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Die Abfindung von Versorgungszusagen

E-BookPDFDRM AdobeE-Book
230 Seiten
Deutsch
Nomos Verlagerschienen am31.10.20181. Auflage
Die Abfindung von Anwartschaften und Ansprüchen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hat große Praxisrelevanz. Arbeitgebern ermöglicht sie die Befreiung von den langlebigen Versorgungsverbindlichkeiten, Arbeitnehmern die vorzeitige Auszahlung des Versorgungskapitals. Zum Schutz der Versorgungsanrechte vor vorzeitiger Verwertung werden sie in § 3 BetrAVG einem weitreichenden Abfindungsverbot unterworfen. Das Werk behandelt Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der komplexen Norm, bezieht Stellung zu strittigen und ungeklärten Auslegungsfragen und bewertet festgestellte Schutzlücken im Lichte der gesetzgeberischen Zielsetzung. Dabei zeigt sich, dass die Norm ihren Zielen nicht in jeder Hinsicht gerecht wird. Quasi spiegelbildlich wird sodann die Verfassungsmäßigkeit der vom Abfindungsverbot ausgehenden Beschränkungen der Privatautonomie geprüft. Der Autor ist Rechtsanwalt und berät zu arbeitsrechtlichen Fragen, schwerpunktmäßig aus dem Bereich des Betriebsrentenrechts.mehr

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KlappentextDie Abfindung von Anwartschaften und Ansprüchen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hat große Praxisrelevanz. Arbeitgebern ermöglicht sie die Befreiung von den langlebigen Versorgungsverbindlichkeiten, Arbeitnehmern die vorzeitige Auszahlung des Versorgungskapitals. Zum Schutz der Versorgungsanrechte vor vorzeitiger Verwertung werden sie in § 3 BetrAVG einem weitreichenden Abfindungsverbot unterworfen. Das Werk behandelt Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der komplexen Norm, bezieht Stellung zu strittigen und ungeklärten Auslegungsfragen und bewertet festgestellte Schutzlücken im Lichte der gesetzgeberischen Zielsetzung. Dabei zeigt sich, dass die Norm ihren Zielen nicht in jeder Hinsicht gerecht wird. Quasi spiegelbildlich wird sodann die Verfassungsmäßigkeit der vom Abfindungsverbot ausgehenden Beschränkungen der Privatautonomie geprüft. Der Autor ist Rechtsanwalt und berät zu arbeitsrechtlichen Fragen, schwerpunktmäßig aus dem Bereich des Betriebsrentenrechts.