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Zeitdokumente einer Fake-Pandemie (Corona) Band 1 Justizversagen

E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
276 Seiten
Deutsch
Books on Demanderschienen am30.03.20232. Auflage
Als Zeitzeuge schaut der Autor zurück auf die Corona Jahre und erzählt nicht nur von Angst und Schrecken, die von den Massenmedien in der Bevölkerung verbreitet wurden, sondern auch vom gelebten Widerstand gegen staatliche Repression und Freiheitsbeschränkungen. Aus Überzeugung, dass es während der sogenannten Pandemie um weit mehr als nur um die Bekämpfung eines Virus ging, widersetzte sich der Autor den Anordnungen der Regierung, wurde Gründungsmitglied einer der grössten Bürgerrechtsbewegungen der Schweiz und beteiligte sich aktiv an Demonstrationen und Mahnwachen, insbesondere in Bern und Burgdorf. Mit Justizversagen - dem ersten Band einer Trilogie zu den Corona Jahren - schildert Guido Brunner seine Erfahrungen in Strafverfahren im Zusammenhang mit Verstössen gegen die Corona-Massnahmen. Anhand von Briefen, Protokollen und eigenen Erzählungen wird anschaulich dargelegt, wie Staatsanwälte und Richter blindlings dem von Regierungen und Medien propagierten Narrativ folgten. Die Berichte des Autors lassen aufhorchen und machen bewusst, dass weder unsere Demokratie noch der Rechtsstaat selbstverständlich sind. Eine saubere, ausserparlamentarische Aufarbeitung der Corona-Zeit wird zur Pflicht. Eine Bücher- und eine Filmliste verweisen auf weiterführende Quellen. www.fakepandemie.ch

Guido Brunner ist Gründungsmitglied der Freunde der Verfassung, der grössten Bürgerrechtsorganisation während der Corona-Krise. Diese Organisation stemmte massgeblich die zwei Referenden gegen das Covid-19-Gesetz im Jahre 2021 und unterstützte drei weitere Referenden (PMT, Mediengesetz, Transplantationsgesetz). Für das zweite Referendum koordinierte Brunner sowohl die Abstimmungskampagne in der Region Burgdorf als auch das Warenlager der Abstimmungsmaterialien für die Regiogruppen Bern. Zudem war er Veranstalter einer der raren Podiengespräche zu den Änderungen des Covid-19-Gesetzes im Oktober/November 2021. Schon seit mehreren Jahrzehnten beschäftigt er sich mit der Frage, wer die Herrschaft in unserer Gesellschaft ausübt. Seiner Meinung nach sind es zunehmend Grosskonzerne, früher besonders im Bereich der Banken und Rohstoffkonzerne, heute ebenfalls im Bereich von Big-Tech und Big-IT, welche unser Leben mit ihren Produkten (Kriegswaffen, Smartphone, etc.) stark beeinflussen.
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Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR12,99
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR4,99

Produkt

KlappentextAls Zeitzeuge schaut der Autor zurück auf die Corona Jahre und erzählt nicht nur von Angst und Schrecken, die von den Massenmedien in der Bevölkerung verbreitet wurden, sondern auch vom gelebten Widerstand gegen staatliche Repression und Freiheitsbeschränkungen. Aus Überzeugung, dass es während der sogenannten Pandemie um weit mehr als nur um die Bekämpfung eines Virus ging, widersetzte sich der Autor den Anordnungen der Regierung, wurde Gründungsmitglied einer der grössten Bürgerrechtsbewegungen der Schweiz und beteiligte sich aktiv an Demonstrationen und Mahnwachen, insbesondere in Bern und Burgdorf. Mit Justizversagen - dem ersten Band einer Trilogie zu den Corona Jahren - schildert Guido Brunner seine Erfahrungen in Strafverfahren im Zusammenhang mit Verstössen gegen die Corona-Massnahmen. Anhand von Briefen, Protokollen und eigenen Erzählungen wird anschaulich dargelegt, wie Staatsanwälte und Richter blindlings dem von Regierungen und Medien propagierten Narrativ folgten. Die Berichte des Autors lassen aufhorchen und machen bewusst, dass weder unsere Demokratie noch der Rechtsstaat selbstverständlich sind. Eine saubere, ausserparlamentarische Aufarbeitung der Corona-Zeit wird zur Pflicht. Eine Bücher- und eine Filmliste verweisen auf weiterführende Quellen. www.fakepandemie.ch

