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KlappentextObwohl das Heimtückemerkmal des
211 Abs. 2 StGB eines der am häufigsten verwirklichten Mordmerkmale ist, steht bisher keine einheitlich anwendbare Definition zur Verfügung, mit welcher man die zahlreichen problematischen Fallkonstellationen einer sachgerechten Lösung zuführen kann.
Die Autorin entwickelt erstmals eine Definition, die ohne fallgruppenspezifische Modifizierungen zu überzeugenden Ergebnissen führt. Ausgangspunkt ist dabei eine normative Auslegung des Heimtückemerkmals, wonach die heimtückische Tötung die vorsätzliche Tötung eines tatsächlich und wertend betrachtet arglosen und deshalb wehrlosen Opfers ist. Wertend betrachtet besteht hierbei die Arglosigkeit, wenn das Opfer sich keines Angriffs versieht und nicht versehen muss. Damit steht das vortatliche Opferverhalten im Fokus der Betrachtung. Die Verhaltensanforderungen an das Opfer werden von der Autorin als Obliegenheiten herausgearbeitet; das Bestehen von Obliegenheiten im Strafrecht wird dabei zunächst begründet und schließlich werden die speziellen Obliegenheiten eines Heimtückemordopfers konkretisiert.
211 Abs. 2 StGB eines der am häufigsten verwirklichten Mordmerkmale ist, steht bisher keine einheitlich anwendbare Definition zur Verfügung, mit welcher man die zahlreichen problematischen Fallkonstellationen einer sachgerechten Lösung zuführen kann.
Die Autorin entwickelt erstmals eine Definition, die ohne fallgruppenspezifische Modifizierungen zu überzeugenden Ergebnissen führt. Ausgangspunkt ist dabei eine normative Auslegung des Heimtückemerkmals, wonach die heimtückische Tötung die vorsätzliche Tötung eines tatsächlich und wertend betrachtet arglosen und deshalb wehrlosen Opfers ist. Wertend betrachtet besteht hierbei die Arglosigkeit, wenn das Opfer sich keines Angriffs versieht und nicht versehen muss. Damit steht das vortatliche Opferverhalten im Fokus der Betrachtung. Die Verhaltensanforderungen an das Opfer werden von der Autorin als Obliegenheiten herausgearbeitet; das Bestehen von Obliegenheiten im Strafrecht wird dabei zunächst begründet und schließlich werden die speziellen Obliegenheiten eines Heimtückemordopfers konkretisiert.
ZusammenfassungObwohl das Heimtückemerkmal des
211 Abs. 2 StGB eines der am häufigsten verwirklichten Mordmerkmale ist, steht bisher keine einheitlich anwendbare Definition zur Verfügung, mit welcher die zahlreichen problematischen Fallkonstellationen einer sachgerechten Lösung zuzuführen sind.
Ziel der Arbeit ist es, eine solche Definition zu erarbeiten, die ohne fallgruppenspezifische Modifizierungen zu überzeugenden Ergebnissen führt. Die Verfasserin richtet das Augenmerk als Ausgangspunkt für ihre eigene Lösung verstärkt auf opferbezogene Aspekte und entwickelt eine normative Definition für die Arglosigkeit als anerkannten Bestandteil des Heimtückemerkmals.
211 Abs. 2 StGB eines der am häufigsten verwirklichten Mordmerkmale ist, steht bisher keine einheitlich anwendbare Definition zur Verfügung, mit welcher die zahlreichen problematischen Fallkonstellationen einer sachgerechten Lösung zuzuführen sind.
Ziel der Arbeit ist es, eine solche Definition zu erarbeiten, die ohne fallgruppenspezifische Modifizierungen zu überzeugenden Ergebnissen führt. Die Verfasserin richtet das Augenmerk als Ausgangspunkt für ihre eigene Lösung verstärkt auf opferbezogene Aspekte und entwickelt eine normative Definition für die Arglosigkeit als anerkannten Bestandteil des Heimtückemerkmals.
Details
ISBN/GTIN978-3-428-14054-1
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Verlag
Erscheinungsjahr2013
Erscheinungsdatum05.08.2013
Reihen-Nr.242
Seiten344 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht466 g
Artikel-Nr.29334538
Rubriken
GenreRecht