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Sitzproben auf öffentlichen Bänken sind eigenständig durchzuführen

E-BookEPUB0 - No protectionE-Book
238 Seiten
Deutsch
Bastei Lübbeerschienen am01.12.20121. Aufl. 2012
Kaum zu glauben: Ein deutsches Ehepaar wollte eine Minderung des Reisepreises durchsetzen, weil der Strand, an dem sich ihr Hotel auf Mauritius befand, überwiegend von Einheimischen frequentiert wurde. Ähnlich unverfroren war eine Zechprellerin in Amerika: Weil sie sich bei der Flucht aus dem Toilettenfenster des Nachtlokals zwei Zähne ausgeschlagen hatte, zog sie den Wirt vor den Kadi - und bekam vor Gericht auch noch Recht. Diese und andere Schadensersatzklagen beweisen es: Dreistigkeit zahlt sich einfach aus! Wenigstens hat das auch seine guten Seiten: Je absurder der Fall und je frecher der Kläger, umso größer ist der Unterhaltungswert und desto lauter lässt sich darüber lachen...mehr

Produkt

KlappentextKaum zu glauben: Ein deutsches Ehepaar wollte eine Minderung des Reisepreises durchsetzen, weil der Strand, an dem sich ihr Hotel auf Mauritius befand, überwiegend von Einheimischen frequentiert wurde. Ähnlich unverfroren war eine Zechprellerin in Amerika: Weil sie sich bei der Flucht aus dem Toilettenfenster des Nachtlokals zwei Zähne ausgeschlagen hatte, zog sie den Wirt vor den Kadi - und bekam vor Gericht auch noch Recht. Diese und andere Schadensersatzklagen beweisen es: Dreistigkeit zahlt sich einfach aus! Wenigstens hat das auch seine guten Seiten: Je absurder der Fall und je frecher der Kläger, umso größer ist der Unterhaltungswert und desto lauter lässt sich darüber lachen...
Details
Weitere ISBN/GTIN9783838719610
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format Hinweis0 - No protection
FormatFormat mit automatischem Seitenumbruch (reflowable)
Erscheinungsjahr2012
Erscheinungsdatum01.12.2012
Auflage1. Aufl. 2012
Seiten238 Seiten
SpracheDeutsch
Artikel-Nr.2187794
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Leseprobe


Andere Menschen zu beleidigen ist nicht besonders nett. Gehört sich nicht. Auch wenn´s Spaß macht. Im Übrigen gilt auch hierzulande, dass Beleidigungen im Einzelfall weit mehr als Bagatelldelikte sind, und wenn sie dann auch noch mit Drohungen garniert und womöglich mit obszönen Gesten ausgeschmückt werden, dann reagieren beispielsweise Polizisten alles andere als amüsiert. Für den unbedarften Bullen-Basher kann der Schuss ganz schön nach hinten losgehen, sprich zu einer saftigen Geldstrafe oder im Wiederholungsfall sogar hinter Gitter führen.

Problematisch ist auch die verschärfte Form der Beleidigung, wenn die Absicht dahintersteckt, einen Widersacher zu diskreditieren: der Rufmord - eine Variante, die in Politik und Wirtschaft allerdings gerne und oft in Anspruch genommen wird. Dabei geht´s nicht mehr nur darum, den jeweils Attackierten zu kränken oder in seiner Ehre zu verletzen - beim Rufmord (modern zuweilen auch zärtlich mit »Mobbing« umschrieben) geht´s um die Demontage des anderen bis hin zu seiner psychischen Vernichtung. Dass dies als Delikt verfolgt wird, dürfte einleuchtend sein, doch problematisch ist die Frage, wann Rufmord, Mobbing oder Diskriminierungen beginnen. Die Bezeichnung »Pigment-Dunkel-Bussi« für den beliebten Negerkuss mag für den Uneingeweihten durchaus gewöhnungsbedürftig sein, ist aber vor allem in Gesellschaft eines amerikanischen Anwalts, der zufällig Deutsch versteht, die einzige Option, wenn einem spontan der eigentlich etablierte Ausweichbegriff »Schokokuss« partout nicht mehr einfallen will. Denn ansonsten droht schnell die Klage wegen rassistischer Beleidigung. Und fragen Sie jetzt bloß nicht, mit wie viel Vorsicht man künftig das Zigeunerschnitzel vom Teller kratzen sollte.

