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Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft

Ein Beitrag auf der Grundlage einer personalen Handlungslehre. Dissertationsschrift
Book on DemandKartoniert, Paperback
338 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am17.11.2003
Bei jeder Art der Beteiligung geht es um Formen der Zurechnung bzw. Mitzurechnung von Handlungen anderer. Grundlage fur das Strafrecht und damit auch fur die Abgrenzungskriterien von Anstiftung und mittelbarer Taterschaft ist die Person in ihrer Selbstverantwortlichkeit. Wie kann es dann eine mittelbare Taterschaft uberhaupt geben, bei der jemand "durch einen anderen" handelt und wie lasst es sich begrunden, dass der Anstifter "gleich einem Tater" bestraft wird, obwohl die Hauptverantwortung doch der Angestiftete tragt? Einmal anerkannt, dass es mittelbare Taterschaft und Anstiftung als unterschiedliche Beteiligungsformen "gibt" - wie grenzt man sie voneinander ab? Die Arbeit behandelt diese Fragen und uberpruft die scheinbar unumstoesslichen Auffassungen von Rechtsprechung und Literatur auf der Basis einer Rechtsphilosophie der Freiheit.mehr

Produkt

KlappentextBei jeder Art der Beteiligung geht es um Formen der Zurechnung bzw. Mitzurechnung von Handlungen anderer. Grundlage fur das Strafrecht und damit auch fur die Abgrenzungskriterien von Anstiftung und mittelbarer Taterschaft ist die Person in ihrer Selbstverantwortlichkeit. Wie kann es dann eine mittelbare Taterschaft uberhaupt geben, bei der jemand "durch einen anderen" handelt und wie lasst es sich begrunden, dass der Anstifter "gleich einem Tater" bestraft wird, obwohl die Hauptverantwortung doch der Angestiftete tragt? Einmal anerkannt, dass es mittelbare Taterschaft und Anstiftung als unterschiedliche Beteiligungsformen "gibt" - wie grenzt man sie voneinander ab? Die Arbeit behandelt diese Fragen und uberpruft die scheinbar unumstoesslichen Auffassungen von Rechtsprechung und Literatur auf der Basis einer Rechtsphilosophie der Freiheit.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Kritische Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen Diskussionsstand - Möglichkeit der Zurechnung von Handlungen anderer auf der Basis der Philosophie Kants und Fichtes - Strafrechtliche Begriffsbestimmungen auf der Grundlage einer personalen Handlungslehre - Kriterien für die Unterscheidung des Unrechtstatbestandes von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft.mehr

Autor

Die Autorin: Bettina Noltenius, geboren 1973 in Osnabrück, studierte Rechtswissenschaften und Philosophie an den Universitäten Trier und Nancy. Nach dem Ersten Staatsexamen 1999 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Zaczyk. Sie verfaßte im Rahmen dieser Tätigkeit ihre Dissertation. Seit Oktober 2002 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen.