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Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen

Konsequenzen aus Zweifeln postmoderner/zeitgenössischer Philosophie für eine allgemeine Wissenschaftstheorie sowie für jede juristische Methodenlehre.
BuchKartoniert, Paperback
158 Seiten
Deutsch
Duncker & Humbloterschienen am21.08.2014
Wissenschaftstheorie auf empirische Wissenschaften auszurichten, droht Rechtswissenschaft als Wissenschaft auszuklammern. Nach Zweifeln postmoderner, zeitgenössischer Philosophie an der Existenz des Selbst und einer verlässlichen Beziehung zwischen Sprache und Wirklichkeit bleiben nur Wissenschaftskriterien der Strukturwissenschaft. Nach Spencer-Brown ist alles in der Form der Unterscheidung strukturiert und baut auf einer ersten Unterscheidung auf. Der Richter muss seine Regeln selbst durch Unterscheidungen festlegen, sonst gibt es keine Regeln. Allgemeine Wissenschaftstheorie mit zwingenden Kriterien, wie Deduktion, vollständige Induktion, und Selbstreferenz ist von besonderen Wissenschaftstheorien mit nicht zwingenden Bezugnahmen, wie Abduktion, Viabilität, Ästhetik, Akzeptanz abzugrenzen. Es ist kein Nachteil, wenn in der Rechtswissenschaft Theorien nicht empirisch prüfbar sind, aber es wird ein großer Nachholbedarf bei Strukturwissenschaft, Rechtslogik und -informatik erkennbar.mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR49,90

Produkt

KlappentextWissenschaftstheorie auf empirische Wissenschaften auszurichten, droht Rechtswissenschaft als Wissenschaft auszuklammern. Nach Zweifeln postmoderner, zeitgenössischer Philosophie an der Existenz des Selbst und einer verlässlichen Beziehung zwischen Sprache und Wirklichkeit bleiben nur Wissenschaftskriterien der Strukturwissenschaft. Nach Spencer-Brown ist alles in der Form der Unterscheidung strukturiert und baut auf einer ersten Unterscheidung auf. Der Richter muss seine Regeln selbst durch Unterscheidungen festlegen, sonst gibt es keine Regeln. Allgemeine Wissenschaftstheorie mit zwingenden Kriterien, wie Deduktion, vollständige Induktion, und Selbstreferenz ist von besonderen Wissenschaftstheorien mit nicht zwingenden Bezugnahmen, wie Abduktion, Viabilität, Ästhetik, Akzeptanz abzugrenzen. Es ist kein Nachteil, wenn in der Rechtswissenschaft Theorien nicht empirisch prüfbar sind, aber es wird ein großer Nachholbedarf bei Strukturwissenschaft, Rechtslogik und -informatik erkennbar.
ZusammenfassungWissenschaftstheorie auf empirische Wissenschaften auszurichten, droht Jurisprudenz als Wissenschaft auszuklammern. Allgemeine Wissenschaftstheorie mit zwingenden Kriterien (Deduktion, Selbstreferenz) ist von besonderen Wissenschaftstheorien mit nicht zwingenden Bezugnahmen (Abduktion, Viabilität) abzugrenzen. Es ist kein Nachteil, wenn in der Rechtswissenschaft Theorien nicht empirisch prüfbar sind, aber es wird ein Nachholbedarf bei Strukturwissenschaft, Rechtslogik und -informatik erkennbar.
Details
ISBN/GTIN978-3-428-14430-3
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Erscheinungsjahr2014
Erscheinungsdatum21.08.2014
Reihen-Nr.274
Seiten158 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht251 g
Illustrationen6 Abb.; 158 S.
Artikel-Nr.32577469
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung

Was ist Wissenschaftstheorie? - Überblick über einige philosophische Positionen zur Wissenschaftstheorie - Die vergebliche Suche nach dem letzten Metakriterium - Die Selbstanwendbarkeit der Wissenschaftstheorie

II. Rechtswissenschaft

Provokative These hinsichtlich der wissenschaftstheoretischen Analyse von Gerichtsurteilen - Untersuchungsgegenstand: Sein und Sollen - Methodik und Dogmatik

III. Postmoderne und zeitgenössische Philosophie

IV. Wissenschaftliche Erkenntnisse

Naturwissenschaft / Empirie - Strukturwissenschaft / Kohärenz - Sprache - Exkurs: Neurowissenschaft und Informatik - Komplexität und der erforderliche Ausstieg aus dem Mesokosmos

V. Ergebnisse und Konsequenzen

Konsequenzen für die juristische Methodenlehre - Rechtswissenschaft im Wettbewerb mit den Natur- und Strukturwissenschaften - Bestätigung der provokativen These - Konsequenzen für die juristische Ausbildung und Wissenschaft - Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen

VI. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

VII. Summary of the important Results

Literatur-, Personen- und Sachverzeichnis
mehr
Kritik
"Im Ergebnis bietet Adrians Arbeit eine Menge Anregungen für spannende Diskussionen. Eine schöne Abwechselung ist es, dass Adrian ganz bewusst die Diskussion provoziert." Daniel Matthias Klocke, in: Zeitschrift für Rechtssoziologie, 1-2/2014mehr

Schlagworte

Autor

Axel Adrian ist 1969 in Fürth/Bayern geboren, studierte von 1989 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg und arbeitete während Studium und Referendariat in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien sowie an Lehrstühlen der Universität. 1996 war er als Rechtsanwalt tätig, bevor er 1997 als Notarassessor in den bayerischen Notardienst eintrat. 2000 wurde Axel Adrian zum Notar in Naila/Oberfranken bestellt, 2006 hat er eine Notarstelle in Nürnberg übernommen, an der er bis heute tätig ist. Zudem war er als Dozent am OLG Nürnberg für internationales Prozess- und Vollstreckungsrecht und bei einem privaten Institut für Erbrecht im Rahmen der Fachanwaltsausbildung tätig. 2008 wurde er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg promoviert. Seine Dissertation wurde mit dem Promotionspreis der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät 2008 ausgezeichnet. Axel Adrian arbeitet zudem als Lehrbeauftragter und ist als Prüfer im ersten juristischen Staatsexamen tätig.