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Abrechnung von Beendigungsansprüchen

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BuchGebunden
108 Seiten
Deutsch
dbv-Verlag (Österreich)erschienen am13.07.20223. Aufl.
Die Beendigung von Dienstverhältnissen wirft zahlreiche arbeits- und abgabenrechtliche Probleme auf - dieser Leitfaden hilft Ihnen eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen. Mit praktischen Checklisten und zahlreichen Beispielen.Zielgruppe: Personalverrechner, Lohnbüros, Steuerberater, Unternehmermehr
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Produkt

KlappentextDie Beendigung von Dienstverhältnissen wirft zahlreiche arbeits- und abgabenrechtliche Probleme auf - dieser Leitfaden hilft Ihnen eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen. Mit praktischen Checklisten und zahlreichen Beispielen.Zielgruppe: Personalverrechner, Lohnbüros, Steuerberater, Unternehmer
Details
ISBN/GTIN978-3-7041-0809-8
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
FormatPaperback (Deutsch)
Erscheinungsjahr2022
Erscheinungsdatum13.07.2022
Auflage3. Aufl.
Seiten108 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht238 g
Artikel-Nr.50935549
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
VorwortKapitel 1Gesetzliche bzw kollektivvertragliche Abfertigung "alt"1.1Arbeitsrechtliche Hinweise 1.1.1Anrechenbare Zeiten 1.1.2Unterbrechungen des Dienstverhältnisses schaden der Zusammenrechnung für den Abfertigungsanspruch 1.2Steuergesetzliche Grundlage - § 67 Abs 3 EStG 1.3Voraussetzungen für eine Besteuerung gem § 67 Abs 3 EStG 1.3.1Geringfügige Änderung des Dienstverhältnisses ("Änderungskündigung") 1.3.2Formale Beendigung des Dienstverhältnisses 1.4Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt 1.5Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund wirtschaftlicher Notlage 1.6Abfertigung in Sonderfällen 1.6.1Abfertigung bei Bildungskarenz, Betreuungsteilzeit etc 1.6.2Abfertigung bei Altersteilzeit 1.6.3Abfertigung bei Umgründung oder Betriebsveräußerung 1.6.4Abfertigung bei Konzernversetzung 1.6.5Abfertigung bei Verlust der Arbeitnehmereigenschaft 1.6.6Anrechenbare Zeiten als Kommanditist 1.6.7Abfertigung an Mitglieder des Vorstandes einer AG 1.6.8Höhere Abfertigung aufgrund einer Betriebsvereinbarung 1.6.9Unentgeltliche Betriebsübergabe 1.6.10Auszahlung der Abfertigung durch Versicherung 1.6.11Verzugszinsen im Zusammenhang mit einer Abfertigung 1.7Abgabenmäßige Behandlung 1.7.1Sozialversicherung 1.7.2Berechnung der Steuer 1.7.2.1Beispiel 1: Prozentmethode 1.7.2.2Beispiel 2: Vervielfacher- oder Quotientenmethode 1.7.3Lohnnebenkosten Kapitel 2Abfertigung "neu" - Betriebliche Vorsorge 2.1Arbeitsrechtliche Hinweise 2.2§ 67 Abs 3 EStG - Auszug 2.2.1Übergangsbestimmungen (LStR 2002 Rz 1079c) Kapitel 3Freiwillige Abfertigung 3.1Arbeitsrechtliche Hinweise 3.2Abgabenmäßige Behandlung 3.2.1Sozialversicherung 3.2.2Lohnsteuer - Abfertigung "alt" 3.2.3Abfertigung im Zusammenhang mit AVRAG 3.2.4Freiwillige Abfertigung neben Firmenpension (LStR 2002 Rz 1086) 3.2.5Zeitpunkt der Auszahlung der freiwilligen Abfertigung (LStR 2002 Rz 1087) 3.2.6Freiwillige Abfertigung bei Altersteilzeit (LStR 2002 Rz 1087) 3.2.7Lohnsteuer-Abfertigung "neu" - Anwartschaft BMSVG (LStR 2002 Rz 1087a) 3.2.8Übergangsbestimmungen (LStR 2002 Rz 1087b ff) 3.2.9Kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche nach Übertritt (LStR 2002 Rz 1087g) 3.2.10Beginn des Dienstverhältnisses im neuen System (LStR 2002 Rz 1087h) 3.2.11Berechnung der Steuerbegünstigung (LStR 2002 Rz 1087i) 3.2.12Abfertigung bei Vorständen einer AG 3.2.13Berechnung des Jahresviertels 3.2.14Zusätzliche Begünstigung für freiwillige Abfertigungen 3.2.15Kürzungsbestimmungen 3.2.16Überschreiten der Begünstigungsgrenzen 3.3Besteuerung von Sterbegeld 3.4Lohnnebenkosten bei freiwilliger Abfertigung 3.4.1BV-Beitrag (Abfertigung "neu") 3.4.2Dienstgeberbeitrag - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag - Kommunalsteuer Kapitel 4Vergleichssummen 4.1Arbeitsrechtliche Hinweise 4.2Abgabenrechtliche Behandlung 4.2.1Sozialversicherung 4.2.2Beitragsfreie Bestandteile in einer Vergleichssumme 4.2.3Pauschalvergleich in der Sozialversicherung 4.3Lohnsteuer 4.3.1Allgemeine Aussagen zu § 67 Abs 8 EStG 4.3.2Besteuerung einer Vergleichssumme 4.3.3Abrechnungszeitraum 4.3.4Kostenersätze gem § 26 EStG - steuerfreie Bezüge gem § 3 EStG 4.3.5Vergleichssummen 4.3.6Aufteilung einer Vergleichssumme 4.3.7Abfertigungen in Vergleichssummen 4.3.8Vergleichssumme im Zusammenhang mit dem BMSVG 4.3.9Jahreslohnzettel (L16) 4.4Lohnnebenkosten 4.4.1Dienstgeberbeitrag - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag - Kommunalsteuer 4.4.2Betriebliche Vorsorgekasse Kapitel 5Kündigungsentschädigung 5.1Arbeitsrechtliche Hinweise 5.2Abgabenrechtliche Behandlung 5.2.1Sozialversicherung 5.2.2Lohnsteuer 5.2.3Grundsätzliche Aussagen 5.2.4Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume 5.2.5Dienstgeberbeitrag - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag - Kommunalsteuer 5.2.6Betriebliche Vorsorgekasse Kapitel 6Abgangsentschädigung 6.1Arbeitsrechtliche Hinweise 6.2Sozialversicherung 6.3Lohnsteuer 6.4Lohnnebenkosten 6.4.1Betriebliche Vorsorgekasse 6.4.2 Dienstgeberbeitrag - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag - Kommunalsteuer Kapitel 7Ersatzleistungen für nichtverbrauchte Urlaube 7.1Arbeitsrechtliche Hinweise 7.1.1 Berechnung der Urlaubsersatzleistung 7.1.2Sonderfälle 7.2Sozialversicherung 7.2.1Abmeldung 7.2.2Beitragsgrundlage 7.2.3 Urlaubsersatzleistung und Geringfügigkeit 7.3Lohnsteuer 7.3.1Urlaubsersatzleistung und Jahressechstel 7.3.2Ersatzleistung nicht neben laufendem Bezug 7.3.3Abrechnung von Postensuchtagen 7.3.4Urlaubsablöse mittels einer freiwilligen Abfertigung 7.3.5Ersatzleistung in Vergleichssumme, Kündigungsentschädigung, Nachzahlung oder Insolvenzverfahren 7.3.6Urlaubsablöse bei aufrechtem Dienstverhältnis 7.3.7Ausstellung Lohnzettel 7.4Dienstgeberbeitrag - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag - Kommunalsteuer 7.5Betriebliche Vorsorgekasse 7.6Rückerstattung des Urlaubsentgeltes (§ 10 Abs 1 UrlG) 7.6.1Sozialversicherung 7.6.2Lohnsteuer 7.6.3Dienstgeberbeitrag - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag - Kommunalsteuer Kapitel 8Sozialplanzahlungen 8.1Arbeitsrechtliche Hinweise 8.2Abgabenrechtliche Behandlung 8.2.1Sozialversicherung 8.2.2Lohnsteuer 8.2.3Ursächlicher Zusammenhang mit Beendigung des Dienstverhältnisses 8.2.4Ersatzleistung im Zusammenhang mit Sozialplanzahlungen 8.2.5Betriebsbeschränkungen im Sinne des § 109 ArbVG 8.2.6Vorgehen bei der Besteuerung - LStR 2002 Rz 1114d 8.2.7Sozialplan im Zusammenhang mit BMSVG 8.2.8Abfindungen und freiwillige Abfertigungen neben Sozialplanzahlungen 8.2.9Gleichzeitige Auszahlung von Pensionsabfindungen 8.2.10Lohnnebenkosten Kapitel 9Sonderzahlungen bei Dienstverhältnis-Ende 9.1Arbeitsrechtliche Hinweise 9.2Abgabenrechtliche Behandlung 9.2.1Sozialversicherung 9.2.2Lohnsteuer 9.2.3Lohnnebenkosten Kapitel 10Zeitguthaben bei Dienstverhältnis-Ende 10.1Arbeitsrechtliche