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Telekommunikationsrecht kompakt - Band 2

E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
204 Seiten
Deutsch
Fachmedien Recht und Wirtschafterschienen am20.01.20231. Auflage 2023
Während der erste Band 'Telekommunikationsrecht kompakt' das klassische Regulierungsrecht der Telekommunikation abdeckt, befasst sich dieser zweite Band mit den Aspekten des Telekommunikationsrechts, die letzten Endes für jeden Nutzer und jede Nutzerin relevant werden können. Das gilt insbesondere für den Kundenschutz, der mittlerweile zu einem eigenständigen und umfangreichen Teilgebiet des Telekommunikationsrechts geworden ist. Es gilt aber auch für das 2021 neu geschaffene Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, das erstmals einen ausdrücklichen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss gibt. Das Werk richtet sich an alle mit dem Telekommunikationsrecht befassten Rechtsanwält*innen und an alle, die als Fachanwält*innen für Informationstechnologierecht (IT-Recht) eine praktische Arbeitshilfe suchen. Praktiker*innen in Telekommunikationsunternehmen, Verbraucherschutzorganisationen, Behörden und Gerichten finden zu den beiden Themenkomplexen hier ebenfalls einen komprimierten, aber fundierten Überblick. Dabei wird die große TKG-Novelle von 2021 genauso berücksichtigt wie die zur bisherigen Rechtslage ergangene Rechtsprechung.

Andreas Neumann war von 1999 bis 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zuletzt als Leiter der Forschungsgruppe Telekommunikationsrecht; danach assoziierter Wissenschaftler (Senior Fellow) am ZEI. Seit 2004 ist er Schriftleiter der Zeitschrift 'Netzwirtschaften & Recht' und seit 2005 Geschäftsführer des privaten Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK). Seit 2020 ist er zudem Lehrbeauftragter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
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Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR34,90
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR33,99
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR33,99

Produkt

KlappentextWährend der erste Band 'Telekommunikationsrecht kompakt' das klassische Regulierungsrecht der Telekommunikation abdeckt, befasst sich dieser zweite Band mit den Aspekten des Telekommunikationsrechts, die letzten Endes für jeden Nutzer und jede Nutzerin relevant werden können. Das gilt insbesondere für den Kundenschutz, der mittlerweile zu einem eigenständigen und umfangreichen Teilgebiet des Telekommunikationsrechts geworden ist. Es gilt aber auch für das 2021 neu geschaffene Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, das erstmals einen ausdrücklichen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss gibt. Das Werk richtet sich an alle mit dem Telekommunikationsrecht befassten Rechtsanwält*innen und an alle, die als Fachanwält*innen für Informationstechnologierecht (IT-Recht) eine praktische Arbeitshilfe suchen. Praktiker*innen in Telekommunikationsunternehmen, Verbraucherschutzorganisationen, Behörden und Gerichten finden zu den beiden Themenkomplexen hier ebenfalls einen komprimierten, aber fundierten Überblick. Dabei wird die große TKG-Novelle von 2021 genauso berücksichtigt wie die zur bisherigen Rechtslage ergangene Rechtsprechung.

Andreas Neumann war von 1999 bis 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zuletzt als Leiter der Forschungsgruppe Telekommunikationsrecht; danach assoziierter Wissenschaftler (Senior Fellow) am ZEI. Seit 2004 ist er Schriftleiter der Zeitschrift 'Netzwirtschaften & Recht' und seit 2005 Geschäftsführer des privaten Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK). Seit 2020 ist er zudem Lehrbeauftragter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783800595396
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format HinweisePub Wasserzeichen
FormatE101
Erscheinungsjahr2023
Erscheinungsdatum20.01.2023
Auflage1. Auflage 2023
Seiten204 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse9983 Kbytes
Artikel-Nr.10984979
Rubriken
Genre9201

Inhalt/Kritik

Leseprobe

Abkürzungsverzeichnis

A.

Auflage

a.A.

andere(r) Ansicht

a.a.O.

am angegebenen Ort

ABl.