Guido Brunner ist Gründungsmitglied der Freunde der Verfassung, der grössten Bürgerrechtsorganisation während der Corona-Krise. Diese Organisation stemmte massgeblich die zwei Referenden gegen das Covid-19-Gesetz im Jahre 2021 und unterstützte drei weitere Referenden (PMT, Mediengesetz, Transplantationsgesetz). Für das zweite Referendum koordinierte Brunner sowohl die Abstimmungskampagne in der Region Burgdorf als auch das Warenlager der Abstimmungsmaterialien für die Regiogruppen Bern. Zudem war er Veranstalter einer der raren Podiengespräche zu den Änderungen des Covid-19-Gesetzes im Oktober/November 2021. Schon seit mehreren Jahrzehnten beschäftigt er sich mit der Frage, wer die Herrschaft in unserer Gesellschaft ausübt. Seiner Meinung nach sind es zunehmend Grosskonzerne, früher besonders im Bereich der Banken und Rohstoffkonzerne, heute ebenfalls im Bereich von Big-Tech und Big-IT, welche unser Leben mit ihren Produkten (Kriegswaffen, Smartphone, etc.) stark beeinflussen.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783756265312
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format HinweisePub Wasserzeichen
Erscheinungsjahr2023
Erscheinungsdatum30.03.2023
Auflage2. Auflage
Reihen-Nr.1
Seiten276 Seiten
SpracheDeutsch
Artikel-Nr.11379459
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Leseprobe

2. Schützen Gesichtsmasken vor Ansteckung?
a. Masken bringen nichts, sagte Mister Corona im Fernsehen

Zu Beginn der Corona Pandemie wurde uns erklärt, dass die Gesichtsmasken bei der Verbreitung des angeblichen Virus keine grosse Rolle spielen würden. In einem PULS-Beitrag vom 20.4.2020 (Minute 12:10) gab "Mister Corona", Daniel Koch, anlässlich einer Medienkonferenz im Bundeshaus-Medienzentrum folgende Aussage zum Besten:

"Schutzmasken sind, wenn sie in der allgemeinen Bevölkerung getragen werden, sehr wenig wirksam."

Zu Daniel Kochs Tätigkeit im Bundesamt für Gesundheit gibt es noch eine interessante Notiz auf Wikipedia 13 (abgerufen am 18. Oktober 2022)

Ab 2002 war er für das BAG in unterschiedlichen Ressorts tätig. Er war Mitglied der Taskforce gegen die SARS-Pandemie 2002/2003 und die Vogelgrippe H5N1. Bis 2006 leitete er die Sektion «Impfungen». Von 2006 bis 2008 leitete er die Sektion «Pandemievorbereitung».

Schweizweite Bekanntheit erlangte Daniel Koch im Frühjahr 2020 während der weltweiten COVID-19-Pandemie durch seine mediale Präsenz in den Schweizer Medien als Leiter der Abteilung «Übertragbare Krankheiten» beim BAG.

Am 1. April 2020 übernahm Stefan Kuster seine Stellung in der Behörde. Koch arbeitete bis zur Bewältigung der ersten Welle mit dem Titel «Delegierter des BAG für COVID-19» und vertrat das BAG weiterhin in der Öffentlichkeit. Er nahm unter anderem an allen Pressekonferenzen des Bundesrats teil. Als der Bundesrat am 27. Mai das bevorstehende Ende der ausserordentlichen Lage ankündigte, trat Koch in den Ruhestand.

