Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Die Verbraucherfähigkeit von rechtsfähigen Personenmehrheiten am Beispiel der BGB-Gesellschaft

BuchKartoniert, Paperback
206 Seiten
Deutsch
Kovac, Dr. Verlagerschienen am15.10.2021
Gemäß § 13 BGB wird jede natürliche Person als Verbraucher angesehen, die zu privaten Zwecken rechtsgeschäftlich tätig wird. Handeln mehrere natürliche Personen gemeinsam zu solchen Zwecken, werden die einzelnen Personen ebenfalls als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB angesehen. An dieser Rechtslage soll sich selbst dann nicht ändern, wenn zwischen den jeweiligen Personen eine besondere rechtliche Beziehung besteht, etwa in Form einer Bruchteils-, einer Güter- oder einer Erbengemeinschaft. Wird eine privat ausgerichtete Personenmehrheit hingegen von einer Rechtsform erfasst, die ihrerseits über eine eigenständige Rechtsfähigkeit verfügt, beginnt gleichwohl eine ganz grundsätzliche Debatte darüber, ob derartige Rechtssubjekte überhaupt als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB in Betracht kommen können. Im geltenden Recht betrifft dies speziell die Außen-Gesellschaft und die Wohnungseigentümergemeinschaft. Das besonders Bemerkenswerte daran besteht vor allem darin, dass sich die Rechtsfähigkeit dieser Personenmehrheiten erst infolge höchstrichterlicher Rechtsfortbildung entwickelt hat, ohne dass sich dadurch die im Einzelfall zugrunde liegenden Lebenssachverhalte verändert haben. Im Mittelpunkt dieser Analyse steht deshalb die Frage, inwiefern sich die überindividuelle Rechtsfähigkeit eines Personenzusammenschlusses auf dessen Verbraucherfähigkeit auswirken kann. Dieser Frage wird überwiegend am Beispiel der BGB-Gesellschaft nachgegangen. Neben ihrer rechtsgeschichtlichen Entwicklung zu einem eigenständigen Rechtssubjekt wird außerdem das europäische Verbraucherrecht im Hinblick auf valide Abgrenzungs- bzw. Zuordnungskriterien untersucht.mehr

Produkt

KlappentextGemäß § 13 BGB wird jede natürliche Person als Verbraucher angesehen, die zu privaten Zwecken rechtsgeschäftlich tätig wird. Handeln mehrere natürliche Personen gemeinsam zu solchen Zwecken, werden die einzelnen Personen ebenfalls als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB angesehen. An dieser Rechtslage soll sich selbst dann nicht ändern, wenn zwischen den jeweiligen Personen eine besondere rechtliche Beziehung besteht, etwa in Form einer Bruchteils-, einer Güter- oder einer Erbengemeinschaft. Wird eine privat ausgerichtete Personenmehrheit hingegen von einer Rechtsform erfasst, die ihrerseits über eine eigenständige Rechtsfähigkeit verfügt, beginnt gleichwohl eine ganz grundsätzliche Debatte darüber, ob derartige Rechtssubjekte überhaupt als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB in Betracht kommen können. Im geltenden Recht betrifft dies speziell die Außen-Gesellschaft und die Wohnungseigentümergemeinschaft. Das besonders Bemerkenswerte daran besteht vor allem darin, dass sich die Rechtsfähigkeit dieser Personenmehrheiten erst infolge höchstrichterlicher Rechtsfortbildung entwickelt hat, ohne dass sich dadurch die im Einzelfall zugrunde liegenden Lebenssachverhalte verändert haben. Im Mittelpunkt dieser Analyse steht deshalb die Frage, inwiefern sich die überindividuelle Rechtsfähigkeit eines Personenzusammenschlusses auf dessen Verbraucherfähigkeit auswirken kann. Dieser Frage wird überwiegend am Beispiel der BGB-Gesellschaft nachgegangen. Neben ihrer rechtsgeschichtlichen Entwicklung zu einem eigenständigen Rechtssubjekt wird außerdem das europäische Verbraucherrecht im Hinblick auf valide Abgrenzungs- bzw. Zuordnungskriterien untersucht.

Schlagworte