Produkt
KlappentextDer Geschäftsverteilungsplan dient neben der Steuerung des bei einem Gericht anfallenden Arbeitsaufkommens im Wesentlichen der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des gesetzlichen Richters. Zur Vermeidung einzelfallbezogener Richterzuweisung ist der Geschäftsverteilungsplan an einem Höchstmaß an Vorausbestimmtheit und formaler Strenge auszurichten. Dem widerstreitet auf tatsächlicher Ebene das Bestreben nach einem möglichst reibungslosen und effizienten Ablauf der Justiz. Dieses beruht nicht nur auf praktischen Bedürfnissen, sondern in Gestalt des Beschleunigungsgebots und der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege auf Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips.
Die Änderungsbefugnis für die Jahresgeschäftsverteilung nach
21e Abs. 3 GVG eröffnet die Möglichkeit, den Widerstreit zwischen formaler Strenge und praktischen Anpassungsbedürfnissen zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Die Arbeit zeigt Möglichkeiten und Grenzen dieses Anpassungsinstruments in der Praxis.
»The Change in the Allocation of Court Business«: The allocation of cases by the German courts through case management is caught between formal strictness and the (practical) need for the justice system to run as efficiently as possible. The defendant's right under German law to a statutory judge must be appropriately balanced with the constitutional requirement of a functioning administration of criminal justice and the constitutional principle of acceleration. This thesis shows the possibilities and limits of
21e (3) GVG in this area of conflict.
Die Änderungsbefugnis für die Jahresgeschäftsverteilung nach
21e Abs. 3 GVG eröffnet die Möglichkeit, den Widerstreit zwischen formaler Strenge und praktischen Anpassungsbedürfnissen zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Die Arbeit zeigt Möglichkeiten und Grenzen dieses Anpassungsinstruments in der Praxis.
»The Change in the Allocation of Court Business«: The allocation of cases by the German courts through case management is caught between formal strictness and the (practical) need for the justice system to run as efficiently as possible. The defendant's right under German law to a statutory judge must be appropriately balanced with the constitutional requirement of a functioning administration of criminal justice and the constitutional principle of acceleration. This thesis shows the possibilities and limits of
21e (3) GVG in this area of conflict.
ZusammenfassungDie Geschäftsverteilung steht in einem Spannungsfeld zwischen formaler Strenge und dem (praktischen) Bedürfnis nach einem möglichst effizienten Ablauf der Justiz. Das Recht des Beschuldigten auf den gesetzlichen Richter ist mit dem rechtsstaatlichen Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Die Arbeit zeigt Möglichkeiten und Grenzen des
21e Abs. 3 GVG in diesem Spannungsfeld.
21e Abs. 3 GVG in diesem Spannungsfeld.
Details
ISBN/GTIN978-3-428-19177-2
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Verlag
Erscheinungsjahr2024
Erscheinungsdatum29.07.2024
Reihen-Nr.303
Seiten395 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht590 g
Artikel-Nr.56465055
Rubriken
GenreRecht