Noch interessanter ist der auf Wikipedia beschriebene Fakt, dass Daniel Koch 1996/97 sein Nachdiplomstudium an der John-Hopkins-Universität in Baltimore USA mit einem Master in "Öffentlicher Gesundheit (MPH)" abgeschlossen hat. Diese Universität wurde bekannt als Informationsdrehscheibe 14 der Covid-19 Ausbreitung. Es ist anzunehmen, dass Koch während seiner Zeit an der Hopkins University stark von deren Ansichten, was die Aufgaben einer "Seuchenpolizei" sein sollten, geprägt worden ist.
b. Maskenstrategie des Bundesrates vom 21. April 2020

Mit Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz verlangte ich am 31.5.2022 Einsicht in die "Informationsnotiz EDI Maskenstrategie ab dem 27. April 2020", und allenfalls in weitere Dokumente, welche den Nutzen der Maske beweisen. Am 14. Mai 2022 erhielt ich mittels E-Mail die unten stehende Informationsnotiz, welche zum Zeitpunkt, als sie verfasst wurde, noch vertraulich gehandhabt wurde. Französischsprachige Passagen liess ich mit der Sprachübersetzungssoftware DEEP/L übersetzen. Nachfolgend der Inhalt der Notiz, welcher verständlich macht, warum Daniel Koch die allgemeine Maskenpflicht zu Beginn der Fake-Pandemie als nicht sinnvoll betrachtet hatte. Es hatte schlicht zu wenig Gesichtsmasken an Lager ...

Bern, 21. April 2020

Vertraulich

An den Bundesrat

Informationsnotiz

COVID-19: Maskenstrategie ab 27. April 2020

1 Einleitung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 die ersten Schritte einer gestaffelten Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie beschlossen. Ab dem 27. April dürfen die Spitäler - unter Aufsicht der Kantone - wieder alle Eingriffe durchführen, auch solche, die nicht dringlich sind. Auch Arztpraxen, Anbieter von Dienstleistungen mit Körperkontakt wie Friseur-, Massage-, Tattoo- und Schönheitssalons sowie Baumärkte, Gartencenter, Gärtnereien und Blumenläden dürfen wieder öffnen - allerdings nur, wenn die Sicherheit von Kunden und Angestellten gewährleistet ist. Der Bundesrat bereitet vor, in einer zweiten Phase ab dem 11. Mai 2020 die Beschränkungen für die obligatorische Schule, andere Geschäfte und Märkte aufzuheben.

Um diese Lockerung zu begleiten, setzt der Bundesrat auf angepasste Schutzkonzepte je nach Branche und auf den Einsatz von Hygienemasken. Diese Überlegungen stützen sich unter anderem auf die Empfehlungen des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Agentur betont, dass das Tragen von Masken an öffentlichen Orten nur als zusätzliche Maßnahme zu den grundlegenden Präventivmassnahmen betrachtet werden sollte, die zur Verringerung der Übertragung empfohlen werden, darunter physischer Abstand, Niesetikette,

Handhygiene und das Vermeiden von Berührungen von Gesicht, Nase, Augen und Mund.

Um die Bevölkerung und insbesondere gefährdete Personen weiterhin vor der Ausbreitung des Virus zu schützen, bleiben die Empfehlungen des Bundesrates daher auch für die angekündigten Lockerungsphasen gültig. Die Bevölkerung wird ermutigt, zu Hause zu bleiben und sich so wenig wie möglich zu bewegen, sei es zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Apotheke, um einer Person zu helfen, die Unterstützung braucht, oder um zur Arbeit zu gehen, wenn Telearbeit nicht möglich ist. Auch die Regeln zum Selbstschutz bleiben unverändert: Abstand zu anderen Personen halten, Hände gründlich waschen, keinen Handschlag machen.

