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KlappentextDie Kommentierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgt durch einen Kreis namhafter Praktiker und Wissenschaftler um den Herausgeber Prof. Dr. Michael Kotulla. Die mit der Thematik bestens vertrauten Autoren bieten die Gewähr, dass das Gesetz den Bedürfnissen von Wissenschaft und Praxis gemäß aktuell, ausführlich und kompetent erläutert wird. Abgerundet wird die Ausgabe durch die Sammlung der wichtigen Durchführungsvorschriften (Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften), aber auch sonstiger wichtiger nationaler und internationaler Rechtsvorschriften. Damit erhält jeder, der sich mit der Materie auseinandersetzt, eine Fülle unentbehrlicher Arbeitshilfen. Bezugsbedingungen: Dieses Loseblattwerk wird zur Fortsetzung geliefert. Diese ist jederzeit wieder kündbar. Im Falle einer Überschneidung der Kündigung mit dem Versand einer Ergänzungslieferung wird die Kündigung nach dieser Lieferung wirksam.
Zusatztext"Die vorliegende 16. Lieferung berücksichtig den für das Immissionsschutzrecht geltenden Rechtsstand bis zum 15.06.2010. (...) Obendrein werden mit den von den Herren Prof. Dr. Andreas Fisahn und Marcel Raschke erläuterten §§ 38 -40 die Vorschriften über die Beschaffenheit und den Betrieb von Fahrzeugen, den Bau und die Änderung von Strassen und Schienenwegen im zweiten Band aktualisiert. Neu hinzu kommt ebenfalls im zweiten Band der erste Teil der von Herrn Michael Rolfsen kommentierten 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG. Im 3. Band werden als zusätzliche Arbeitshilfen ein Reihe von wichtigen, das nationale Immissionsschutzgesetz ergänzenden Posivitierungen aufgenommen. Überdies erfolgen diverse Aktualisierungen des einschlägigen EU-Rechts." (in: Kommunale Nachrichten Sachsen-Anhalt 11/2010)
Details
ISBN/GTIN978-3-17-018577-7
ProduktartBuch
EinbandartLoseblatt, Gefaltet, in Mappe, Blockbindung
Verlag
ErscheinungsortStuttgart
ErscheinungslandDeutschland
Erscheinungsjahr2014
Erscheinungsdatum30.04.2014
Seiten4656 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht6500 g
Artikel-Nr.11506269
Rubriken
GenreRecht