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Politischer Streik.

Rechtsgeschichte und Dogmatik des Tarifbezugs und des Verbots des politischen Streiks.. Dissertationsschrift
TaschenbuchKartoniert, Paperback
358 Seiten
Deutsch
Duncker & Humbloterschienen am11.07.2023
Der Staat schafft und gestaltet Arbeitsmärkte insbesondere in frauendominierten Branchen. Dennoch dürfen Gewerkschaften den Staat in dieser Funktion nicht mit Forderungen adressieren. Das Verbot des politischen Streiks begründen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft mit dem Tarifbezug. Die Auseinandersetzung von Hans Carl Nipperdey, Ernst Forsthoff und deren Opponent Wolfgang Abendroth anlässlich des Zeitungsstreiks im Jahr 1952 legte den Grundstein für das deutsche Streikrechtsverständnis. Der Tarifbezug und das Verbot des politischen Streiks sind bis heute auf die Argumente Nipperdeys und Forsthoffs zurückzuführen, obwohl sie im Widerspruch zur grundgesetzlichen Dogmatik stehen. Eine vom Tarifbezug unabhängige Begründung des Streikrechts hingegen ist möglich. Der politische Streik kann vor dem Hintergrund völkerrechtsfreundlicher Auslegung des Grundgesetzes rechtmäßig sein. Ansatzpunkte für eine Umsetzung dieser Neukonzeption des Streikrechts finden sich in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesarbeitsgerichts.»Legal History and Doctrine of the Purpose of Collective Bargaining and the Prohibition of Political Strike«: German courts have ruled that political strikes are unlawful. The right to strike may only be exercised in relation to collective bargaining. As state measures and collective bargaining both influence the working conditions a critical approach of these verdicts is necessary. The legal doctrine of German strike law bases on the dispute between Hans Carl Nipperdey, Ernst Forsthoff and their opponent Wolfgang Abendroth. The book argues for a fundamental right to strike independently of collective bargaining on the basis of international human rights.mehr
Verfügbare Formate
TaschenbuchKartoniert, Paperback
EUR109,90

Produkt

KlappentextDer Staat schafft und gestaltet Arbeitsmärkte insbesondere in frauendominierten Branchen. Dennoch dürfen Gewerkschaften den Staat in dieser Funktion nicht mit Forderungen adressieren. Das Verbot des politischen Streiks begründen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft mit dem Tarifbezug. Die Auseinandersetzung von Hans Carl Nipperdey, Ernst Forsthoff und deren Opponent Wolfgang Abendroth anlässlich des Zeitungsstreiks im Jahr 1952 legte den Grundstein für das deutsche Streikrechtsverständnis. Der Tarifbezug und das Verbot des politischen Streiks sind bis heute auf die Argumente Nipperdeys und Forsthoffs zurückzuführen, obwohl sie im Widerspruch zur grundgesetzlichen Dogmatik stehen. Eine vom Tarifbezug unabhängige Begründung des Streikrechts hingegen ist möglich. Der politische Streik kann vor dem Hintergrund völkerrechtsfreundlicher Auslegung des Grundgesetzes rechtmäßig sein. Ansatzpunkte für eine Umsetzung dieser Neukonzeption des Streikrechts finden sich in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesarbeitsgerichts.»Legal History and Doctrine of the Purpose of Collective Bargaining and the Prohibition of Political Strike«: German courts have ruled that political strikes are unlawful. The right to strike may only be exercised in relation to collective bargaining. As state measures and collective bargaining both influence the working conditions a critical approach of these verdicts is necessary. The legal doctrine of German strike law bases on the dispute between Hans Carl Nipperdey, Ernst Forsthoff and their opponent Wolfgang Abendroth. The book argues for a fundamental right to strike independently of collective bargaining on the basis of international human rights.
ZusammenfassungGerichte bewerten den politischen Streik als rechtswidrig. Eine kritische Betrachtung dieser Rechtsprechung ist angezeigt, denn staatliche Maßnahmen und Tarifpolitik bedingen sich als gestaltende Faktoren der Arbeitsbedingungen gegenseitig. Die Rechtsprechung gründet auf der Auseinandersetzung zwischen Hans Carl Nipperdey, Ernst Forsthoff und deren Opponent Wolfgang Abendroth. Die Arbeit argumentiert dafür, dass eine vom Tarifbezug unabhängige Begründung des Streikrechts möglich und der politische Streik aufgrund völkerrechtsfreundlicher Auslegung des Grundgesetzes rechtmäßig ist.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Einführung: Der »politische« Streik in frauendominierten Branchen

1. Eingrenzung der Forschungsfragen
Stand der rechtswissenschaftlichen Diskussion zum Tarifbezug des Arbeitskampfrechts und zum »politischen« Streik - Begriffe des Arbeitskampfs, Streiks und »politischen« Streiks - Aufbau der Arbeit und Forschungsfragen

2. Tarifbezug des Arbeitskampfrechts und Verbot des »politischen« Streiks
Grundgesetzliche Gewährleistungen des Streikrechts - Unions- und völkerrechtliche Gewährleistungen des Streikrechts - Ursprung und Kontinuitäten von Tarifbezug des Arbeitskampfrechts und Verbot des »politischen« Streiks

Zusammenfassung und Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Personen- und Stichwortverzeichnis
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Schlagworte

Autor

Theresa Tschenker studied law at Humboldt-Universität zu Berlin. Since 2017 she was working as an academic researcher at European University Viadrina, Chair for Civil Law and Labour Law, Center for Interdisciplinary Labour Law Studies. Her doctoral thesis was mentored by Prof. Dr. Eva Kocher. As an academic researcher she worked in the project »Models of live-in care« of the Hans Böckler Foundation and took a research stay at the Department of Mercantile and Labour Law, University of the Western Cape, South Africa. At the moment she is conducting her legal clerkship at the Kammergericht Berlin with stations at a labour law firm for em-ployees and at the labour court in Berlin.
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Tschenker, Theresa