Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Verrechnungspreise in der Praxis

BuchGebunden
120 Seiten
Deutsch
dbv-Verlag (Österreich)erschienen am03.12.20182. Aufl.
Zunehmende Globalisierung bedeutet steuerliche Rechtsunsicherheit und Komplexität. Der Vorwurf der Gewinnverschiebung in Niedrigsteuerländer steht schnell im Raum und die Finanzverwaltungen setzen zunehmend Prüfungsschwerpunkte im Bereich der internationalen Verrechnungspreise.Die Verrechnungspreisrichtlinien und das Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekt der OE CD verlangen Nachweise, dass internationale Unternehmensstrukturen betriebswirtschaftlich sinnvoll sind und über adäquate wirtschaftliche Substanz verfügen. Den fremdüblichen Verrechnungspreis zu finden ist allerdings oft schwierig, insbesondere dann, wenn es keinen Drittvergleich gibt.Der endgültige Erfolg einer Verrechnungspreisanalyse bedarf jedenfalls einer intensiven Auseinandersetzung mit der Materie. Der bewährte Leitfaden gibt einen praxisgerechten Einblick in das komplexe Thema bis hin zu Dokumentationspflichten und Verfahrensabläufen. Länderspezifische Besonderheiten in Deutschland, der Schweiz und den USA runden das Werk ab.mehr

Produkt

KlappentextZunehmende Globalisierung bedeutet steuerliche Rechtsunsicherheit und Komplexität. Der Vorwurf der Gewinnverschiebung in Niedrigsteuerländer steht schnell im Raum und die Finanzverwaltungen setzen zunehmend Prüfungsschwerpunkte im Bereich der internationalen Verrechnungspreise.Die Verrechnungspreisrichtlinien und das Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekt der OE CD verlangen Nachweise, dass internationale Unternehmensstrukturen betriebswirtschaftlich sinnvoll sind und über adäquate wirtschaftliche Substanz verfügen. Den fremdüblichen Verrechnungspreis zu finden ist allerdings oft schwierig, insbesondere dann, wenn es keinen Drittvergleich gibt.Der endgültige Erfolg einer Verrechnungspreisanalyse bedarf jedenfalls einer intensiven Auseinandersetzung mit der Materie. Der bewährte Leitfaden gibt einen praxisgerechten Einblick in das komplexe Thema bis hin zu Dokumentationspflichten und Verfahrensabläufen. Länderspezifische Besonderheiten in Deutschland, der Schweiz und den USA runden das Werk ab.
Details
ISBN/GTIN978-3-7041-0725-1
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
FormatPaperback (Deutsch)
Erscheinungsjahr2018
Erscheinungsdatum03.12.2018
Auflage2. Aufl.
Seiten120 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht242 g
Artikel-Nr.46101523
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
VorwortKapitel 1Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Steuerverkürzungen und Gewinnverlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting "BEPS")1.1BEPS Aktionspunkt 1: digitale Lieferungen und Leistungen 1.2BEPS Aktionspunkt 3: Hinzurechnungsbesteuerung 1.3BEPS Aktionspunkt 7 zur Verhinderung der künstlichen Vermeidung von Betriebsstätten 1.3.1Vertreterbetriebsstätte 1.3.2Hilfs- und Unterstützungstätigkeiten 1.4Gegenberichtigungsverpflichtung bei Verrechnungspreisen 1.5BEPS Aktionspunkte 8-10 und 13, die zu einer Überarbeitung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze geführt haben Kapitel 2Verrechnungspreismethoden2.1Einleitung 2.2Standardmethoden 2.2.1Preisvergleichsmethode 2.2.2Wiederverkaufspreismethode 2.2.3Kostenaufschlagsmethode 