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Kreislaufwirtschaft im integrierten Umweltrecht

Eine Studie zu den begrifflichen, instrumentellen und funktionalen Grenzen des Abfallverwertungsrechts
BuchKartoniert, Paperback
278 Seiten
Deutsch
Nomoserschienen am12.12.2000
Über den Anwendungsbereich des Abfallrechts und insbesondere über die Abgrenzung von Abfall und Produkt/Rohstoff bestehen nach wie vor große Rechtsunsicherheiten, die die abfallwirtschaftliche Praxis ganz erheblich erschweren.
Die Studie führt dieses zentrale Abgrenzungsproblem darauf zurück, daß das geltende Abfallrecht mit seinen besonderen Anforderungen an die Verwertung ohne besondere Notwendigkeit weit in den Regelungsbereich des für den gesamten Wirtschaftskreislauf geltenden sonstigen Umweltrechts ausgreift.
In einem detaillierten Instrumentenvergleich zeigt der Verfasser, daß die umweltpolitischen Ziele des Abfallrechts weitgehend ebensogut oder besser mit Mitteln des allgemein anlagen-, medien- und stoffbezogenen Umweltrechts erreicht werden können und daß nach einer entsprechenden Integration des Verwertungsrechts in das sonstige Umweltrecht auch eine klare Abgrenzung des Abfallrechts möglich wäre.
Die trotz der grundsätzlichen Bedenken stets konstruktive Kritik am Regulierungsmodell des geltenden Abfallrechts richtet sich gleichermaßen an Politik, Praxis und Wissenschaft.
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KlappentextÜber den Anwendungsbereich des Abfallrechts und insbesondere über die Abgrenzung von Abfall und Produkt/Rohstoff bestehen nach wie vor große Rechtsunsicherheiten, die die abfallwirtschaftliche Praxis ganz erheblich erschweren.
Die Studie führt dieses zentrale Abgrenzungsproblem darauf zurück, daß das geltende Abfallrecht mit seinen besonderen Anforderungen an die Verwertung ohne besondere Notwendigkeit weit in den Regelungsbereich des für den gesamten Wirtschaftskreislauf geltenden sonstigen Umweltrechts ausgreift.
In einem detaillierten Instrumentenvergleich zeigt der Verfasser, daß die umweltpolitischen Ziele des Abfallrechts weitgehend ebensogut oder besser mit Mitteln des allgemein anlagen-, medien- und stoffbezogenen Umweltrechts erreicht werden können und daß nach einer entsprechenden Integration des Verwertungsrechts in das sonstige Umweltrecht auch eine klare Abgrenzung des Abfallrechts möglich wäre.
Die trotz der grundsätzlichen Bedenken stets konstruktive Kritik am Regulierungsmodell des geltenden Abfallrechts richtet sich gleichermaßen an Politik, Praxis und Wissenschaft.