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Zeitmaschinen, Spiegelwelten

E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
310 Seiten
Deutsch
Memoranda Verlagerschienen am21.03.20231. Auflage (erweiterte Neuausgabe)
Die älteste Kurzgeschichte in Band 4 von 'Simon's Fictio'n entstand 1971; die weitaus meisten Beiträge stammen jedoch aus den Jahren nach 1990, so alle alternativhistorischen Texte, die einen thematischen Schwerpunkt dieses Bandes bilden. Andere Erzählungen handeln von Robotern oder elektronischen Persönlichkeitskopien, von rätselhaften Spiegeln und von seltsamen Zeitphänomenen. Sechs Geschichten erschienen in 'Zeitmaschinen, ­Spiegelwelten' erstmals in deutscher Sprache; die übrigen sind zuvor verstreut in Anthologien, Zeitschriften und Fanzines gedruckt worden, darunter 'Von der Zeit, von der Erinnerung', als ­beste deutschsprachige SF-Erzählung des Jahres 1992 mit dem Kurd Laßwitz Preis ausgezeichnet. Erik Simon · Simon's Fiction · Band 4 Herausgegeben von Hannes Riffel

Erik Simon, Jahrgang 1950, Diplomphysiker, trug als Lektor und Heraus­geber wesentlich zur Publikation ausländischer Science Fiction in der DDR bei; selbst übersetzt hat er unter anderem Bücher von A. und B. Strugazki, Andrzej Sapkowski, Vernor Vinge und den populärwissenschaftlichen Teil vom Terry Pratchetts 'Wissenschaft der Scheibenwelt'. Seinem Debütband als Autor 'Die ersten Zeitreisen' (1977 zusammen mit Reinhard Heinrich) folgten weitere SF-Erzählungsbände in der DDR und im Ausland, seit 2002 schließlich die Werkausgabe 'Simon's Fiction', die nun in erweiterter Form bei Memoranda erscheint. Neben einigen internationalen SF-Preisen hat er fünfmal den Kurd Laßwitz Preis gewonnen, darunter zweimal als alleiniger Verfasser der besten deutschsprachigen Erzählung und einmal als Ko-Autor der Steinmüllers.
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Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR22,90
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR8,99

Produkt

KlappentextDie älteste Kurzgeschichte in Band 4 von 'Simon's Fictio'n entstand 1971; die weitaus meisten Beiträge stammen jedoch aus den Jahren nach 1990, so alle alternativhistorischen Texte, die einen thematischen Schwerpunkt dieses Bandes bilden. Andere Erzählungen handeln von Robotern oder elektronischen Persönlichkeitskopien, von rätselhaften Spiegeln und von seltsamen Zeitphänomenen. Sechs Geschichten erschienen in 'Zeitmaschinen, ­Spiegelwelten' erstmals in deutscher Sprache; die übrigen sind zuvor verstreut in Anthologien, Zeitschriften und Fanzines gedruckt worden, darunter 'Von der Zeit, von der Erinnerung', als ­beste deutschsprachige SF-Erzählung des Jahres 1992 mit dem Kurd Laßwitz Preis ausgezeichnet. Erik Simon · Simon's Fiction · Band 4 Herausgegeben von Hannes Riffel

Erik Simon, Jahrgang 1950, Diplomphysiker, trug als Lektor und Heraus­geber wesentlich zur Publikation ausländischer Science Fiction in der DDR bei; selbst übersetzt hat er unter anderem Bücher von A. und B. Strugazki, Andrzej Sapkowski, Vernor Vinge und den populärwissenschaftlichen Teil vom Terry Pratchetts 'Wissenschaft der Scheibenwelt'. Seinem Debütband als Autor 'Die ersten Zeitreisen' (1977 zusammen mit Reinhard Heinrich) folgten weitere SF-Erzählungsbände in der DDR und im Ausland, seit 2002 schließlich die Werkausgabe 'Simon's Fiction', die nun in erweiterter Form bei Memoranda erscheint. Neben einigen internationalen SF-Preisen hat er fünfmal den Kurd Laßwitz Preis gewonnen, darunter zweimal als alleiniger Verfasser der besten deutschsprachigen Erzählung und einmal als Ko-Autor der Steinmüllers.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783948616793
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format HinweisePub Wasserzeichen
FormatE101
Erscheinungsjahr2023
Erscheinungsdatum21.03.2023
Auflage1. Auflage (erweiterte Neuausgabe)
Reihen-Nr.4
Seiten310 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse9144 Kbytes
Artikel-Nr.11338840
Rubriken
Genre9201

