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Die normative Steuerung der planerischen Abwägung.

Strikte Normen, generelle Planungsleitbegriffe, Planungsleitlinien und Optimierungsgebote.. Dissertationsschrift
BuchKartoniert, Paperback
467 Seiten
Deutsch
Duncker & Humbloterschienen am16.01.1996
Ein ungelöstes Zentralproblem der Planungsdogmatik liegt darin, wie der planerische Abwägungsprozeß durch das positive materielle Recht gesteuert wird. In der vorliegenden Arbeit wird versucht, nach der Analyse des Abwägungsgebots die einschlägigen materiellen Normen zu erfassen und ihren unterschiedlichen Bindungsgrad für die planerische Abwägung herauszuarbeiten. Diese Rechtsvorschriften werden systematisiert, ihre Steuerungswirkung analysiert und der Regelungsgehalt der einzelnen Normen unter Einordnung in das entwickelte System festgestellt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Normierungssystem von Gesamt- und Fachplanung werden aufgezeigt. Die Arbeit will damit einen Beitrag zur inneren Harmonisierung des Umwelt- und Planungsrechts leisten.

Der Autor gelangt zu folgender Systematisierung: Die strikten Normen stehen außerhalb der Abwägung und sind durch sie nicht zu Überwinden. Innerhalb der Abwägung formulieren die generellen Planungsleitbegriffe als hochabstrakte Planungsziele den Planungsauftrag und geben der Abwägung die Richtung vor. Die konkreten Planungsleitlinien helfen bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, die Optimierungsgebote erlangen bei der Gewichtung der Belange Bedeutung. Verbote mit Befreiungsmöglichkeiten müssen differenziert betrachtet werden.

Einen Schwerpunkt der Abhandlung bilden die Optimierungsgebote, deren Kennzeichnung als Gewichtungsvorgaben näher untersucht wird. Daraus ergibt sich, daß Optimierungsgebote den geschützten Belangen mehr Bedeutung verleihen wollen. Dies schlägt sich vor allem in einer höheren Untersuchungsintensität, einem größeren Begründungsaufwand bei der Überwindung und einer dichteren Kontrolle nieder. Vorschriften, wie
50 BImSchG, das Vermeidungsgebot des
8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG, das Unterlassungsgebot des
8 Abs. 3 BNatSchG, die Bodenschutzklausel des
1 Abs. 5 Satz 3 BauGB, die Umwidmungssperrklausel des
1 Abs. 5 Satz 4 BauGB,
1 Abs. 1 BauGBMaßnahmenG,
12 UVPG und
7 Satz 4 BauGB werden diskutiert und als Optimierungsgebote eingestuft.
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Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR99,90

Produkt

KlappentextEin ungelöstes Zentralproblem der Planungsdogmatik liegt darin, wie der planerische Abwägungsprozeß durch das positive materielle Recht gesteuert wird. In der vorliegenden Arbeit wird versucht, nach der Analyse des Abwägungsgebots die einschlägigen materiellen Normen zu erfassen und ihren unterschiedlichen Bindungsgrad für die planerische Abwägung herauszuarbeiten. Diese Rechtsvorschriften werden systematisiert, ihre Steuerungswirkung analysiert und der Regelungsgehalt der einzelnen Normen unter Einordnung in das entwickelte System festgestellt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Normierungssystem von Gesamt- und Fachplanung werden aufgezeigt. Die Arbeit will damit einen Beitrag zur inneren Harmonisierung des Umwelt- und Planungsrechts leisten.

Der Autor gelangt zu folgender Systematisierung: Die strikten Normen stehen außerhalb der Abwägung und sind durch sie nicht zu Überwinden. Innerhalb der Abwägung formulieren die generellen Planungsleitbegriffe als hochabstrakte Planungsziele den Planungsauftrag und geben der Abwägung die Richtung vor. Die konkreten Planungsleitlinien helfen bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, die Optimierungsgebote erlangen bei der Gewichtung der Belange Bedeutung. Verbote mit Befreiungsmöglichkeiten müssen differenziert betrachtet werden.

Einen Schwerpunkt der Abhandlung bilden die Optimierungsgebote, deren Kennzeichnung als Gewichtungsvorgaben näher untersucht wird. Daraus ergibt sich, daß Optimierungsgebote den geschützten Belangen mehr Bedeutung verleihen wollen. Dies schlägt sich vor allem in einer höheren Untersuchungsintensität, einem größeren Begründungsaufwand bei der Überwindung und einer dichteren Kontrolle nieder. Vorschriften, wie
50 BImSchG, das Vermeidungsgebot des
8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG, das Unterlassungsgebot des
8 Abs. 3 BNatSchG, die Bodenschutzklausel des
1 Abs. 5 Satz 3 BauGB, die Umwidmungssperrklausel des
1 Abs. 5 Satz 4 BauGB,
1 Abs. 1 BauGBMaßnahmenG,
12 UVPG und
7 Satz 4 BauGB werden diskutiert und als Optimierungsgebote eingestuft.
Details
ISBN/GTIN978-3-428-08581-1
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Erscheinungsjahr1996
Erscheinungsdatum16.01.1996
Reihen-Nr.687
Seiten467 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht620 g
Illustrationen467 S.
Artikel-Nr.11547983
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: 1. Kapitel: Einführung - 1. Teil: Die planerische Abwägung: 2. Kapitel: Berechtigung und Reichweite der planerischen Abwägungsdogmatik - 3. Kapitel: Struktur der planerischen Abwägung - 4. Kapitel: Die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials - 5. Kapitel: Die Gewichtung der Belange - 2. Teil: Die normative Steuerung: 6. Kapitel: Das System der normativen Steuerung im Planungsrecht - 7. Kapitel: Die strikten Normen - 8. Kapitel: Die generellen Planungsleitbegriffe - 9. Kapitel: Die Planungsleitlinien - 10. Kapitel: Die Optimierungsgebote - 11. Kapitel: Die Verbote mit Befreiungsvorbehalt - 12. Kapitel: Zusammenfassung und abschließende Bewertung - Literaturverzeichnismehr