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Buchführung und Bilanzierung für Dummies

E-BookEPUB2 - DRM Adobe / EPUBE-Book
418 Seiten
Deutsch
Wiley-VCHerschienen am20.12.20198. Auflage
»Buchführung und Bilanzierung für Dummies« behandelt die Finanzbuchhaltung mit Inventur, Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Es ist eine gut lesbare Einführung in dieses vermeintlich so trockene Thema und bringt mit der nötigen Prise Humor und anschaulichen Beispielen Leben in die Zahlen. Sie erfahren, was sich hinter solch geheimnisvollen Begriffen wie Rückstellung, Abschreibung oder Bewertung verbirgt und welche Gesetze es in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich gibt.mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR25,00
E-BookEPUB2 - DRM Adobe / EPUBE-Book
EUR17,99
E-BookEPUB2 - DRM Adobe / EPUBE-Book
EUR21,99

Produkt

Klappentext»Buchführung und Bilanzierung für Dummies« behandelt die Finanzbuchhaltung mit Inventur, Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Es ist eine gut lesbare Einführung in dieses vermeintlich so trockene Thema und bringt mit der nötigen Prise Humor und anschaulichen Beispielen Leben in die Zahlen. Sie erfahren, was sich hinter solch geheimnisvollen Begriffen wie Rückstellung, Abschreibung oder Bewertung verbirgt und welche Gesetze es in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich gibt.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783527824304
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format Hinweis2 - DRM Adobe / EPUB
FormatFormat mit automatischem Seitenumbruch (reflowable)
Verlag
Erscheinungsjahr2019
Erscheinungsdatum20.12.2019
Auflage8. Auflage
Seiten418 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse20034 Kbytes
Artikel-Nr.5065728
Rubriken
Genre9201

Inhalt/Kritik

Leseprobe

Kapitel 2
Verschiedene Rechenwelten


IN DIESEM KAPITEL
Der Unterschied zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung
Alles über Erträge, Aufwendungen, Kosten und Leistungen
Was die Kostenrechnung alles kann


Was haben die Finanzbuchhaltung und die Kostenrechnung gemeinsam? Beide verbreiten oftmals Angst und Schrecken bei denjenigen Menschen, die sich mit diesen nicht unbedingt als aufregend und sexy geltenden Themenfeldern herumärgern müssen. Warum, ist uns auch nicht ganz klar - nicht dass wir die Kostenrechnung und die Finanzbuchhaltung wirklich aufregend und sexy finden, aber verängstigen und erschrecken lassen müssen Sie sich davon nun wirklich nicht. Und beide beißen übrigens auch nicht.

Doch das ist nicht die einzige Gemeinsamkeit. Welche es noch gibt und wo zum Henker dann die Unterschiede der beiden Rechenwerke liegen, erfahren Sie auf den nächsten, hoffentlich spannenden und wenig Furcht einflößenden Seiten.
Warum es überhaupt zwei Rechenwelten gibt

Zunächst konfrontieren wir Sie erst einmal knallhart mit den wesentlichen Begrifflichkeiten: Die Welt der Finanzbuchhaltung besteht aus
Aufwendungen und
Erträgen

während in der Kostenrechnung von
Kosten und
Leistungen

die Rede ist.

Die Finanzbuchhaltung kann Ihnen auch unter dem Namen Geschäftsbuchhaltung über den Weg laufen. Die Kostenrechnung heißt mitunter auch Betriebsbuchhaltung.

In manchen angestaubten Lehrbüchern können Sie statt Leistungen auch auf den Begriff Erlöse stoßen. Es ist hierbei dasselbe gemeint. Nicht nur Namen von Schokoriegeln können sich im Laufe der Jahre ändern - auch profane Fachbegriffe tun das mitunter.

Da gemäß eines bekannten Zitats eines noch bekannteren ehemaligen Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland »wichtig ist, was hinten rauskommt«, wollen wir Ihnen auch nicht verschweigen, worin die beiden genannten Rechenwelten münden:
Die Kostenrechnung beinhaltet die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträger-rechnung.
Die Finanzbuchhaltung ist die Basis für die Bilanz sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Wie so oft im Leben liegt der Unterschied zwischen Kosten und Aufwendungen einerseits sowie Leistungen und Erträgen andererseits im Detail. Und dieses Detail nennt sich recht unspektakulär Betriebszweck.