Amtsblatt

Abs.

Absatz

a.F.

alte(r) Fassung

AG

Amtsgericht

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Art.

Artikel

Az.

Aktenzeichen

BAnz

Bundesanzeiger

Bd.

Band

Beschl.

Beschluss

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BKartA

Bundeskartellamt

BNetzA

Bundesnetzagentur

BR-Drs.

Bundesratsdrucksache

BT-Drs.

Bundestagsdrucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

bzw.

beziehungsweise

CR

Computer und Recht (Zeitschrift)

ct

Eurocent

d.h.

das heißt

ECLI

European Case Law Identifier (Europäischer Rechtsprechungs-Identifikator)

EG

Europäische Gemeinschaft

EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

evtl.

eventuell

f./ff.

folgende

Fn.

Fußnote(n)

FreqV

Frequenzverordnung

GB

Gigabyte

GEREK

Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GSM

Global System for Mobile Communications (Mobilfunkstandard der zweiten Generation)

HGB

Handelsgesetzbuch

h.M.

herrschende Meinung

Hrsg.

Herausgeber

Hs.

Halbsatz

i.H.v.

in Höhe von

IoT

Internet of Things (Internet der Dinge)

IP

Internet Protocol (Internet-Protokoll)

IR

InfrastrukturRecht (Zeitschrift)

IRNIK

Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie

i.S.d.

im Sinne der/des

i.V.m.

in Verbindung mit

Kbit/s

Kilobit pro Sekunde

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

K&R

Kommunikation & Recht (Zeitschrift)

LG

Landgericht

lit.

litera (Buchstabe)

LTE

Long Term Evolution (Mobilfunkstandard der vierten Generation)

MABEZ

Massenverkehr zu bestimmten Zielen

Mbit/s

Megabit pro Sekunde

MdEP

Mitglied des Europäischen Parlaments

min

Minute

MMR

Multimedia und Recht (Zeitschrift)

MMS

Multimedia Messaging Service (Multimedianachrichtensystem)

ms

Millisekunde(n)

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

Nr.

Nummer(n)

N&R

Netzwirtschaften & Recht (Zeitschrift)

NRWE

Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (Zeitschrift)

o.ä.

oder ähnlich(es)

OLG

Oberlandesgericht

ONU

Optical Network Unit (Optische Netzwerkeinheit)

OTT

Over The Top (plattformunabhängig)

OVG

Oberverwaltungsgericht

PDF

Portable Document Format (portables Dokumentenformat)

PIN

Persönliche Identifikationsnummer

PTB

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

RasI

Recht auf schnelles Internet

RaVT

Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

RegTP

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

Rn.

Randnummer(n)

Rs.

Rechtssache

RStV

Rundfunkstaatsvertrag

S.

Satz/Sätze/Seite(n)

sec

Sekunde

SIM

Subscriber Identity Module (Teilnehmer-Identitätsmodul)

SMS

Short Message Service (Kurznachrichtendienst)

sog.

sogenannte(n/r)

StGB

Strafgesetzbuch

TAE

Teilnehmeranschlusseinheit

TK

Telekommunikations

TKG

Telekommunikationsgesetz

TKMoG

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

TKTransparenzV

Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt

TMG

Telemediengesetz

TTDSG

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

u.a.

unter anderem

UAbs.

Unterabsatz

UDÜV

Universaldienst-Übertragungsverordnung

Urt.

Urteil

usw.

und so weiter

u.U.

unter Umständen

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

v.

vom

Var....
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Autor

Andreas Neumann war von 1999 bis 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zuletzt als Leiter der Forschungsgruppe Telekommunikationsrecht; danach assoziierter Wissenschaftler (Senior Fellow) am ZEI. Seit 2004 ist er Schriftleiter der Zeitschrift "Netzwirtschaften & Recht" und seit 2005 Geschäftsführer des privaten Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK). Seit 2020 ist er zudem Lehrbeauftragter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Bei diesen Artikeln hat der Autor auch mitgewirkt