Produkt
KlappentextDie gesamte Unterhaltsjudikatur des OGH und ausgesuchte Entscheidungen der zweiten Instanzen werden in der 4. Auflage in bewährter Übersichtlichkeit
ausgewertet - mit weit über 1000 neuen Rechtssätzen.
Zusätzlich:
- zahlreiche Anmerkungen und Lösungsansätze für Einzelfälle
- zweitinstanzliche Judikatur zu Fragen, die noch nicht vom OGH entschieden wurden
- ausführliche Literaturangaben
- zusätzlich: Familienbonus Plus, betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell, Unterhalt für eingetragene Partner und Lebensgefährten, internationales Unterhaltsrecht, Bereicherungsansprüche wegen zu Unrecht gezahltem Unterhalt
Die Inhalte:
- Kindesunterhalt
- Ausstattungsanspruch
- Unterhalt für Eltern und Großeltern
- Unterhalt bei aufrechter Ehe, nach Scheidung, eingetragener Partner, für Lebensgefährten
- Provisorialunterhalt
- Zu Unrecht geleisteter Unterhalt & Schadenersatz
- Rückforderung durch Kinder- und Jugendhilfeträger
- Aufrechnung gegen Unterhaltansprüche
- Unterhaltsansprüche mit Auslandsbezug
ausgewertet - mit weit über 1000 neuen Rechtssätzen.
Zusätzlich:
- zahlreiche Anmerkungen und Lösungsansätze für Einzelfälle
- zweitinstanzliche Judikatur zu Fragen, die noch nicht vom OGH entschieden wurden
- ausführliche Literaturangaben
- zusätzlich: Familienbonus Plus, betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell, Unterhalt für eingetragene Partner und Lebensgefährten, internationales Unterhaltsrecht, Bereicherungsansprüche wegen zu Unrecht gezahltem Unterhalt
Die Inhalte:
- Kindesunterhalt
- Ausstattungsanspruch
- Unterhalt für Eltern und Großeltern
- Unterhalt bei aufrechter Ehe, nach Scheidung, eingetragener Partner, für Lebensgefährten
- Provisorialunterhalt
- Zu Unrecht geleisteter Unterhalt & Schadenersatz
- Rückforderung durch Kinder- und Jugendhilfeträger
- Aufrechnung gegen Unterhaltansprüche
- Unterhaltsansprüche mit Auslandsbezug
Zusatztext"Wer sich ernsthaft mit dem Thema Unterhalt auseinandersetzen will, wird wohl auf Dauer auf den Gitschthaler nur schwer verzichten können." (RZ - Österreichsiche Richterzeitung Nr. 12/2019, Anton Spenling)