Der Betriebszweck ist einfach ausgedrückt das eigentliche Kerngeschäft Ihres Unternehmens und alles, was damit im Zusammenhang steht.

Der Grund für die Unterscheidung ist, dass die beiden Rechenwerke unterschiedliche Ziele verfolgen.

Aber der Reihe nach:
Die Finanzbuchhaltung erfüllt hauptsächlich folgende Zwecke: Rechenschaftslegung gegenüber den Anteilseignern des Unternehmens: Wer Geld investiert, will auch wissen, was genau damit passiert.
Besteuerungsgrundlage: Aus der Finanzbuchhaltung ergibt sich, was Ihr Unternehmen an den Fiskus abdrücken muss.
Gläubigerschutz: Wenn ein Unternehmen Geld braucht, ist ziemlich sicher, dass die Bank die Kreditwürdigkeit der Firma anhand von Finanzbuchhaltungskennzahlen beurteilen wird.

Die wichtigsten Aufgaben der Kostenrechnung sind hingegen: Hilfe bei der Preisbestimmung: Zu welchem Preis bieten Sie ein Produkt am besten an?
Hilfe bei Entscheidungen: Wann immer mehrere Alternativen zur Auswahl stehen, die denselben Nutzen bringen, entscheiden Sie sich normalerweise für die Variante mit den geringsten Kosten.
Kontrollfunktion: Sie vergleichen die geplanten Kosten mit den tatsächlichen und freuen sich hoffentlich über geringe Abweichungen und eine gelungene Planung.


Eine Kostenrechnung dient also rein innerbetrieblichen Zwecken, während die Finanzbuchhaltung hauptsächlich Außenstehende informieren und schützen soll.

Für die Beantwortung der Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoller ist, wenn Ihre Gärtnerei die Rosen selbst züchtet, statt sie wie bisher vom Großhändler zu beziehen, spielt es nun wirklich keine Rolle, ob das Unternehmen Wertpapiere in seinem Besitz hält oder nicht.

Für das Finanzamt zum Beispiel ist es aber durchaus wichtig zu wissen, was sich alles im Unternehmensbesitz befindet und besteuert werden muss. Dafür dürfte das Finanzamt im Gegenzug aber wohl weniger Interesse daran haben, woher Sie Ihre Rosen denn nun genau beziehen.

Während eine Finanzbuchhaltung gemäß dem Handelsgesetzbuch zwingend vorgeschrieben wird, ist die Kostenrechnung eine rein freiwillige Sache. Man kann sie haben - muss aber nicht.

Lasst Blumen sprechen

Betreiben Sie beispielsweise eine Großgärtnerei, so ist dem Betriebszweck alles das dienlich, was mit dem Verkaufen von Pflanzen und Blumen zu tun hat. Sei es das Gewächshaus, die Samen, die Ladenausstattung und so weiter.

Kaufen Sie nun jedoch im Namen der Gärtnerei Wertpapiere, so hat das nichts mit dem eigentlichen Sinn und Zweck des Unternehmens als Gärtnerei zu tun. Es sei denn, Sie haben die Wertpapiere dazu erworben, um Ihre mühsam gezüchteten Rosen damit einzupacken, was aber wohl eher ein theoretischer Fall sein dürfte.

Apropos: Wann haben Sie Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner eigentlich das letzte Mal Rosen mitgebracht? Dies dient, außer in besonders verfahrenen Fällen, dem Betriebszweck einer Partnerschaft - aber das nur am Rande.

