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Zum Anwendungsbereich des Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

(ne bis in idem). Dissertationsschrift
BuchGebunden
356 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am28.01.2013
Niemand darf wegen derselben Tat mehrfach bestraft werden ("ne bis in idem"). Dieses in Artikel 50 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union (GRCh) verankerte strafrechtliche Justizgrundrecht ist mit dem Vertrag von Lissabon Bestandteil des unionalen Primarrechts geworden. In funf Fallgruppen untersucht die Arbeit den Anwendungsbereich der Norm sowohl auf dem Gebiet des Kriminalstrafrechts als auch dem des Strafrechts im weiteren Sinne. Unter Heranziehung der Grundsatze des 84 OWiG wird eine ausdifferenzierte Systematik entwickelt, die die Anwendung des Art. 50 GRCh in allen denkbaren Kombinationen von Erst- und Zweitsanktionen regelt. Dabei werden auch solche Doppelbestrafungskonstellationen berucksichtigt, die erst drohen, wenn in Zukunft originares europaisches Kriminalstrafrecht gesetzt wird.mehr

Produkt

KlappentextNiemand darf wegen derselben Tat mehrfach bestraft werden ("ne bis in idem"). Dieses in Artikel 50 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union (GRCh) verankerte strafrechtliche Justizgrundrecht ist mit dem Vertrag von Lissabon Bestandteil des unionalen Primarrechts geworden. In funf Fallgruppen untersucht die Arbeit den Anwendungsbereich der Norm sowohl auf dem Gebiet des Kriminalstrafrechts als auch dem des Strafrechts im weiteren Sinne. Unter Heranziehung der Grundsatze des 84 OWiG wird eine ausdifferenzierte Systematik entwickelt, die die Anwendung des Art. 50 GRCh in allen denkbaren Kombinationen von Erst- und Zweitsanktionen regelt. Dabei werden auch solche Doppelbestrafungskonstellationen berucksichtigt, die erst drohen, wenn in Zukunft originares europaisches Kriminalstrafrecht gesetzt wird.
ZusammenfassungDas in Art. 50 GRCh verankerte strafrechtliche Justizgrundrecht, dass niemand für dieselbe Tat zweimal bestraft werden darf, ist mit dem Vertrag von Lissabon Bestandteil des unionalen Primärrechts geworden. In fünf Fallgruppen untersucht die Arbeit den Anwendungsbereich der Norm sowohl im Kriminalstrafrecht und im Strafrecht im weiteren Sinne.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Anwendbarkeit im Strafrecht i.w.S. - Europäisches Verwaltungssanktionenrecht - Fallgruppen - Übertragung der Grundsätze des
84 OWiG - Systematik für alle Fallgruppen - Berücksichtigung zukünftiger Konstellationen eines originären europäischen Kriminalstrafrechts - Verhältnis zu Art. 54 SDÜ.
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Schlagworte

Autor

Johannes Stalberg studierte von 2001 bis 2007 an den Universitäten Marburg und Münster. Von 2008 bis 2011/12 arbeitete und promovierte er am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht (KR2) in Münster. 2011 begann er sein juristisches Referendariat in Nordrhein-Westfalen am Landgericht Aachen.
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Stalberg, Johannes