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Zur Dichotomie des Streitgegenstands im österreichischen Zivilprozess.

Eine Gegenüberstellung der nationalen Streitgegenstandslehre und der Kernpunkttheorie des EuZVR.. Dissertationsschrift
BuchGebunden
390 Seiten
Deutsch
Duncker & Humbloterschienen am04.11.2021
Die Kernaufgabe des Streitgegenstands im Zivilprozess besteht in einer Rationalisierungs- und Effizienzfunktion. Kurz: Inwieweit gelingt es dem praktizierten Streitgegenstand, zur Zielerreichung beizutragen?

Die nationalen Streitgegenstandstheorien divergieren im Sachverhaltselement. »State of the art« ist die Lebenssachverhalts-Abgrenzung, Faschings »rechtserzeugendem Sachverhalt« fehlt es an ausreichender (prozessualer) Autonomie. Keine Theorie ist jedoch hinsichtlich sämtlicher Verfahrensstadien völlig konsistent. Die Kernpunkttheorie dient demgegenüber rein der Verfahrenskoordinierung. Gegenwärtig ist diese definitiv nicht als »echte« Streitgegenstandstheorie zu qualifizieren. Dazu müsste die Wechselbeziehung zwischen Rechtshängigkeitssperre und Anerkennungs(-versagungs-)recht beseitigt werden. Der vom EuGH in der Rechtssache 'Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip' postulierte unionsautonome Rechtskraftbegriff kann zur europäischen »Streitgegenstandsdogmatik« letztlich kaum etwas beitragen.
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Verfügbare Formate
BuchGebunden
EUR109,90

Produkt

KlappentextDie Kernaufgabe des Streitgegenstands im Zivilprozess besteht in einer Rationalisierungs- und Effizienzfunktion. Kurz: Inwieweit gelingt es dem praktizierten Streitgegenstand, zur Zielerreichung beizutragen?

Die nationalen Streitgegenstandstheorien divergieren im Sachverhaltselement. »State of the art« ist die Lebenssachverhalts-Abgrenzung, Faschings »rechtserzeugendem Sachverhalt« fehlt es an ausreichender (prozessualer) Autonomie. Keine Theorie ist jedoch hinsichtlich sämtlicher Verfahrensstadien völlig konsistent. Die Kernpunkttheorie dient demgegenüber rein der Verfahrenskoordinierung. Gegenwärtig ist diese definitiv nicht als »echte« Streitgegenstandstheorie zu qualifizieren. Dazu müsste die Wechselbeziehung zwischen Rechtshängigkeitssperre und Anerkennungs(-versagungs-)recht beseitigt werden. Der vom EuGH in der Rechtssache 'Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip' postulierte unionsautonome Rechtskraftbegriff kann zur europäischen »Streitgegenstandsdogmatik« letztlich kaum etwas beitragen.
ZusammenfassungIn einem Zivilprozess vor einem österreichischen Gericht können sowohl der autonome »Streitgegenstandsbegriff« des Europäischen Zivilverfahrensrechts, die sog. Kernpunkttheorie des EuGH, als auch der nationale gleichzeitig anwendbar sein. Die Arbeit analysiert die Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede der beiden Verfahrensabgrenzungs-Konzepte. Besonders der vom EuGH in der Rechtssache 'Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip' postulierte unionsautonome Rechtskraftbegriff wird kritisch betrachtet.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
Themeneinführung - Forschungsstand - Forschungsfragen - Methodik und Gang der Untersuchung
B. Der Streitgegenstand im nationalen Zivilprozessrecht
Aufgabe und Funktion des Streitgegenstands - Rechtshistorischer Überblick über die (prozessuale) Individualisierung der Streitsache - Ausgangspunkt der modernen Streitgegenstandsdiskussion: Individualisierungs- und Substantiierungstheorie - eine Gegenüberstellung - Die österr. Auffassung vom Streitgegenstand - Der Streitgegenstandsbegriff im dt. Zivilprozessrecht (
253 dZPO)
C. Zum »Streitgegenstandsbegriff« im EuZVR
Normgrundlage - die Regelung der Rechtshängigkeit (lis pendens) - Normzweck der Rechtshängigkeitssperre - Prioritätsprinzip - Autonome Auslegung - Dogmatik des »Streitgegenstands« im EuZVR - Unvereinbarkeit von Entscheidungen i.S.d. Anerkennungsversagungsgründe Art 45 Abs. 1 lit. c und d EuGVVO - Verhältnis zwischen Rechtshängigkeit und Rechtskraft - Anhaltspunkte für eine eigenständige Rechtskraftlehre?
D. Zusammenfassung der Ergebnisse
Quellenverzeichnis, Literatur- und Stichwortverzeichnis
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Schlagworte

Autor

Friedrich Kieweler studied law at the University of Vienna (Mag.iur. 2010, Dr.iur. 2020) and business administration at the Vienna University of Economics and Business (BSc. 2016). From 2011 till 2019 he worked as a university assistant at the Research Institute of Law Development at the University of Vienna. Since 2019, he has been employed as an associate with renowned Viennese law firms. His practice areas include arbitration, civil litigation and enforcement, as well as commercial and distribution law. As a one-year volunteer, he completed infantry officer training and is still active as a militia officer (rank: First Lieutenant) in the Austrian Armed Forces.
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Kieweler, Friedrich Jan