Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Unionsrechtsperson

Rekonstruktion der institutionellen Autonomie der Europäischen Union. Dissertationsschrift
BuchKartoniert, Paperback
426 Seiten
Deutsch
Mohr Siebeckerschienen am16.02.2024
Über die Rechtsnatur der Europäischen Union ist viel geschrieben worden. Im Gegensatz zur normativen Autonomie der Unionsrechtsordnung bildete die institutionelle Autonomie der Union dabei bislang einen blinden Fleck. Ihre institutionelle Autonomie erlangt die EU durch ihre eigenen Kompetenzen und eigenen Organe, die wiederum Bestandteil des Unionsorganisationsrechts und damit der autonomen Unionsrechtsordnung sind. Auf diese Weise konstituiert das Unionsorganisationsrecht die Europäische Union nicht nur als Rechtsperson, sondern als autonome Unionsrechtsperson. Der EuGH garantiert diese institutionelle Autonomie der EU in zahlreichen Rechtsprechungslinien, die sich bis in die 1950er Jahre zurückverfolgen lassen. Besonders die Entscheidungen zur Inanspruchnahme der Unionsorgane durch völkerrechtliche Abkommen illustrieren, auf welche Weise die Union ihren institutionellen Selbststand bewahrt.mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR94,00
E-BookPDFDRM AdobeE-Book
EUR94,00

Produkt

KlappentextÜber die Rechtsnatur der Europäischen Union ist viel geschrieben worden. Im Gegensatz zur normativen Autonomie der Unionsrechtsordnung bildete die institutionelle Autonomie der Union dabei bislang einen blinden Fleck. Ihre institutionelle Autonomie erlangt die EU durch ihre eigenen Kompetenzen und eigenen Organe, die wiederum Bestandteil des Unionsorganisationsrechts und damit der autonomen Unionsrechtsordnung sind. Auf diese Weise konstituiert das Unionsorganisationsrecht die Europäische Union nicht nur als Rechtsperson, sondern als autonome Unionsrechtsperson. Der EuGH garantiert diese institutionelle Autonomie der EU in zahlreichen Rechtsprechungslinien, die sich bis in die 1950er Jahre zurückverfolgen lassen. Besonders die Entscheidungen zur Inanspruchnahme der Unionsorgane durch völkerrechtliche Abkommen illustrieren, auf welche Weise die Union ihren institutionellen Selbststand bewahrt.

Schlagworte

Autor

Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin; 2019 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2023 Promotion ebendort; Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin.
Weitere Artikel von
Könneke, Anne Marleen