2.3 Gewinnmethoden 2.3.1Nettomargenmethode 2.3.2Gewinnteilungsmethode 2.4Fragen zur Methodenwahl 2.4.1Methodenauswahl 2.4.2Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren 2.4.3Margenermittlung durch Datenbanken Kapitel 3Immaterielle Werte3.1Einleitung 3.1.1Was sind immaterielle Werte 3.1.2Zurechnung von immateriellen Werten und den Einkünften 3.2Transaktionen betreffend immaterielle Werte 3.2.1Auftragsforschung 3.2.2Konzernumlagevertrag und Kostenverteilungsvertrag (Poolvertrag) 3.2.3Lizenzen 3.2.4Eigentumsübertragung Kapitel 4Dienstleistungen allgemeiner Art4.1Einleitung 4.2Verrechenbare Dienstleistungen 4.2.1Einzelabrechnung (direkte Preisverrechnung) 4.2.2Konzernumlage (indirekte Preisverrechnung) 4.2.3Kostenumlagevertrag (Poolvertrag) 4.3Nicht verrechenbare Dienstleistungen "Shareholder Activities" Kapitel 5Finanzdienstleistungen5.1Einleitung 5.2Konzerninterne Zinsen 5.2.1Methodenwahl und Risikoüberlegungen 5.2.2Höhe der Zinssätze 5.2.3Fremdvergleich in der Praxis 5.2.4Fremdwährungskredite 5.3Hinzurechnungsbesteuerung 5.3.1Voraussetzungen 5.3.2Anpassung des Methodenwechsels 5.3.3Auswirkungen 5.4Bürgschaften und Patronatserklärungen 5.5Factoring 5.6Cash Pooling 5.6.1Was versteht man unter einem Cash Pool? 5.6.2Ertragsteuerliche Implikationen beim effektiven Cash Pooling Kapitel 6Betriebsstätten6.1Was ist eine "Betriebsstätte"? 6.1.1Hilfs- und Vertreterbetriebsstätten 6.1.2Gewerblich tätige Personengesellschaften 6.2Betriebsstättengewinnzuordnung 6.2.1Verrechnungspreise und Betriebsstätten sowie Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte 6.2.2Funktionsanalyse 6.3Ermittlung des Betriebsstättengewinns 6.3.1Methoden der Betriebsstättengewinnermittlung und -zurechnung 6.3.2Bewertungsregeln der Betriebsstättengewinnermittlung 6.3.3Besonderheiten bei Bauausführungen und Montagen 6.3.4Besonderheiten bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) 6.3.5Besonderheit Deutschland Kapitel 7Funktionsverlagerung7.1Einleitung 7.1.1Funktionsverlagerungen im Blickpunkt der Finanzverwaltung 7.1.2Was versteht man unter "Funktionsverlagerungen"? 7.1.3Rechtliche Grundlagen einer Funktionsverlagerung 7.1.4Gründe für Funktionsverlagerungen 7.2Steuerrechtliche Aspekte einer Funktionsverlagerung 7.2.1Steuerliche Problemstellungen iVm Funktionsverlagerungen 7.2.2Gesetzliche Grundlagen im österreichischen Steuerrecht 7.2.3Verhältnis Veräußerungsfiktion gem § 6 Z 6 EStG, verdeckte Einlage und verdeckte Gewinnausschüttung 7.3Ermittlung der Entschädigungszahlung 7.3.1Wie kann eine Funktionsverlagerung festgestellt werden? 7.3.2Funktionsverlagerungen und Fremdvergleichsgrundsatz 7.3.3Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes 7.3.4Mindestdokumentationserfordernisse Kapitel 8Umsatzsteuer und Zoll8.1Einleitung 8.2Die Einfuhr im Umsatzsteuer- und Zollrecht 8.2.1Definition und Entstehung der Zoll-/Steuerschuld 8.2.2 Ermittlung des Zollwerts und der EUSt-Bemessungsgrundlage 8.2.3Auswirkungen von Verrechnungspreisanpassungen 8.3Sonstige umsatzsteuerrechtliche Tatbestände Kapitel 9Dokumentation und Verfahren9.1Dokumentationspflichten 9.1.1Rechtsgrundlagen 9.1.2Angemessenheitsanalyse 9.1.3Verwendung von Datenbanken 9.2Verfahren - Abgabenbehördliche Berichtigungen 9.2.1Primärberichtigungen 9.2.2Primäre Gegenberichtigung 9.2.3Körperschaftsteuerrechtliche Sekundärberichtigungen 9.2.4Umsatzsteuerrechtliche