Hinweise 10.2 Abgabenrechtliche Behandlung von Zeitguthaben bei Dienstverhältnis-Ende 10.2.1Sozialversicherung 10.2.2Lohnsteuer 10.3 Abgabenrechtliche Behandlung von Zeitschulden bei Dienstverhältnis-Ende 10.3.1Sozialversicherung 10.3.2Lohnsteuer 10.4Lohnnebenkosten Kapitel 11Beendigungsansprüche bei Tod des Arbeitnehmers 11.1Arbeitsrechtliche Hinweise 11.2ÖGK-Abmeldung 11.3Laufende Bezüge 11.4Provisionen 11.5Sonderzahlungen 11.6Urlaubsersatzleistung 11.7Sterbebezüge 11.8Dienstwohnung 11.9Begräbniskostenzuschuss Kapitel 12Checkliste für Dienstverhältnis-Ende 12.1Arbeitsrechtliche Ansprüche 12.2Meldungen & Sonstiges Kapitel 13ABC wichtiger Lohnarten bei Dienstverhältnis-EndeAnhangParagrafenverzeichnis Stichwortverzeichnis Zusätzlich stehen Käufern die mit dem Downloadsymbol gekennzeichneten Kapitel 12 und 13 auf unserer Homepage unter www.dbv.at/downloads/ im Menüpunkt "Ergänzungen zu dbv-Werken" als Download zur Verfügung.mehr
Vorwort
Die Beendigung von Dienstverhältnissen wirft zahlreiche arbeits- und abgabenrechtliche Probleme auf. Insbesondere die korrekte Abrechnung der aus einer Beendigung resultierenden Dienstnehmeransprüche auf Abfertigung, Urlaubsersatzleistung, aliquote Sonderzahlungen etc sorgt in der Praxis immer wieder für Unsicherheiten. Anhand von zahlreichen Beispielen bietet der vorliegende Leitfaden eine praxisorientierte Hilfe bei der Abrechnung von Beendigungsansprüchen.Abgerundet wird das Werk durch eine Checkliste für die Endabrechnung sowie eine zusammenfassende Lohnartenübersicht, in der die abgabenrechtliche Behandlung der Beendigungsansprüche in den Bereichen Lohnsteuer, Sozialversicherung, BVK, DB, DZ und KommSt dargestellt wird.Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in diesem Buch trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Autoren oder des dbv-Verlages ausgeschlossen ist.Wien, im Juni 2022Die Autorenmehr
Leseprobe
Kapitel 1: Gesetzliche bzw kollektivvertragliche Abfertigung alt 1.1Arbeitsrechtliche HinweiseDas Abfertigungssystem alt gilt für alle Arbeitnehmer, die vor dem 1.1.2003 ins Unternehmen eingetreten und nicht durch Übertrittsvereinbarung in das System Abfertigung neu gewechselt sind (siehe §§ 46 und 47 BMSVG).HINWEIS:Anspruch auf Abfertigung alt gebührt, wenn das Dienstverhältnis mindestens 3 Jahre ununterbrochen gedauert hat und das Dienstverhältnis nicht durch Selbstkündigung, gerechtfertigte Entlassung oder unberechtigten vorzeitigen Austritt endet.Dementsprechend besteht ein Abfertigungsanspruch insbesondere bei einvernehmlicher Auflösung, Kündigung durch Arbeitgeber, gerechtfertigten Austritt des Arbeitnehmers und arbeitnehmerseitig unverschuldeter Entlassung.Ist die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses strittig, liegt es am Arbeitgeber, die Ausschlussgründe (betreffend den Anspruch auf Abfertigung alt ) zu beweisen (OGH 25.1.2022, 8 ObA 89/21b).Die Abfertigung alt beträgt nach3 Dienstjahren2 Monatsentgelte5 Dienstjahren3 Monatsentgelte10 Dienstjahren4 Monatsentgelte15 Dienstjahren6 Monatsentgelte20 Dienstjahren9 Monatsentgelte25 Dienstjahren12 MonatsentgelteFür folgende praktisch wichtige Fälle bestehen Sonderregeln bezüglich Anspruch und/oder Berechnung der Abfertigung:- Alter/Pensionierung: Anspruch auf Abfertigung besteht auch bei Selbstkündigung des Arbeitnehmers nach Erreichen der Altersgrenze für die reguläre Alterspension (Vollendung des 65. Lebensjahres bei Männern und 60. Lebensjahres bei Frauen. Ab 1. Jänner 2024 Anhebung des Antrittsalters für Frauen. Das Antrittsalter wird stufenweise auf 65 Jahre erhöht) oder wegen Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension, Korridorpension oder Schwerarbeitspension; Voraussetzung ist eine Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses von 10 Jahren (§ 23a Abs 1 AngG).