Während diesbezüglich hierzulande allerdings noch eine gewisse Toleranz herrscht, ist die »Political Correctness« in den USA oder auch in Großbritannien zuweilen schon so weit vorgedrungen, dass sie absurde Blüten treibt. Tatsächlich ist es dort mittlerweile unmöglich, in einem öffentlichen Raum unter Zeugen einen Menschen als dick und/oder hässlich zu bezeichnen, selbst wenn der/die Betreffende einen Leibesumfang hat wie Ottfried Fischer mit dem Gesicht von Keith Richards. Oder umgekehrt

Nun ist es natürlich fraglich, ob es überhaupt notwendig oder irgendwie angebracht ist, irgendjemanden als dick oder hässlich zu bezeichnen, doch andererseits muss es ebenso erlaubt sein, darüber nachzudenken, ob man es nicht in irgendeiner Form kommentieren darf, dass sich ein Mensch offenkundig seit Jahrzehnten von Chips, Hamburgern und Cola ernährt, 110 Kilo zu viel auf den Rippen hat und vergessen hat, wie eine Dusche funktioniert. Ist ein Verbot, dies zu tun, politisch vielleicht korrekter?
Rufmord oder Meinungsfreiheit?

Lucky Cheng´s, im East Village von Manhattan, ist ein ganz besonderes Restaurant, was sich Uneingeweihten spätestens mit einem Blick auf seine Homepage erschließt: »Witzige und unverschämte Transvestiten servieren Abendessen, Varieté, Spektakel, Comedy und Karaoke bei den Abendvorstellungen im berühmt-berüchtigten Lucky Cheng´s Drag Cabaret Restaurant in New York City.« Transvestiten? Yep - Männer, die sich als Frauen verkleiden. Nie gesehen? Sie Unschuldslamm, Sie. Bevor wir jetzt aber wieder einmal abschweifen, stellen wir die Gretchenfrage: Was wird in dieser Internetwerbung des Restaurants Lucky Cheng´s nicht ausdrücklich erwähnt? Kennedy? Die irische Nationalsportart Hurling? Das Waldsterben? Ja, ja, alles richtig, aber darauf wollte der Autor hier nicht hinaus. Die Antwort muss vielmehr lauten: Nicht ausdrücklich erwähnt wird die Qualität des Essens.

Und weil wir schon so schön in Fahrt sind, legen wir gleich noch eine spannende Frage nach: Was ist der Job eines Restaurantkritikers? Na, na? Yep - das ging schnell (und danke, dass Sie diesmal aufs Waldsterben verzichtet haben): Er muss die Qualität eines Restaurants beurteilen - auch und vor allem die Qualität des dort servierten Essens.

Im Oktober des Jahres 2003 veröffentlichte der in den Vereinigten Staaten recht bekannte Restaurantführer Zagat eine Kritik, in der zu lesen war, dass man zu Lucky Cheng´s »nicht wegen des Essens gehe«, sondern um die »lustigen Transvestiten zu bestaunen«, die »schmutzige Witze erzählen« und »einen Lap Dance zum Nachtisch anbieten«. Also, wenn das keine Spitzenkritik ist. Lap Dance, schmutzige Witze, lustige Transvestiten? Was kann der durchschnittliche Lüstling denn mehr verlangen? Weil aber das Essen nur neun von 30 möglichen Punkten bekam, verklagte der Inhaber von Lucky Cheng´s den Kritiker. »Rufmord«, plärrte die Anwaltsarmada und argumentierte, die Kritik »mache falsche Angaben über die Qualität von Speis und Trank, den Service, das Personal, die Hygiene und Sauberkeit«. Außerdem habe Zagat nicht berücksichtigt, dass das Essen besser geworden sei, seit das Restaurant ab April 2002 unter neuer Leitung stehe.

Die geforderte Entschädigungssumme war für amerikanische Verhältnisse durchaus moderat zu nennen: zehn Millionen Dollar, außerdem 250 000 wegen des Verlusts des guten Rufes plus 30 000 Dollar pro Woche Einkommensverlust, seit die Kritik am 14. Oktober 2003 erschienen war.

