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Arbeitsstättenverordnung

BuchKartoniert, Paperback
268 Seiten
Deutsch
ÖGBerschienen am20.03.2019
Die Arbeitsstättenverordnung gehört wohl zu den bedeutendsten Verordnungen,die auf Basis des Arbeitnehmerschutzes erlassen worden sind. Sie enthält wichtige Regelungen für die Gestaltung der Arbeitsplätze im Sinne einer Anpassung der Arbeit und der Arbeitsbedingungen an den Menschen. Erstmals wurden für die Praxis wichtige Erlässe und veröffentlichte Kommentare und Erläuterungen des Zentral-Arbeitsinspektorates aufgenommen.mehr

Produkt

KlappentextDie Arbeitsstättenverordnung gehört wohl zu den bedeutendsten Verordnungen,die auf Basis des Arbeitnehmerschutzes erlassen worden sind. Sie enthält wichtige Regelungen für die Gestaltung der Arbeitsplätze im Sinne einer Anpassung der Arbeit und der Arbeitsbedingungen an den Menschen. Erstmals wurden für die Praxis wichtige Erlässe und veröffentlichte Kommentare und Erläuterungen des Zentral-Arbeitsinspektorates aufgenommen.
Details
ISBN/GTIN978-3-99046-418-2
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Verlag
Erscheinungsjahr2019
Erscheinungsdatum20.03.2019
Reihen-Nr.169
Seiten268 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht307 g
Artikel-Nr.46158046
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Gliederung der Arbeitsstättenverordnung (AStV) ................... 11Hinweise zum Aufbau und zum Gebrauch dieses Buches ....... 11Abkürzungsverzeichnis .......................................................... 13§ 1. Anwendungsbereich .................................................. 151. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten................................................. 20§ 2. Verkehrswege .......................................................... 20§ 3. Ausgänge .......................................................... 25§ 4. Stiegen .......................................................... 26§ 5. Beleuchtung und Belüftung von Räumen ................. 30§ 6. Fußböden, Wände und Decken .................................. 31§ 7. Türen und Tore .......................................................... 37§ 8. Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer ...................... 43§ 9. Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen ...... 44§ 10. Lagerungen .......................................................... 47§ 11. Gefahrenbereiche ....................................................... 49§ 12. Alarmeinrichtungen ................................................... 51§ 13. Prüfungen .......................................................... 53§ 14. Information der Arbeitnehmer/innen ......................... 59§ 15. Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten .............. 602. Abschnitt: Sicherung der Flucht ...................................... 64§ 16. Grundsätzliche Bestimmungen ................................. 64§ 17. Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge .......................................................... 64§ 18. Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen . 72§ 19. Anforderungen an Fluchtwege .................................. 74§ 20. Anforderungen an Notausgänge ................................ 78§ 21. Anforderungen an gesicherte Fluchtbereiche ............ 84§ 22. Stiegenhaus .......................................................... 933. Abschnitt: Anforderungen an Arbeitsräume ................. 96§ 23. Raumhöhe in Arbeitsräumen ..................................... 96§ 24. Bodenfläche und Luftraum ........................................ 98§ 25. Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung ................ 105§ 26. Natürliche Lüftung .................................................... 112§ 27. Mechanische Be- und Entlüftung .............................. 116§ 28. Raumklima in Arbeitsräumen .................................... 119§ 29. Künstliche Beleuchtung in Arbeitsräumen ................ 130§ 30. Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume .......................................................... 134§ 31. Abweichende Regelungen für Container und ähnliche Einrichtungen .............................................. 1374. Abschnitt: Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen ...................................... 139§ 32. Trink- und Waschwasser ........................................... 139§ 33. Toiletten .......................................................... 139§ 34. Waschplätze, Waschräume, Duschen ........................ 142§ 35. Kleiderkästen und Umkleideräume ........................... 145§ 36. Aufenthalts- und Bereitschaftsräume ........................ 150§ 37. Wohnräume .......................................................... 154§ 38. Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen ................................................... 1555. Abschnitt: Erste Hilfe und Brandschutz ........................ 