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KlappentextDie Kernaufgabe des Streitgegenstands im Zivilprozess besteht in einer Rationalisierungs- und Effizienzfunktion. Kurz: Inwieweit gelingt es dem praktizierten Streitgegenstand, zur Zielerreichung beizutragen?
Die nationalen Streitgegenstandstheorien divergieren im Sachverhaltselement. »State of the art« ist die Lebenssachverhalts-Abgrenzung, Faschings »rechtserzeugendem Sachverhalt« fehlt es an ausreichender (prozessualer) Autonomie. Keine Theorie ist jedoch hinsichtlich sämtlicher Verfahrensstadien völlig konsistent. Die Kernpunkttheorie dient demgegenüber rein der Verfahrenskoordinierung. Gegenwärtig ist diese definitiv nicht als »echte« Streitgegenstandstheorie zu qualifizieren. Dazu müsste die Wechselbeziehung zwischen Rechtshängigkeitssperre und Anerkennungs(-versagungs-)recht beseitigt werden. Der vom EuGH in der Rechtssache 'Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip' postulierte unionsautonome Rechtskraftbegriff kann zur europäischen »Streitgegenstandsdogmatik« letztlich kaum etwas beitragen.
Die nationalen Streitgegenstandstheorien divergieren im Sachverhaltselement. »State of the art« ist die Lebenssachverhalts-Abgrenzung, Faschings »rechtserzeugendem Sachverhalt« fehlt es an ausreichender (prozessualer) Autonomie. Keine Theorie ist jedoch hinsichtlich sämtlicher Verfahrensstadien völlig konsistent. Die Kernpunkttheorie dient demgegenüber rein der Verfahrenskoordinierung. Gegenwärtig ist diese definitiv nicht als »echte« Streitgegenstandstheorie zu qualifizieren. Dazu müsste die Wechselbeziehung zwischen Rechtshängigkeitssperre und Anerkennungs(-versagungs-)recht beseitigt werden. Der vom EuGH in der Rechtssache 'Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip' postulierte unionsautonome Rechtskraftbegriff kann zur europäischen »Streitgegenstandsdogmatik« letztlich kaum etwas beitragen.
ZusammenfassungIn einem Zivilprozess vor einem österreichischen Gericht können sowohl der autonome »Streitgegenstandsbegriff« des Europäischen Zivilverfahrensrechts, die sog. Kernpunkttheorie des EuGH, als auch der nationale gleichzeitig anwendbar sein. Die Arbeit analysiert die Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede der beiden Verfahrensabgrenzungs-Konzepte. Besonders der vom EuGH in der Rechtssache 'Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip' postulierte unionsautonome Rechtskraftbegriff wird kritisch betrachtet.
Details
ISBN/GTIN978-3-428-18337-1
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
Verlag
Erscheinungsjahr2021
Erscheinungsdatum04.11.2021
Reihen-Nr.231
Seiten390 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht704 g
Artikel-Nr.50212509
Rubriken
GenreRecht