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Der rechtliche Rahmen für kooperatives Verteidigungs- und Verteidigerverhalten in unternehmensbezogenen Strafverfahren

E-BookPDFDRM AdobeE-Book
296 Seiten
Deutsch
Nomos Verlagerschienen am27.05.20211. Auflage
In der Praxis unternehmensbezogener Strafverfahren hängt die Effektivität der Verteidigung nicht selten davon ab, inwieweit die verschiedenen Betroffenen und deren Verteidiger miteinander kooperieren. Ausgehend von einer Darstellung der den beschuldigten Unternehmensangehörigen sowie dem Unternehmensträger drohenden rechtlichen und faktischen Konsequenzen und der darauf basierenden Verteidigungsinteressen analysiert der Verfasser den Rahmen, den die Rechtsordnung einer solche Verteidigungs- bzw. Verteidigerkooperation setzt. Neben einer Untersuchung der bestehenden materiell-rechtlichen Grenzen wird dabei insbesondere auch den Fragen nachgegangen, inwiefern die einzelnen Verfahrensbetroffenen zu einem kooperativen Verhalten verpflichtet sind und in welchem Maße die Leitung des betroffenen Unternehmens rechtlich in der Lage ist, konfligierende Verteidigungsinteressen durch das Setzen bestimmter Anreize, wie etwa die Übernahme von Verteidigungskosten, zu egalisieren.mehr

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KlappentextIn der Praxis unternehmensbezogener Strafverfahren hängt die Effektivität der Verteidigung nicht selten davon ab, inwieweit die verschiedenen Betroffenen und deren Verteidiger miteinander kooperieren. Ausgehend von einer Darstellung der den beschuldigten Unternehmensangehörigen sowie dem Unternehmensträger drohenden rechtlichen und faktischen Konsequenzen und der darauf basierenden Verteidigungsinteressen analysiert der Verfasser den Rahmen, den die Rechtsordnung einer solche Verteidigungs- bzw. Verteidigerkooperation setzt. Neben einer Untersuchung der bestehenden materiell-rechtlichen Grenzen wird dabei insbesondere auch den Fragen nachgegangen, inwiefern die einzelnen Verfahrensbetroffenen zu einem kooperativen Verhalten verpflichtet sind und in welchem Maße die Leitung des betroffenen Unternehmens rechtlich in der Lage ist, konfligierende Verteidigungsinteressen durch das Setzen bestimmter Anreize, wie etwa die Übernahme von Verteidigungskosten, zu egalisieren.