Inhalt/Kritik

Leseprobe



Lieber Leser

Hohes Gericht, zunächst möchte ich im Namen meines Mandanten wie auch in meinem eigenen Namen die Entscheidung der kybernetischen Justizinstitutionen begrüßen, den vorliegenden Streitfall einem menschlich-vollbiologischen Richter zuzuweisen.

Die außerordentlichen Umstände lassen dieses Vorgehen in der Tat als dringlich wünschenswert und sachdienlich erscheinen.

Wie bei Verhandlungen vor ausschließlich oder teilweise menschlich besetzten Richtergremien üblich, werde ich mich nicht auf die in der elektronischen Dokumentation verzeichneten Tatsachen und Standpunkte beschränken, sondern die unseres Erachtens für die Bewertung des Rechtsstreits relevanten Hintergründe in meine Darlegungen einbeziehen und erläutern. Des weiteren werde ich auf der Grundlage meiner Ausführungen einen Antrag stellen, die Liste der von meinem Opponenten beantragten Zeugenvernehmungen zu modifizieren.

Da im vorliegenden Fall urheberrechtliche Aspekte berührt werden, beginne ich mit einem Abriß der jüngeren Entwicklung auf diesem Gebiet. Bekanntlich hat im 21. Jahrhundert die Vervollkommnung von Autorenprogrammen dazu geführt, daß elektronisch erstellte Werke der Schönen wie der Sachliteratur grundsätzlich nicht mehr von traditionell, also vollbiologisch angefertigten zu unterscheiden sind, weder in ihrer Spezifik noch in ihrer Qualität; ich verweise diesbezüglich auf die Präambel der Novelle zum Urheberrechtsgesetz vom 21. 3. 2057 über die Aufhebung der Kennzeichnungspflicht für elektronisch produzierte Literatur. Damit sind elektronisch-kybernetisch erbrachte Leistungen auf literarischem Gebiet den herkömmlich vollbiologischen gleichgestellt. Die Autorenprogramme haben das Niveau der Anfangszeiten, all jener Reimwerker, Versifikatoren, Grammatisatoren längst hinter sich gelassen; wenn Sie heute einen neuen Text lesen, der klingt, als habe ein Elektrobarde aus dem frühen 21. Jahrhundert ihn verfaßt, dann können Sie nahezu sicher sein, daß es sich um das Produkt eines vollbiologischen Verfassers handelt.

Laut Grundsatzentscheidung des Eurasischen Gerichtshofes vom 14. 10. 2048 liegt zudem das Urheberrecht an elektronisch hervorgebrachter Literatur immer beim rechtmäßigen Nutzer des erzeugenden Programms bzw. Programmpakets, auch wenn es sich bei letzterem um eine kybernetische Persönlichkeit im Sinne von Paragraph 124 und 127 der Verfassung der Eurasischen Union handelt, also um eine nach dem Vorbild einer bestimmten vollbiologischen Person gestaltete Kopie. Bekanntlich wurde in jenem Streitfall zwischen Sheol Dibbuks Inc., Haifa und Berlin, einerseits und Paula Nancy Millstone Jennings, Greenbridge, andererseits festgestellt, daß das Urheberrecht an den lyrischen Werken, die von einem Douglas-Adams-Personoid verfaßt wurden, weder dem Unternehmen Sheol Dibbuks Inc. gehörte, das dieses Programmpaket erstellt hatte, noch den Erben des vollbiologischen Schriftstellers aus dem 20. Jahrhundert, der als Vorbild für das Personoid verwendet wurde. Es spielte auch keine Rolle, daß die internationale Schutzfrist für die vom betreffenden Autor Adams eigenhändig verfaßten Werke noch nicht abgelaufen war. Der Vorwurf, das Personoid habe Werke seines biologischen Urbilds plagiiert, konnte nachhaltig entkräftet werden, so daß das Urheberrecht an den Erzeugnissen des Personoids ausschließlich und uneingeschränkt Frau Jennings zuerkannt wurde, da diese die fragliche Persönlichkeitskopie legitim erworben hatte; ihr wurde lediglich untersagt, den Namen des vollbiologischen Urbildes, Douglas Adams, für die Werke des Personoids zu benutzen. Demzufolge â¦

