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Neue EU-Wettbewerbsregeln für Technologietransfer-Vereinbarungen

Dissertationsschrift
Book on DemandKartoniert, Paperback
180 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am22.06.2006
Die neue EG-Gruppenfreistellungsverordnung fur Technologietransfer-Vereinbarungen (Nr. 772/2004) ist fur die Lizenzvertragspraxis von ausserordentlicher Bedeutung. Eine wettbewerbsrechtliche Analyse und wettbewerbspolitische Bewertung dieser Verordnung ist bisher ansatzweise in einer Reihe von Aufsatzen erfolgt. An einer umfassenden Arbeit fehlt es aber. Ziel dieser Arbeit ist es, diese Lucke zu schliessen und daruber hinaus insbesondere praxisrelevante Probleme der neuen Gruppenfreistellungsverordnung zu behandeln.mehr

Produkt

KlappentextDie neue EG-Gruppenfreistellungsverordnung fur Technologietransfer-Vereinbarungen (Nr. 772/2004) ist fur die Lizenzvertragspraxis von ausserordentlicher Bedeutung. Eine wettbewerbsrechtliche Analyse und wettbewerbspolitische Bewertung dieser Verordnung ist bisher ansatzweise in einer Reihe von Aufsatzen erfolgt. An einer umfassenden Arbeit fehlt es aber. Ziel dieser Arbeit ist es, diese Lucke zu schliessen und daruber hinaus insbesondere praxisrelevante Probleme der neuen Gruppenfreistellungsverordnung zu behandeln.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Vergleich der neuen EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (Nr. 772/2004) mit der Vorgängerverordnung (Nr. 240/96) - Wettbewerbsrechtliche Analyse und wettbewerbspolitische Bewertung der neuen EG-Gruppenfreistellungsverordnung - Behandlung praxisrelevanter Probleme der neuen Gruppenfreistellungsverordnung.mehr

Autor

Der Autor: Jochen Herr, geboren 1969, studierte Maschinenbau und Verfahrenstechnik an der Technischen Hochschule Darmstadt sowie Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main. Er promovierte 2002 im Bereich Humanbiologie und 2005 in Rechtswissenschaften mit dieser Arbeit. 2004 war er im Rahmen seiner Ausbildung zum Patentanwalt sechs Monate in einer Kanzlei in Palo Alto/Silicon Valley (USA) tätig, danach acht Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Bundespatentgericht. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte 2004, die Zulassung als Patentanwalt 2005.
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