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KlappentextDie Weltanschauungsfreiheit ist eines der am wenigsten erforschten Grundrechte der deutschen Verfassung. Patrick Hoffmann widmet sich daher der Konkretisierung ihres Inhalts und ihrer Wirkbereiche. Er leuchtet begriffliche Unschärfen aus und bietet neue Lösungsvorschläge, die vor dem Hintergrund der zunehmenden gesellschaftlichen Konfliktsituationen im Bereich der Überzeugungsfreiheiten dazu beitragen sollen, die konfliktentschärfende, normative Regelungskraft der Verfassung zu steigern.
Die Ergebnisse der Untersuchung unterstreichen die Eigenständigkeit der Weltanschauung neben der Religionsfreiheit und heben ihre Bedeutung als eine durch Reflexion eigener Subjektivität gewonnene, sinnstiftende Gesamtauffassung hervor. Differenzierte Schutzbereiche für weltanschauliche Handlungsformen bieten für die Praxis künftig Möglichkeiten zu sachgerechten Unterscheidungen und eröffnen Bewertungsmaßstäbe für die kritische Reflexion von Ungleichbehandlungen.
Die Ergebnisse der Untersuchung unterstreichen die Eigenständigkeit der Weltanschauung neben der Religionsfreiheit und heben ihre Bedeutung als eine durch Reflexion eigener Subjektivität gewonnene, sinnstiftende Gesamtauffassung hervor. Differenzierte Schutzbereiche für weltanschauliche Handlungsformen bieten für die Praxis künftig Möglichkeiten zu sachgerechten Unterscheidungen und eröffnen Bewertungsmaßstäbe für die kritische Reflexion von Ungleichbehandlungen.
ZusammenfassungBerlin. 28.06.2006. Damit Anhänger politisch radikalen Gedankenguts sich nicht auf das Benachteiligungsverbot aus den
19 und 20 AGG berufen können, streicht ein Änderungsantrag das Merkmal der "Weltanschauung" nur dort aus dem AGG. Die "Religion" bleibt hingegen auch durch die
19 und 20 AGG geschützt. Was aber ist juristisch überhaupt unter Weltanschauung zu verstehen? Kann Religion hiervon unterschieden werden? Darf es eine ungleiche Behandlung geben? Fragen, denen es nachzugehen gilt.
19 und 20 AGG berufen können, streicht ein Änderungsantrag das Merkmal der "Weltanschauung" nur dort aus dem AGG. Die "Religion" bleibt hingegen auch durch die
19 und 20 AGG geschützt. Was aber ist juristisch überhaupt unter Weltanschauung zu verstehen? Kann Religion hiervon unterschieden werden? Darf es eine ungleiche Behandlung geben? Fragen, denen es nachzugehen gilt.
Details
ISBN/GTIN978-3-428-13610-0
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Verlag
Erscheinungsjahr2012
Erscheinungsdatum09.02.2012
Reihen-Nr.1209
Seiten337 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht458 g
Illustrationen337 S.
Artikel-Nr.17252706
Rubriken
GenreRecht