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Denkmäler des Amberger Stadtrechts Bd. 3: Privatrechtsurkunden von 1311-1389

BuchGebunden
549 Seiten
Deutsch
C.H.Beckerschienen am21.11.2013
Während in den beiden ersten Teilen der Denkmäler die Entwicklung des Amberger Stadtrechts vor dem Hintergrund landesherrlichen Privilegien- und bürgerlichen Satzungsrechts nachgezeichnet wird, ist der dritte dem Privatrecht gewidmet, das sich seinerseits auf der Basis des Stadtrechts entwickeln konnte. Eine gute Quelle für die Ausbildung des Amberger Privatrechts sind die erhaltenen Originalurkunden sowie der erst Band einer Serie von Kopialbüchern (eigentlich Registern), die beim Amberger Stadtgericht geführt wurde. Die Reihe verdankt ihr Entstehen einem Ratsbeschluss von 1379, sämtliche mit dem Stadtgerichtssiegel versehenen Urkunden zu registrieren. Die dabei aufgenommenen Urkunden dokumentieren Privatrechtsfälle wie Immobilienverkäufe, Ewiggeldbestellungen, Vormundschaftsangelegenheiten, Obligationen, Pfandschaften, Zivilgerichtsverfahren etc. Im vorliegenden dritten Teil der Denkmäler des Amberger Stadtrechts werden die genannten Urkunden im Original, die Einträge in dem erwähnten Kopialbuch , das die Zeit von 1379 bis 1389 und mehr als 1400 Urkunden umfasst, teils im vollen Textabdruck, teils in knappen, aber alle wesentlichen Urkundeninhalte erfassenden Auszügen ( Regesten ) wiedergegeben.Die Texte überliefern nicht nur die Rechtsgeschäfte der Stadt, der Stiftungen, der Kirchen und vieler Bürger, sondern drüber hinaus - dazu soll ein differenziertes Register beitragen - familiäre Verbindungen, Belege zur Topographie der Stadt, ihren Straßen und Plätzen, Mauern, Toren und Türmen etc.mehr

Produkt

KlappentextWährend in den beiden ersten Teilen der Denkmäler die Entwicklung des Amberger Stadtrechts vor dem Hintergrund landesherrlichen Privilegien- und bürgerlichen Satzungsrechts nachgezeichnet wird, ist der dritte dem Privatrecht gewidmet, das sich seinerseits auf der Basis des Stadtrechts entwickeln konnte. Eine gute Quelle für die Ausbildung des Amberger Privatrechts sind die erhaltenen Originalurkunden sowie der erst Band einer Serie von Kopialbüchern (eigentlich Registern), die beim Amberger Stadtgericht geführt wurde. Die Reihe verdankt ihr Entstehen einem Ratsbeschluss von 1379, sämtliche mit dem Stadtgerichtssiegel versehenen Urkunden zu registrieren. Die dabei aufgenommenen Urkunden dokumentieren Privatrechtsfälle wie Immobilienverkäufe, Ewiggeldbestellungen, Vormundschaftsangelegenheiten, Obligationen, Pfandschaften, Zivilgerichtsverfahren etc. Im vorliegenden dritten Teil der Denkmäler des Amberger Stadtrechts werden die genannten Urkunden im Original, die Einträge in dem erwähnten Kopialbuch , das die Zeit von 1379 bis 1389 und mehr als 1400 Urkunden umfasst, teils im vollen Textabdruck, teils in knappen, aber alle wesentlichen Urkundeninhalte erfassenden Auszügen ( Regesten ) wiedergegeben.Die Texte überliefern nicht nur die Rechtsgeschäfte der Stadt, der Stiftungen, der Kirchen und vieler Bürger, sondern drüber hinaus - dazu soll ein differenziertes Register beitragen - familiäre Verbindungen, Belege zur Topographie der Stadt, ihren Straßen und Plätzen, Mauern, Toren und Türmen etc.
Details
ISBN/GTIN978-3-406-13064-9
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
Verlag
ErscheinungslandDeutschland
Erscheinungsjahr2013
Erscheinungsdatum21.11.2013
Reihen-Nr.3/3
Seiten549 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht1077 g
Illustrationenmit 7 farbigen Abbildungen
Artikel-Nr.17947992
Rubriken