Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Der Einfluss der Schuldrechtsreform auf von 103 InsO erfasste Kaufverträge

Dissertationsschrift
Book on DemandKartoniert, Paperback
258 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am22.01.2010
Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach 103 InsO und 105 InsO gewahren dem Insolvenzverwalter Moeglichkeiten, das grundsatzlich vom Burgerlichen Gesetzbuch festgelegte Leistungsstoerungsrecht zugunsten der Insolvenzmasse zu beeinflussen. Die Schuldrechtsreform hat insbesondere das allgemeine Leistungsstoerungsrecht und das Gewahrleistungsrecht beim Kauf stark verandert. Etwaige Auswirkungen auf die Handhabung im Insolvenzverfahren spielten im Gesetzgebungsverfahren zur Schuldrechtsreform praktisch keine Rolle. Diese Abhandlung wirft ein Licht auf diese Auswirkungen im Bereich des allgemeinen Schuldrechts und des Kaufrechts.mehr

Produkt

KlappentextDas Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach 103 InsO und 105 InsO gewahren dem Insolvenzverwalter Moeglichkeiten, das grundsatzlich vom Burgerlichen Gesetzbuch festgelegte Leistungsstoerungsrecht zugunsten der Insolvenzmasse zu beeinflussen. Die Schuldrechtsreform hat insbesondere das allgemeine Leistungsstoerungsrecht und das Gewahrleistungsrecht beim Kauf stark verandert. Etwaige Auswirkungen auf die Handhabung im Insolvenzverfahren spielten im Gesetzgebungsverfahren zur Schuldrechtsreform praktisch keine Rolle. Diese Abhandlung wirft ein Licht auf diese Auswirkungen im Bereich des allgemeinen Schuldrechts und des Kaufrechts.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt : Zweck der

103, 55 I Nr. 2 Alt. 1 InsO - Wirkungsweise des
103 InsO - Allgemeines Leistungsstörungsrecht und
103 InsO - Nebeneinander von Primäransprüchen und primäranspruchvernichtenden Sekundärrechten - Erleichterung der Geltendmachung von Sekundärrechten nach

323 II, IV, 281 II BGB wegen der Insolvenz? - Aufhebung von
306 BGB a. F. - Insolvenz des Verkäufers - Insolvenz des Käufers.
mehr

Schlagworte