Sekundärberichtigungen 9.2.5Verständigungsverfahren 9.2.6EU-Schiedsübereinkommen 9.2.7Advance Pricing Agreements (Verrechnungspreiszusagen) Kapitel 10Länderspezifische Besonderheiten10.1Besonderheiten in Deutschland 10.1.1Bedeutung der deutschen Regelungen 10.1.2Charakterisierung von Unternehmen 10.1.3Methoden und Rangfolge der Methoden 10.1.4Immaterielle Wirtschaftsgüter 10.1.5Dienstleistungen 10.1.6Funktionsverlagerung 10.1.7Dokumentation 10.1.8Strafzuschläge 10.1.9Anpassungen 10.2Besonderheiten in der Schweiz 10.2.1Bedeutung der schweizerischen Regelungen 10.2.2Charakterisierung von Unternehmen 10.2.3Methoden und Rangfolge der Methoden 10.2.4Immaterielle Wirtschaftsgüter 10.2.5Dienstleistungen 10.2.6Prinzipal-Strukturen 10.2.7Dokumentation 10.2.8Anpassungen 10.2.9Verständigungs- und Schiedsverfahren 10.2.10Advance Pricing Agreements (APA) 10.2.11Länderbezogene Berichterstattung (CbCR) 10.3Besonderheiten in den USA 10.3.1Bedeutung der US-Regelungen 10.3.2Charakterisierung von Unternehmen 10.3.3Methoden und Rangfolge der Methoden 10.3.4Immaterielle Wirtschaftsgüter 10.3.5Dienstleistungen 10.3.6Dokumentation 10.3.7Strafzuschläge 10.3.8Anpassungen 10.3.9Verständigungs- und Schiedsverfahren 10.3.10Advance Pricing Agreements (APA) AnhangParagrafenverzeichnis Stichwortverzeichnismehr
Vorwort
Multinational agierende Unternehmen sind in den letzten Jahren in Verruf geraten, in großem Umfang Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben. Verrechnungspreise entscheiden letztendlich über den Gewinn oder Verlust des einzelnen Unternehmens und können daher zu Verschiebungen im Steueraufkommen der jeweils beteiligten Staaten führen.Das sodann initiierte sogenannte Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekt der OECD hat aus Verrechnungspreissicht im Wesentlichen die Anforderung an detaillierte und zeitaufwendige Sachverhaltsdarlegung gebracht, ohne jedoch eindeutige Lösungen für sachgerechte Verrechnungspreise zu bringen. Unternehmen sind damit in Zeiten stetig wachsender Globalisierung mit zunehmender steuerlicher Rechtsunsicherheit und administrativer Komplexität konfrontiert. Nachweise sind zu erbringen, dass internationale Unternehmensstrukturen betriebswirtschaftlich sinnvoll sind und über adäquate wirtschaftliche Substanz verfügen. Es kommt vermehrt zu Meldepflichten grenzüberschreitender Strukturen an Finanzverwaltungen. In der Praxis zeigt sich auch bereits, dass die Finanzverwaltung zunehmend Prüfungsschwerpunkte im Bereich der internationalen Verrechnungspreise setzt. Den fremdüblichen Verrechnungspreis zu finden, ist oft schwierig, insbesondere dann, wenn es keinen Drittvergleich gibt. Um ein standardisiertes und nachprüfbares Verfahren sicherzustellen, haben sich die OECD-Staaten auf sogenannte Verrechnungspreisrichtlinien geeinigt. Diese stellen einen Auslegungsbehelf zu Artikel 9 OECD Musterabkommen dar. Die OECD Verrechnungspreisrichtlinien wurden aktuell überarbeitet, wobei noch weitere Änderungen für die nächsten Jahre zu erwarten sind. Das österreichische BMF übernimmt die jeweils gültige Version der OECD Verrechnungspreisrichtlinien über einen sogenannten dynamischen Verweis in den österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2010, die im Jahr 2019 ein Wartungs-Update erfahren sollen. Mit diesem Leitfaden soll Ihnen ein praxisgerechter Überblick über diese Richtlinien gegeben werden. Selbstverständlich kann dieses Werk eine fundierte Auseinandersetzung mit der Materie nicht ersetzen. Der endgültige Erfolg einer Verrechnungspreisanalyse bedarf daher jeweils einer intensiven Auseinandersetzung mit der Materie.In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine angenehme Lektüre.Wien, im November 2018, Die Autorenmehr