156§ 39. Mittel für die Erste Hilfe ........................................... 156§ 40. Erst-Helfer/innen ....................................................... 162§ 41. Sanitätsräume .......................................................... 165§ 42. Löschhilfen .......................................................... 147§ 43. Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte ........ 177§ 44a (gemäß § 25 Abs 4 ASchG benannten Personen - Evakuierungsbeauftragte )........................................ 180§ 45. Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz .................... 1826. Abschnitt: Gebäude auf Baustellen ................................ 185§ 46. Gebäude und Arbeitsräume auf Baustellen ............... 1857. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen ....... 187§ 47. Übergangsbestimmungen .......................................... 187§ 48. Schlussbestimmungen ............................................... 194Anhang I: Weiterhin geltende Bestimmungen der AllgemeinenArbeitnehmerschutzverordnung (AAV) gemäߧ 48 Abs 5 AStV .......................................................... 198Anhang II: Weiterhin geltende Bestimmungen der AllgemeinenArbeitnehmerschutzverordnung (AAV) gemäß dem Übergangsrecht §§ 102 bis 127 ASchG ............................... 204Anhang III: Richtlinie 89/654/EWG des Rats über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten(1. Einzelrichtlinie); Arbeitsstättenrichtlinie ....................... 225Anhang IV: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl Nr 450/19942. Abschnitt Arbeitsstätten und Baustellen â¦â¦â¦â¦......... 245Stichwortverzeichnis .......................................................... 257mehr
Vorwort
VORWORTArbeitnehmerInnenschutz hat die Zielsetzung, Arbeitsunfälle zu vermeiden und Arbeitnehmer/innen vor gesundheitlichen Schäden und arbeitsbedingtem Gesundheitsverschleiß zu bewahren.Arbeitsunfälle, gesundheitliche Schäden, Gesundheitsverschleiß sind aber auch Faktoren, die enorme betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Ein ernsthaft und wirksam betriebener ArbeitnehmerInnenschutz liegt daher auch im Interesse des Betriebes und der gesamten Volkswirtschaft.Die Arbeitsstättenverordnung - sie ersetzte weitgehend die Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung aus 1983 - gehört wohl zu den bedeutendsten Verordnungen, die auf Basis des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes erlassen worden sind. Sie enthält wichtige Regelungen für die Gestaltung der Arbeitsplätze im Sinne einer Anpassung der Arbeit und der Arbeitsbedingungen an den Menschen.Zwecks Übersichtlichkeit wurden jene Bestimmungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung in Anhang I und IIaufgenommen, die weiterhin gelten. Die Arbeitsstättenverordnung basiert auf der Richtlinie 89/654/EWG des Rats über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. Den Richtlinientext enthält Anhang III.Wichtig für die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung ist die Kenntnis des 2. Abschnittes des ASchG Arbeitsstätten und Baustellen .Die Bestimmungen dieses Abschnittes wurden in Anhang IV aufgenommen.Seit Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung am 1.1.1999 wurden viele praktische Erfahrungen aus der Anwendung derRechtsvorschriften gewonnen. Durch Erlässe und in Kommentaren des ZAI wurden mittlerweile eine Reihe von Anwendungs- und Auslegungsfragen geklärt. Überdies trat mit 1.1.2010 die Novelle zur Arbeitsstättenverordnung (BGBl II Nr 256/2009) bezüglich der Erst-Helfer/innen und der Bestellung von Personen für die Brandbekämpfung und Evakuierung in Kraft, weshalb eine 3. Auflage notwendig wurde.Mit der 3. Auflage haben die Autoren die Erläuterungen erheblich erweitert und die jüngste Novelle eingearbeitet. Erstmals wurden für die Praxis wichtige Erlässe und veröffentlichte Kommentare und Erläuterungen des Zentral-Arbeitsinspektorates (www.arbeitsinspektion.gv.at) aufgenommen. Dort, wo notwendig, wurden direkt einzelne Paragrafen anderer Rechtsvorschriften zitiert. Die Hinweise auf hilfreiche Normen wurden aktualisiert und um europäische und internationale Normen erweitert. Allesamt Ergänzungen, die eine wertvolle Unterstützung für die praktikable und auch gesetzeskonforme Anwendung der Arbeitsstättenverordnung sein sollen. Mit der 4. Auflage wurden weitere Erlässe des ZAI in die Erläuterungen aufgenommen sowie einschlägige Judikatur ergänzt.Alle am Wirtschaftsprozess Beteiligten sind aufgerufen, den Schutz des Lebens und der Gesundheit nicht als lästige Pflicht, sondern als Verpflichtung und Grundvoraussetzung für eine humane Arbeitswelt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erkennen.Die Verfassermehr

Schlagworte

Autor

Dipl.-Ing. Ernst Piller, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat Alexander Heider, Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien, Leiter der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit