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Wettbewerbsrechtlicher Schutz vor Kinderarbeit

Dissertationsschrift
Book on DemandKartoniert, Paperback
306 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am05.06.2013
Diese Arbeit thematisiert die wettbewerbsrechtliche Einordnung von Menschenrechtsverletzungen bei der auslandischen Warenproduktion. Der Grundgedanke befasst sich mit der Frage, inwieweit der Vertrieb von Waren, die unter dem Einsatz von menschenverachtenden Formen der Kinderarbeit gefertigt wurden, als ein lauteres geschaftliches Verhalten i.S. des UWG angesehen werden kann. Dazu werden die Corporate Social Responsibility Publikationen als Werbeform einer lauterkeitsrechtlichen UEberprufung unterzogen. Im Vordergrund stehen dabei Siegel und Verhaltenskodices. Unternehmen verburgen sich dadurch, Menschenrechts- und Sozialstandards wahrend der Produktions- und Handelsprozesse von Waren einzuhalten. Fur die sozialen Beteuerungen der Wirtschaft werden aus den lauterkeitsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Pruf- und UEberwachungsmechanismen einzuhaltende Massstabe entwickelt. Der Vertrieb von Produkten, die mit inakzeptabler Kinderarbeit gefertigt wurden, ist als unethisches geschaftliches Verhalten zu klassifizieren. Die verfassungsrechtlichen Grenzen des lauteren Wirtschaftens i.S. des UWG werden dadurch konkretisiert. Die grundgesetzliche Festlegung des Wettbewerbsrechts verleiht der Geschaftsethik im deutschen Handelsverkehr ein starkeres Gewicht.mehr

Produkt

KlappentextDiese Arbeit thematisiert die wettbewerbsrechtliche Einordnung von Menschenrechtsverletzungen bei der auslandischen Warenproduktion. Der Grundgedanke befasst sich mit der Frage, inwieweit der Vertrieb von Waren, die unter dem Einsatz von menschenverachtenden Formen der Kinderarbeit gefertigt wurden, als ein lauteres geschaftliches Verhalten i.S. des UWG angesehen werden kann. Dazu werden die Corporate Social Responsibility Publikationen als Werbeform einer lauterkeitsrechtlichen UEberprufung unterzogen. Im Vordergrund stehen dabei Siegel und Verhaltenskodices. Unternehmen verburgen sich dadurch, Menschenrechts- und Sozialstandards wahrend der Produktions- und Handelsprozesse von Waren einzuhalten. Fur die sozialen Beteuerungen der Wirtschaft werden aus den lauterkeitsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Pruf- und UEberwachungsmechanismen einzuhaltende Massstabe entwickelt. Der Vertrieb von Produkten, die mit inakzeptabler Kinderarbeit gefertigt wurden, ist als unethisches geschaftliches Verhalten zu klassifizieren. Die verfassungsrechtlichen Grenzen des lauteren Wirtschaftens i.S. des UWG werden dadurch konkretisiert. Die grundgesetzliche Festlegung des Wettbewerbsrechts verleiht der Geschaftsethik im deutschen Handelsverkehr ein starkeres Gewicht.
ZusammenfassungKann der Vertrieb von Waren, die in Kinderarbeit gefertigt wurden, als ein lauteres geschäftliches Verhalten i.S. des UWG gelten? Die Arbeit thematisiert die wettbewerbsrechtliche Einordnung von Menschenrechtsverletzungen bei der ausländischen Warenproduktion und konkretisiert die verfassungsrechtlichen Grenzen des lauteren Wirtschaftens.
Details
ISBN/GTIN978-3-631-62748-8
ProduktartBook on Demand
EinbandartKartoniert, Paperback
Erscheinungsjahr2013
Erscheinungsdatum05.06.2013
Reihen-Nr.5470
Seiten306 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht400 g
Artikel-Nr.29079545
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Der Verletzungstatbestand der unberechtigten Berufung auf Kodices und Siegel - Wettbewerbsrechtliche Beurteilung des Vertriebs von Produkten, die durch Kinderarbeit hergestellt wurden, nach
3 UWG - Der Verletzungstatbestand durch Nichterfüllung der Anforderungen von Kodices und Siegeln - Inhalte der Corporate Social Responsibility im Blickwinkel des Wettbewerbsrechts.
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Schlagworte

Autor

Christian Herrnberger, in Bonn geboren, hat Rechtswissenschaft an der Universität Bremen studiert. Promotionsbegleitend hat er Lehrveranstaltungen (Übungen zum Straf- und Zivilrecht) an der Universität abgehalten. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Vereins für Rechtshilfe jugendliche Insassen der Jugendvollzugsanstalt des Landes Bremen von ihm beraten.
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