- geförderte Altersteilzeit: In der Altersteilzeitregelung ist zu vereinbaren, dass die bei Dienstverhältnis-Ende zustehende Abfertigung auf Basis der Vollarbeitszeit zu berechnen ist (§ 27 Abs 2 Z 4 AlVG).- Teilzeitbeschäftigung von über 50-jährigen Dienstnehmern bzw Dienstnehmern mit nicht nur vorübergehenden Betreuungspflichten von nahen Angehörigen: Wird eine Teilzeitbeschäftigung in diesem Sinne vereinbart (siehe § 14 Abs 2 AVRAG) gilt für die Berechnung der gesetzlichen Abfertigung folgende Sonderregel: Hat die Teilzeitbeschäftigung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ⦠⦠kürzer als zwei Jahre gedauert, so ist bei der Berechnung einer gesetzlichen Abfertigung die frühere Arbeitszeit zugrunde zu legen. ⦠länger als zwei Jahre gedauert, so ist - sofern keine andere Vereinbarung abgeschlossen wird - bei der Berechnung der gesetzlichen Abfertigung für die Ermittlung des Monatsentgeltes vom Durchschnitt der während der für dieAbfertigung maßgeblichen Dienstjahre geleisteten Arbeitszeit auszugehen.- Todfallsabfertigung: Bei Tod des Arbeitnehmers besteht ein Anspruch auf die halbe Abfertigung, wenn gesetzliche Erben vorhanden sind, zu deren Erhaltung der Arbeitnehmer verpflichtet war. Sind keine gesetzlich unterhaltsberechtigten Erben vorhanden, verfällt der Anspruch auf gesetzliche Abfertigung. Dabei sind jedoch die Bestimmungen in den diversen Kollektivverträgen zu beachten. - Elternschaftsaustritt: Mütter, die innerhalb der Schutzfrist ihren Austritt erklären bzw Mütter oder Väter, die spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz ihren Austritt erklären und deren Dienstverhältnis mindestens 5 Jahre gedauert hat, gebührt die halbe Abfertigung, aber maximal in Höhe von 3 Monatsentgelten (§ 23a Abs 3 und 4 AngG).- Elternteilzeit: Endet das Dienstverhältnis während der Elternteilzeit infolge Kündigung durch den Arbeitgeber, unverschuldete Entlassung, begründeten Austritt oder einvernehmlich, so ist die bei Dienstverhältnis-Ende zustehende Abfertigung auf Basis der früheren Normalarbeitszeit zu berechnen (Hochrechnungsabfertigung gem § 23 Abs 8 AngG). Endet das Dienstverhältnis während der Elternteilzeit infolge Arbeitnehmerkündigung und hat das Dienstverhältnis mindestens 5 Jahre gedauert, gebührt die halbe Abfertigung, aber maximal in Höhe von 3 Monatsentgelten; als Basis für das Monatsentgelt ist dabei von der durchschnittlichen Arbeitszeit - exklusive Karenzzeiten - in den letzten 5 Jahren auszugehen (§ 23a Abs 4a AngG).Die Abfertigung ist grundsätzlich von dem für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Entgelt zu berechnen (Ausnahme: Siehe die vorstehend genannten Sonderfälle). Dabei sind nicht nur Bezüge einzubeziehen, die jeden Monat anfallen, sondern auch jene regelmäßigen Bezüge, die in größeren Zeitabständen (zB einmal jährlich) gewährt werden, wie insbesondere Zulagen mit Entgeltcharakter (zB Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulagen), Überstunden, Leistungsprämien, Provisionen, Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Bilanzgelder), Sachbezüge etc. Bei schwankenden Bezügen ist von einem 12-Monatsschnitt auszugehen.Kollektivvertragliche Sonderregelungen zur Abfertigung alt sind zu beachten.mehr

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