Mhhm - da lehnen wir uns zurück, legen »Lola« von den Kinks in den CD-Player (ein kleiner Insiderscherz für Freunde leicht anrüchigen Rock ´n´ Rolls) und führen uns genussvoll zu Gemüte, warum und wie Richterin Diane Lebedeff im August 2004 die Klage abschmetterte: Die Kritik von Zagat nämlich beruhe nicht auf einer einzelnen Meinung eines einzelnen Restaurantkritikers zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern auf der Meinung »Hunderter oder Tausender«, die Bewertungen einreichen würden. Diese Kritiken wiederum gehen auf Essen, Atmosphäre und Service im Restaurant ein. Im Jahr zuvor sei die Qualität des Essens im Restaurantführer sogar nur mit acht Punkten bewertet worden - die Kritik im aktuellen Zagat sei also sogar besser ausgefallen als diejenige des Vorjahrs. Und schließlich der Megahammer: Die Kritik (Achtung, jetzt kommt´s) falle unter den Begriff »freie Meinungsäußerung« und lasse sich somit ohnehin nicht untersagen. Für diese spontane Aufwallung des gesunden Menschenverstandes innerhalb des amerikanischen Rechtssystems gibt´s 100 von 100 möglichen Punkten. Chapeau.
Terrorist wider Willen

Bill Gaines und Robert Hall müssen Sie sich in etwa so vorstellen wie Tom Sawyer und Huckleberry Finn. Oder wie Stan Laurel und Oliver Hardy. Oder Tim und Struppi. Oder einfach wie Ernie und Bert. Ach, Sie wissen schon, wie´s gemeint ist. Die beiden jedenfalls waren über viele Jahre dicke Kumpels, verbrachten ihr einigermaßen sorgloses, weil ereignisarmes Leben in einem 1000-Seelen-Nest namens Etna im US-Bundesstaat Maine und sahen den Grashalmen beim Wachsen zu.

Eines schönen Maientages des Jahres 2004 wollte Hall mal echt granatenmäßig dolle witzig sein. So richtig monstermäßig komisch. Wollte auch mal einen Schenkelklopfer produzieren, sich auch mal ein Späßchen erlauben, den Mario Barth im Exil geben. Er entwarf an seinem Computer ein »Wanted«-Plakat. Darauf zu sehen: sein Kumpel Bill und darunter die Schrift »Mohammed Abdul Gaines, mutmaßlicher Anführer der verbrecherischen Organisation Extreme Activist Terrorism Militia of Etna (abgekürzt EAT ME)«. Übersetzt bedeutet dies ungefähr Extrem aktivistische Terrorismusmiliz von Etna, und EAT ME heißt nicht nur »Iss mich«, sondern im amerikanischen Slang auch »Du kannst mich mal«. Dieses Plakat hängte unser Brachialkomiker Hall für einen Tag im örtlichen Tante-Emma-Laden auf und harrte hibbelig der ersehnten Lachkrämpfe. Diese mögen ja bei einigen Kunden und Betrachtern des Plakats tatsächlich vorgekommen sein - nicht aber bei Bill Gaines. Der lachte nicht die Bohne, sondern sah seine Chance, endlich sein Stückchen von der ganz großen Torte abzukriegen. Er riss das Plakat ab - und klagte. Nach Angaben seines Anwalts war er »gedemütigt« worden, weil er als Terrorist dargestellt worden war. »Wenn heutzutage jemand als Terrorist oder als Mitglied einer terroristischen Gruppe bezeichnet wird, zerstört dies seinen Ruf unwiederbringlich.« Im Prinzip hatte der Rechtsverdreher damit auch nicht ganz unrecht, denn nach dem 11. September 2001 genügte bei der amerikanischen Heimatschutzbehörde bekanntlich schon ein gepflegter Vollbart, um als Taliban nach Guantanamo transportiert zu werden, doch soll dies nicht unser Thema sein. Wir stellen stattdessen fest, dass Gaines in Richtung Hall den juristischen Mittelfinger ausstreckte und eine »im Verhältnis stehende« Entschädigung in mindestens sechsstelliger Höhe forderte.

Bis zum heutigen Tag scheint dieser Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen zu sein, denn in den Veröffentlichungen findet sich weder ein Urteil noch der Beleg dafür, ob die Klage abgewiesen wurde. Sollte Bill Gaines mit Geld zugeschissen worden sein, werden Sie dies in der nächsten Auflage erfahren.
Kein Kinderspiel

»Ene, mene, miste, es rappelt in der Kiste. Ene, mene, mu, und raus bist du.« So lautet ein beliebter deutscher Abzählreim, den auch der Verfasser dieser Zeilen in jener fernen Vergangenheit, die er euphemistisch gerne als den »süßen Vogel Jugend« umschreibt, das eine oder andere Mal geträllert hat. Die amerikanische Variante davon lautet: »Eenie, meeni, minie, moe, catch a tiger by the...

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