von in Gepäck, Fracht, Containern, Beförderungsmitteln, Einrichtungen, Gütern und Postpaketen vorhandenen Nagetieren, die Überträger menschlicher Krankheiten sein können, getroffen werden;

»Entseuchung« bedeutet ein Verfahren, bei dem Gesundheitsmaßnahmen getroffen werden, um auf menschlichen oder tierischen Körpern, in oder auf einem für den Verzehr bestimmten Produkt oder auf anderen unbelebten Gegenständen einschließlich Beförderungsmitteln befindliche Krankheitserreger oder Giftstoffe, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können, zu vernichten;

»Ereignis« bedeutet das Auftreten einer Krankheit oder ein Ereignis, das die Möglichkeit einer Krankheit schafft;

»erkrankte Person« bedeutet eine Person, die an einer körperlichen Störung leidet oder von ihr betroffen ist, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen kann;

»Erregerreservoir« bedeutet ein Tier, eine Pflanze oder einen Stoff, in dem oder in der Krankheitserreger in der Regel leben und deren Vorkommen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen kann;

»Gefahr für die öffentliche Gesundheit« bedeutet die Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses, das die Gesundheit von Bevölkerungsgruppen beeinträchtigen kann, wobei solche Ereignisse besonders zu beachten sind, die sich grenzüberschreitend ausbreiten oder eine ernste und unmittelbare Bedrohung darstellen können;

»gesundheitlicher Notstand von internationaler Tragweite« bedeutet ein außergewöhnliches Ereignis, das, wie in diesen Vorschriften vorgesehen:

durch die grenzüberschreitende...


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