Ich danke für die Zwischenfrage; sie trägt zur Erhellung des Sachverhalts bei. Meine bisherige Darlegung ist sogar in zweierlei Hinsicht für den Ihnen vorliegenden Streitfall von Belang: Zum einen, weil die erwähnte Rechtslage generell die Bewertung von durch Programme erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Literatur betrifft, was ich noch im einzelnen ausführen werde. Zum anderen, weil die Herstellung vollwertiger literarischer Werke durch Personoide und ähnliche Programme überhaupt erst die Voraussetzungen geschaffen hat, aus denen der hier verhandelte Streitfall erwuchs.

Seitdem elektronisch hergestellte Literatur von traditionell verfertigter prinzipiell nicht mehr zu unterscheiden ist, zumal moderne Programmpakete auch die für vollbiologische Verfasser charakteristischen Fehler und Beschränkungen emulieren können, ist die Zahl der allwöchentlich neu auf den Markt kommenden Werke explodiert, so daß dieser Markt infolge Überangebots längst zusammengebrochen ist, ja, von einem Markt im eigentlichen Sinne nicht mehr die Rede sein kann. Obwohl die Anschaffung hochwertiger Autoren-Personoide nach wie vor relativ kostspielig ist und der Verkauf ihrer Erzeugnisse in aller Regel nicht einmal die Betriebskosten einbringt, gibt es eine außerordentlich hohe Menge von nichtkommerziell, also ohne Gewinnerwartung hergestellter und dabei höchsten Anforderungen genügender Literatur.

Nun besteht der Zweck von Literatur, und jedenfalls der Zweck, den die Autoren verfolgen - Autoren im Sinne des Urheberrechts, also die vollbiologischen Personen -, darin, rezipiert zu werden. Das hat schon in den Zeiten vor dem Aufkommen elektronisch generierter Werke zur Bildung von Schriftstellerklubs und Autorenzirkeln geführt, deren Mitglieder wechselseitig ihre Erzeugnisse gelesen und darüber Meinungen ausgetauscht haben; der Großteil der modernen Lyrik funktionierte schon seit Beginn des 20. Jahrhunderts so, und gegen Ende jenes Jahrhunderts war die Zahl der Lyriker annähernd gleich der ihrer Leser. Solche Gruppen gibt es nach wie vor, doch hat eine Neigung immer mehr um sich gegriffen, nicht einmal mehr die Werke der Kollegen zu lesen, mit denen man in unmittelbarem Kontakt steht.

Es war daher nur eine Frage der Zeit, daß der Beruf des Schriftstellers sich in den des Lesers wandelte: des berufsmäßigen Lesers also, der vom Autor dafür bezahlt wird, daß er seine Werke liest und sich in qualifizierter Weise darüber äußert, sowohl gegenüber dem Autor selbst als auch - je nach der getroffenen Abmachung - gegenüber Dritten. Inzwischen hat sich ein breit gefächertes Spektrum vom semiprofessionellen Gelegenheitsleser bis zum hochbezahlten Bestseller-Leser herausgebildet. Letzterer zeichnet sich natürlich nicht dadurch aus, daß er besonders viele Bücher oder etwa Bestseller liest, zumal es Bestseller im herkömmlichen Sinne gar nicht mehr gibt - im Gegensatz zu den Bestseller-Autoren von früher, deren Werke vervielfältigt wurden und Hunderttausende von Lesern fanden, ist ja die Aufnahmekapazität eines vollbiologischen Lesers auf relativ wenige Bücher pro Monat begrenzt, so daß nicht die Schnelleser am besten verdienen, sondern gerade jene, die sich Zeit für die Lektüre nehmen, die Intention des Verfassers besonders gut verstehen, auf überzeugende Weise Vorzüge und sonstige Eigenheiten des Werkes entdecken, derer sich der Autor selbst vielleicht nicht vollends bewußt war. Sie sind es, die für ihre Lesearbeit die höchsten Honorare erhalten, sich also am besten verkaufen.

