Produkt
KlappentextNiemand darf wegen derselben Tat mehrfach bestraft werden ("ne bis in idem"). Dieses in Artikel 50 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union (GRCh) verankerte strafrechtliche Justizgrundrecht ist mit dem Vertrag von Lissabon Bestandteil des unionalen Primarrechts geworden. In funf Fallgruppen untersucht die Arbeit den Anwendungsbereich der Norm sowohl auf dem Gebiet des Kriminalstrafrechts als auch dem des Strafrechts im weiteren Sinne. Unter Heranziehung der Grundsatze des 84 OWiG wird eine ausdifferenzierte Systematik entwickelt, die die Anwendung des Art. 50 GRCh in allen denkbaren Kombinationen von Erst- und Zweitsanktionen regelt. Dabei werden auch solche Doppelbestrafungskonstellationen berucksichtigt, die erst drohen, wenn in Zukunft originares europaisches Kriminalstrafrecht gesetzt wird.
ZusammenfassungDas in Art. 50 GRCh verankerte strafrechtliche Justizgrundrecht, dass niemand für dieselbe Tat zweimal bestraft werden darf, ist mit dem Vertrag von Lissabon Bestandteil des unionalen Primärrechts geworden. In fünf Fallgruppen untersucht die Arbeit den Anwendungsbereich der Norm sowohl im Kriminalstrafrecht und im Strafrecht im weiteren Sinne.
Details
ISBN/GTIN978-3-631-64026-5
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
Verlag
Erscheinungsjahr2013
Erscheinungsdatum28.01.2013
Reihen-Nr.9
Seiten356 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht640 g
Artikel-Nr.28408488
Rubriken
GenreRecht