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Die Anerkennung von Gesellschaften unter Artikel XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-US-amerikanischen Freundschafts-, Handels-

Dissertationsschrift
Book on DemandKartoniert, Paperback
378 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am19.09.2008
Die Anerkennung von Gesellschaften richtet sich im deutsch-US-amerikanischen Verhaltnis nach Art. XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-US-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags von 1954. Diese Vorschrift ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs so zu verstehen, dass im deutsch-US-amerikanischen Verhaltnis das Gesellschaftsstatut nach der Grundungstheorie zu bestimmen ist. Dieser nicht unbestrittenen Auffassung wird in dieser Arbeit aufgrund einer umfassenden Auslegung der Vorschrift nach voelkerrechtlichen Regeln gefolgt. Daran schliessen sich zahlreiche Fragestellungen an. Insbesondere gilt es, ein eindeutiges Anknupfungsmoment fur die Grundungstheorie zu bestimmen. Zudem sind die Auswirkungen dieser Auslegung auf das deutsch-US-amerikanische Gesellschaftskollisionsrecht festzustellen. Schliesslich ist zu uberlegen, ob die Anerkennung in bestimmten Fallen aus Schutzgedanken zu begrenzen ist. Da damit zu rechnen ist, dass sich das deutsche internationale Gesellschaftsrecht zukunftig endgultig von der Sitztheorie abwendet, koennten die in dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse auch uber den Freundschaftsvertrag hinaus Bedeutung erlangen.mehr

Produkt

KlappentextDie Anerkennung von Gesellschaften richtet sich im deutsch-US-amerikanischen Verhaltnis nach Art. XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-US-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags von 1954. Diese Vorschrift ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs so zu verstehen, dass im deutsch-US-amerikanischen Verhaltnis das Gesellschaftsstatut nach der Grundungstheorie zu bestimmen ist. Dieser nicht unbestrittenen Auffassung wird in dieser Arbeit aufgrund einer umfassenden Auslegung der Vorschrift nach voelkerrechtlichen Regeln gefolgt. Daran schliessen sich zahlreiche Fragestellungen an. Insbesondere gilt es, ein eindeutiges Anknupfungsmoment fur die Grundungstheorie zu bestimmen. Zudem sind die Auswirkungen dieser Auslegung auf das deutsch-US-amerikanische Gesellschaftskollisionsrecht festzustellen. Schliesslich ist zu uberlegen, ob die Anerkennung in bestimmten Fallen aus Schutzgedanken zu begrenzen ist. Da damit zu rechnen ist, dass sich das deutsche internationale Gesellschaftsrecht zukunftig endgultig von der Sitztheorie abwendet, koennten die in dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse auch uber den Freundschaftsvertrag hinaus Bedeutung erlangen.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Das deutsche und das US-amerikanische internationale Gesellschaftsrecht - Inhalt der Anerkennung in Artikel XXV Abs. 5 S. 2 FHSV - Kollisionsrecht mit Anknüpfung an den Gründungsort oder Fremdenrecht - Anknüpfungsgegenstand der Anerkennung in Artikel XXV Abs. 5 S. 2 FHSV - Auswirkungen der Auslegung von Artikel XXV Abs. 5 S. 2 FHSV, insbesondere die Bestimmung des Anknüpfungsmoments unter der Gründungstheorie - Grenzen der Anerkennung - insbesondere genuine link-Kriterium und ordre public.mehr

Schlagworte

Autor

Die Autorin: Dorothee Maria Kaulen, geboren 1981, studierte von 2000 bis 2005 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Universität Konstanz. Nach ihrem Ersten Staatsexamen nahm sie an einem einjährigen Masterstudiengang (LL.M.) an der Duquesne University, Pittsburg, Pennsylvania (USA) teil. Anschließend promovierte die Autorin an der Universität zu Köln. Seit 2007 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Köln.
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Kaulen, Dorothee