Es versteht sich, daß nur wohlhabende Autoren sich einen berühmten Spitzenleser leisten können. Auf diesem Niveau ist es auch durchaus noch üblich, daß der Autor sein Werk selbst verfaßt oder an seiner elektronischen Anfertigung aktiv mitwirkt, sozusagen als Ko-Autor eines Personoids. Nur so ist ja aus der schriftstellerischen Tätigkeit die ihr eigene Befriedigung zu gewinnen - welchen Zweck hat es, sich mit fremden Federn zu schmücken, wenn selbst das schönste Federkleid kaum noch spontane Bewunderer in größerer Zahl findet? Ebenso ist es Usus, daß wohlhabende Verfasser ein enges Verhältnis zu ihren Lesern unterhalten, einen oder auch mehrere zugleich zu sich nach Hause einladen, um über ihre Werke zu sprechen, daß sie also eigentlich das veranstalten, was man in vergangenen Jahrhunderten einen literarischen Salon nannte. Damit einher geht auch ein neues Mäzenatentum, dergestalt, daß vermögende Schriftsteller begabte mittellose Kollegen in diese Salons einbeziehen, ihnen mitunter elektronische Ko-Autoren finanzieren, vor allem aber die hochqualifizierten Leser, die für sie selbst arbeiten, auch für die Lektüre jener ärmeren Verfasser bezahlen.

Dem Gros der Schriftsteller freilich fehlen die Mittel, um diese Institutionen der Hochliteratur für sich in Anspruch zu nehmen, soweit sie nicht begünstigt sind, indem sie an der feinen Literaturgesellschaft sowohl als Verfasser wie auch als gefragte Leser partizipieren. Die übrigen sind auf die Dienste von Lesern verwiesen, die relativ viel lesen und in der Regel unabhängig vom Genre alles, wofür sie bezahlt werden; ihre Kommunikation mit den Autoren erfolgt fast ausschließlich par distance. Wie nicht anders zu erwarten, schwankt die Qualität solcher Leserreaktionen recht stark; das ist die notwendige Folge der begrenzten Aufnahmekapazität vollbiologischer Leser.

Hier nun setzt die bahnbrechende Idee meines Mandanten ein, nämlich auch für die Tätigkeit des Lesers Computerprogramme zu verwenden. Selbstverständlich stehen die Produkte eines hochwertigen literarischen Lektüreprogramms bzw. eines Leser-Personoids den Leistungen vollbiologischer Leser ebensowenig nach, wie die Werke elektronischer und menschlicher Verfasser voneinander zu unterscheiden sind. Mehr noch, da der kybernetische Leser nicht den zeitlichen Beschränkungen des vollbiologischen unterliegt, da er schneller, mehr und genauer liest, liegt seine Leseleistung nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ erheblich höher. Die daraus folgenden Verbesserungen für den Kunden, d. h. für den auftraggebenden Autor, sind unbestreitbar und...

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Erik Simon, Jahrgang 1950, Diplomphysiker, trug als Lektor und Heraus­geber wesentlich zur Publikation ausländischer Science Fiction in der DDR bei; selbst übersetzt hat er unter anderem Bücher von A. und B. Strugazki, Andrzej Sapkowski, Vernor Vinge und den populärwissenschaftlichen Teil vom Terry Pratchetts "Wissenschaft der Scheibenwelt". Seinem Debütband als Autor "Die ersten Zeitreisen" (1977 zusammen mit Reinhard Heinrich) folgten weitere SF-Erzählungsbände in der DDR und im Ausland, seit 2002 schließlich die Werkausgabe "Simon's Fiction", die nun in erweiterter Form bei Memoranda erscheint. Neben einigen internationalen SF-Preisen hat er fünfmal den Kurd Laßwitz Preis gewonnen, darunter zweimal als alleiniger Verfasser der besten deutschsprachigen Erzählung und einmal als Ko-Autor der Steinmüllers.