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Die Heimtücke im Sinne des 211 Abs. 2 StGB - ein das vortatliche Opferverhalten berücksichtigendes Tatbestandsmerkmal?

Dissertationsschrift
BuchKartoniert, Paperback
344 Seiten
Deutsch
Duncker & Humbloterschienen am05.08.2013
Obwohl das Heimtückemerkmal des
211 Abs. 2 StGB eines der am häufigsten verwirklichten Mordmerkmale ist, steht bisher keine einheitlich anwendbare Definition zur Verfügung, mit welcher man die zahlreichen problematischen Fallkonstellationen einer sachgerechten Lösung zuführen kann.

Die Autorin entwickelt erstmals eine Definition, die ohne fallgruppenspezifische Modifizierungen zu überzeugenden Ergebnissen führt. Ausgangspunkt ist dabei eine normative Auslegung des Heimtückemerkmals, wonach die heimtückische Tötung die vorsätzliche Tötung eines tatsächlich und wertend betrachtet arglosen und deshalb wehrlosen Opfers ist. Wertend betrachtet besteht hierbei die Arglosigkeit, wenn das Opfer sich keines Angriffs versieht und nicht versehen muss. Damit steht das vortatliche Opferverhalten im Fokus der Betrachtung. Die Verhaltensanforderungen an das Opfer werden von der Autorin als Obliegenheiten herausgearbeitet; das Bestehen von Obliegenheiten im Strafrecht wird dabei zunächst begründet und schließlich werden die speziellen Obliegenheiten eines Heimtückemordopfers konkretisiert.
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Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR89,90

Produkt

KlappentextObwohl das Heimtückemerkmal des
211 Abs. 2 StGB eines der am häufigsten verwirklichten Mordmerkmale ist, steht bisher keine einheitlich anwendbare Definition zur Verfügung, mit welcher man die zahlreichen problematischen Fallkonstellationen einer sachgerechten Lösung zuführen kann.

Die Autorin entwickelt erstmals eine Definition, die ohne fallgruppenspezifische Modifizierungen zu überzeugenden Ergebnissen führt. Ausgangspunkt ist dabei eine normative Auslegung des Heimtückemerkmals, wonach die heimtückische Tötung die vorsätzliche Tötung eines tatsächlich und wertend betrachtet arglosen und deshalb wehrlosen Opfers ist. Wertend betrachtet besteht hierbei die Arglosigkeit, wenn das Opfer sich keines Angriffs versieht und nicht versehen muss. Damit steht das vortatliche Opferverhalten im Fokus der Betrachtung. Die Verhaltensanforderungen an das Opfer werden von der Autorin als Obliegenheiten herausgearbeitet; das Bestehen von Obliegenheiten im Strafrecht wird dabei zunächst begründet und schließlich werden die speziellen Obliegenheiten eines Heimtückemordopfers konkretisiert.
ZusammenfassungObwohl das Heimtückemerkmal des
211 Abs. 2 StGB eines der am häufigsten verwirklichten Mordmerkmale ist, steht bisher keine einheitlich anwendbare Definition zur Verfügung, mit welcher die zahlreichen problematischen Fallkonstellationen einer sachgerechten Lösung zuzuführen sind.

Ziel der Arbeit ist es, eine solche Definition zu erarbeiten, die ohne fallgruppenspezifische Modifizierungen zu überzeugenden Ergebnissen führt. Die Verfasserin richtet das Augenmerk als Ausgangspunkt für ihre eigene Lösung verstärkt auf opferbezogene Aspekte und entwickelt eine normative Definition für die Arglosigkeit als anerkannten Bestandteil des Heimtückemerkmals.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung und Gegenstand der Arbeit

B. Die Analyse der Leistungsfähigkeit der bisherigen Heimtückedefinition - Bestandsaufnahme und Bewertung bislang erfolgter Modifizierungen

Die Grundformulierung - Einschränkungsvorschläge - Ersetzungs- und Neuregelungsvorschläge - Der Kerngehalt der Heimtücke - Der zu bevorzugende Bezugsrahmen der Heimtücke: Die Ein-, Zwei- oder Dreistufigkeit der Tötungsdelikte. Ein rechtsvergleichender Blick auf die Gestaltung der Tötungsdelikte - Hauptergebnisse der Bestandsanalyse und Gang der weiteren Untersuchung

C. Die Begründung des eigenen Ansatzes: Die normative Auslegung der Heimtücke

Die normative Auslegung - Die Einbeziehung des Opferverhaltens bei ausgewählten Regelungszusammenhängen des Allgemeinen Teils des StGB sowie einigen Delikten des Besonderen Teils - Die Vereinbarkeit der Berücksichtigung des Opferverhaltens bei der Auslegung des Heimtückemerkmals mit allgemeinen Grundlagen des Strafrechts - Die Konkretisierung opferseitiger Obliegenheiten

D. Die Anwendung der anhand der Erpresser- und Tyrannen-Konstellation entwickelten Heimtückedefinition auf die übrigen Problemfälle der Heimtücke

Die Hinterhalt- und Fallen-Fälle - Heimtückemord durch Unterlassen - Die Tötung konstitutionell bedingt Argloser - Tatsächliche Arglosigkeit trotz objektiv offen-feindseligem Auftreten des Täters - Die »Onkel«-Entscheidung (BGHSt 30, 105 ff.) - Mitnahmesuizide und sonstige Tötungen zum vermeintlich Besten des Opfers - Fazit

E. Endergebnis und Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis
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Autor

Alexandra Zorn, gebroen 1979, ist Richterin. Sie studierte Rechtswissenschaften in Erlangen und arbeitete nach dem ersten Staatsexamen am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht von Professor Dr. Volker Erb in Mainz als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst in Mainz und Tel Aviv absolvierte sie 2011 das zweite Staatsexamen.
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Zorn, Alexandra