Von Aufwendungen, Erträgen, Kosten und Leistungen

Nachdem wir Sie eben schon grob mit den vier Begriffen bekannt gemacht haben, stellen wir sie Ihnen nun noch etwas näher vor.
Aufwendungen und Erträge gehören zur Finanzbuchhaltung und münden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Die beiden Größen umfassen alles, was dem Unternehmen an Werten zu- und abfließt. Sie entscheiden also, wie der Gewinn in einem bestimmten Zeitraum ausfallen wird. Und das muss nicht unbedingt mit den Produkten und dem eigentlichen Zweck des Unternehmens zu tun haben. Aufwand ist beispielsweise auch die Spende an den lokalen Sportverein, was nun wirklich überhaupt nichts mit der eigentlichen Tätigkeit des Unternehmens zu tun hat.

Wichtig ist hierbei, dass die Aufwendungen und Erträge auch der Abrechnungsperiode zugeschrieben werden, in der sie verursacht wurden. Das nennt man auch Periodengerechtigkeit. Wenn Sie beispielsweise in Ihrer Gärtnerei Ende Dezember Rosen auf Pump verkaufen und das Geld dafür erst im Januar bekommen, werden die Erträge dennoch dem Vorjahr zugeschrieben, denn dort wurden sie ja verursacht. Wann letztendlich die Zahlung erfolgt, spielt bei Aufwendungen und Erträgen im ersten Schritt keine Rolle.
Kosten und Leistungen beziehen sich auf den eigentlichen Betriebszweck, das heißt auf die tollen Produkte des Unternehmens im betrachteten Zeitraum. Kosten und Leistungen sind somit durch den Betriebszweck verursachte Aufwendungen beziehungsweise Erträge.

Kosten sind nichts anderes als das, was an Geld anfällt, wenn Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen erstellen. Leistungen sind das Gegenteil, nämlich das, was an Geld anfällt, wenn Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen.

Um die Kosten und Leistungen zu bestimmen, braucht man zwei Angaben: die Menge und den dazugehörigen Preis. Die Menge kann bei Rohstoffen beispielsweise in verbrauchten Stückzahlen, Kilogramm oder Litern ausgedrückt werden. Bei Maschinenlaufzeiten rechnet man meist mit Stunden. Multipliziert man diese Mengen mit den dazugehörigen Preisen (oder Stundensätzen), erhält man die jeweiligen Kosten.

Zwischen Kosten und Aufwendungen einerseits sowie Leistungen und Erträgen andererseits bestehen also unmittelbare Verbindungen. Für Kosten und Aufwendungen etwa gilt:
Viele Aufwendungen sind zugleich auch Kosten. Und zwar die, die mit dem Betriebszweck zu tun haben. Diese Schnittmenge nennt man auch Grundkosten.
Aufwendungen, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben wie eben die besagte Spende an den Sportverein oder der Kauf von Wertpapieren der Gärtnerei, nennt man Neutrale Aufwendungen.

Neben Aufwendungen, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben, den sogenannten betriebsfremden Aufwendungen, fließen auch Aufwendungen aus anderen Abrechnungszeiträumen in das Töpfchen der neutralen Aufwendungen. Die nennt man periodenfremde Aufwendungen. Beispiele hierfür wären etwa Steuernachzahlungen für Vorjahre oder Mietvorauszahlungen für die nächsten fünf Jahre. Außerdem sind auch Außerordentliche Aufwendungen sowie Sonstige neutrale Aufwendungen per Definition neutral.
Kosten, die keinen Aufwand darstellen, heißen hingegen Zusatzkosten. Das sind in der Regel kalkulatorische Größen wie zum Beispiel der kalkulatorische Unternehmerlohn.
Aufwendungen, die zwar Kosten sind, jedoch in beiden Rechenwelten mit unterschiedlichen Werten angesetzt werden, sind sogenannte Anderskosten. So...
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Autor

Der Diplom-Volkswirt Michael Griga und der Diplom-Kaufmann Raymund Krauleidis sind als Controller beziehungsweise Analyst tätig und bestens mit den Themen Buchhaltung und Bilanzen vertraut.
Beide Autoren haben auch »Controlling für Dummies«, »Bilanzen erstellen und lesen für Dummies«, »Rechnungswesen für Dummies« und »Jahresabschluss kompakt für Dummies« verfasst.