Maskentypen: Welche Maske zu welchem Zweck

Die Schutzwirkung von Masken ist sehr unterschiedlich und hängt vom Maskentyp und von der Expositionsart ab. Es muss zwischen drei Arten von Masken unterschieden werden:

a) Atemschutzmasken (FFP2, FFP3, filtering face piece), welche den Träger bei korrekter Anwendung effizient vor einer Ansteckung schützen. Diese Masken sind vorwiegend für medizinisches Personal und für den Umgang mit Corona-Patientinnen und -patienten vorgesehen. Das Medizinal- und Pflegepersonal ist im richtigen Umgang mit Atemschutzmasken geschult. Der Einsatz von Atemschutzmasken für die allgemeine Bevölkerung oder kranke Personen ist nicht vorgesehen. Insbesondere sollen diese Personen keine Atemschutzmasken tragen, welche über ein Ventil für leichteres Ausatmen verfügen, da dies zu einer ungewünschten Verbreitung des Virus führen würde.

b) Hygienemasken (chirurgische Maske, medizinische Gesichtsmasken, EN 14683 I-III) schützen bei korrekter Anwendung vor allem andere Personen vor einer Ansteckung durch die Reduktion von ausgeschiedenen respiratorischen Tröpfchen. Zu einem geringen Masse besteht auch eine Schutzwirkung für den Träger. Ihre Anwendung ist nur als ergänzende Massnahme in Verbindung mit flankierenden Massnahmen der Hygiene und des Distanzhaltens sinnvoll.

c) Community-Masken (Textilmasken, do-it-yourself-Stoffmasken) bieten keinen Schutz vor einer Ansteckung für den Träger oder erhöhen sogar das Risiko 15 . Es stellen sich insbesondere Fragen bezüglich der Hygiene und der Reinigung dieser Masken. Selbst hergestellte (Do-it-yourself-) Stoffmasken werden grundsätzlich nicht empfohlen. Industriell gefertigte Textilmasken können allenfalls einen gewissen Fremdschutz vermitteln, sofern sie die Vorgaben zu Leistungs- und Qualitätsparametern der EMPA erfüllen.

Da Atemschutzmasken vollständig für den Einsatz im medizinischen Bereich reserviert sind und bisher zu Schutz und Risiken von Community-Masken nur wenig Evidenz vorliegt, konzentriert sich diese Informationsnotiz im Folgenden auf den Einsatz von Hygienemasken.

2 Strategie für den Einsatz von Hygienemasken (Ziff. 1, Bst. b)

Das oberste Ziel des Einsatzes von Hygienemasken besteht im Schutz der Bevölkerung vor Ansteckungen und insbesondere im Schutz besonders gefährdeter Personen. Dabei hängt der mögliche Einsatz von Hygienemasken unmittelbar von ihrer Verfügbarkeit ab. Die Versorgungslage hat sich stark gebessert. Eine komplette Abdeckung ist jedoch noch nicht gewährleistet. Daher sollte bei einer unzureichenden Versorgung der Einsatz von Hygienemasken folgendermassen priorisiert werden:

1. Medizinischer Bereich: Der Einsatz von Hygienemasken im medizinischen Bereich ist von grosser Bedeutung, um einerseits Patientinnen und Patienten, die z. T. der Gruppe besonders gefährdeter Personen angehören, vor einer Virusinfektion zu schützen und andererseits einer Verbreitung innerhalb der medizinischen Einrichtung (z. B. Spital) entgegenzuwirken.

2. Pflegebereich/Umgang mit besonders gefährdeten Personen: Da besonders gefährdete Personen oftmals auf Pflege oder Unterstützung angewiesen sind, welche die Anwendung von Distanzregeln z. T. unmöglich macht, leisten Hygienemasken einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor einer Ansteckung.

3. Reduktion der Virusübertragung in der allgemeinen Bevölkerung

a. Personen mit Symptomen sollen zu Hause bleiben; falls sie sich in die Öffentlichkeit begeben müssen, z. B. auf dem Weg zum Arzt/Spital, kann das Tragen einer Hygienemaske die Gefährdung...
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