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KlappentextUnerlaubte Handlungen, die zum Eintritt reiner Vermögensschäden führen, stellen in grenzüberschreitenden Streitigkeiten eine besondere Herausforderung dar. So setzt der besondere deliktische Gerichtsstand voraus, dass das schädigende Ereignis lokalisiert werden kann. Jüngere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen jedoch, dass diese Tatortbestimmung bei Vermögensdelikten zunehmend problematisch ist. Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts.
Anhand einer praxisorientierten Untersuchung diverser Fallgruppen geht die Arbeit der Frage nach, ob die Tatortregel überhaupt geeignet ist, um Vermögensdelikte zu lokalisieren. Die zentrale Erkenntnis besteht darin, dass die Tatortregel bei Vermögensdelikten regelmäßig versagt und weder im Zuständigkeitsrecht noch im Koordinationsrecht Rechtssicherheit gewährleistet. Je nach Art des Delikts empfiehlt sich eine Einschränkung der Tatortregel beziehungsweise eine Orientierung am betroffenen Markt. Darauf aufbauend enthält die Arbeit konkrete Reformvorschläge für die Brüssel I-VO und die Rom II-VO.
Anhand einer praxisorientierten Untersuchung diverser Fallgruppen geht die Arbeit der Frage nach, ob die Tatortregel überhaupt geeignet ist, um Vermögensdelikte zu lokalisieren. Die zentrale Erkenntnis besteht darin, dass die Tatortregel bei Vermögensdelikten regelmäßig versagt und weder im Zuständigkeitsrecht noch im Koordinationsrecht Rechtssicherheit gewährleistet. Je nach Art des Delikts empfiehlt sich eine Einschränkung der Tatortregel beziehungsweise eine Orientierung am betroffenen Markt. Darauf aufbauend enthält die Arbeit konkrete Reformvorschläge für die Brüssel I-VO und die Rom II-VO.
ZusammenfassungIm internationalen Privatrecht herrscht bei der Lokalisierung grenzüberschreitender Vermögensdelikte große Rechtsunsicherheit. Statt einer vorhersehbaren Anknüpfung dominieren sowohl im Zuständigkeits- als auch im Koordinationsrecht Einzelfallentscheidungen. Das Problem bestand bereits zu Zeiten des deutschen Reichsgerichts; gelöst wurde es selbst vom EuGH nicht. Die Arbeit zeigt, weshalb die Tatortanknüpfung für Vermögensdelikte ungeeignet ist, und erarbeitet konkrete Regelungsvorschläge.
Details
ISBN/GTIN978-3-428-18242-8
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Verlag
Erscheinungsjahr2021
Erscheinungsdatum21.04.2021
Reihen-Nr.228
Seiten358 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht536 g
Artikel-Nr.49448496
Rubriken
GenreRecht