Leseprobe
1.2BEPS Aktionspunkt 3: HinzurechnungsbesteuerungDer BEPS Aktionspunkt 3 beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen in ausländische passiv tätige Gesellschaften im Wege einer Hinzurechnungsbesteuerung. Dabei sollen unter bestimmten Voraussetzungen Passiveinkünfte einer im Ausland ansässigen niedrig besteuerten Tochtergesellschaft, die von einer inländischen Gesellschaft beherrscht wird, bei der inländischen Gesellschaft hinzugerechnet werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde für die Mitgliedstaaten der EU im Rahmen einer EU-Richtlinie, der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD), verpflichtend vorgeschrieben. Zur Umsetzung in Österreich siehe Pkt 5.3.1.3BEPS Aktionspunkt 7 zur Verhinderung der künstlichen Vermeidung von Betriebsstätten1.3.1VertreterbetriebsstätteAus internationaler Sicht wurde der Tatbestand der Vertreterbetriebsstätte seit der Änderung des Musterkommentars sowie der Implementierung des MLI zur automatischen DBA-Anpassung im Jahr 2017 wesentlich erweitert. Demnach ist eine Abschlussvollmacht, sei sie rechtlich oder faktisch, nicht mehr erforderlich. Eine Tätigkeit des ständigen Vertreters, welche zu einem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen führt, kann zur Begründung einer Vertreterbetriebsstätte führen, wenn dieser regelmäßig die maßgebliche Rolle beim Abschluss von Verträgen spielt.Eine weitere Änderung betrifft auch das Handeln, das dazu bestimmt ist, regelmäßig zu Vertragsabschlüssen zu führen, möge dieses auch unter standardisierten Bedingungen erfolgen. Abgezielt wird hier vor allem auf Kommissionäre, da sie auf eigenen Namen handeln und somit grundsätzlich keine Abschlussvollmacht haben können. Daher kann auch durch eine Verkaufstätigkeit eines Kommissionärs eine Betriebsstätte begründet werden. Anzumerken ist, dass in derartigen Fällen eine Vertreterbetriebsstätte auch ohne feste Geschäftseinrichtung begründet werden kann. Der Anwendungsbereich der Vertreterbetriebsstätte wurde somit aus internationaler Sicht wesentlich erweitert, um der künstlichen Vermeidung einer Betriebsstätte mittels Fehlen einer Abschlussvollmacht des ständigen Vertreters entgegenzuwirken. Österreich hat einen Vorbehalt hinsichtlich dieser Klausel abgegeben, da Österreich bislang bereits eine bloß faktische Abschlussvollmacht als ausreichend für die Begründung einer Vertreterbetriebsstätte angesehen hatte. Zu beachten ist weiters, dass auch Kapitalgesellschaften die Funktion eines abhängigen Vertreters innehaben können. Bei einer Konzern-Umstrukturierung können sich unerwünschte Folgen ergeben, wenn zB eine Vertriebstochtergesellschaft zu einer bloßen Kommissionärstochtergesellschaft herabgestuft wird und die Tochtergesellschaft damit zur Vertreterbetriebsstätte der ausländischen Muttergesellschaft wird. Die Muttergesellschaft wird dadurch mit dem aus dem Österreich-Geschäft erzielten Gewinn nach Abzug der Vertreterprovision beschränkt steuerpflichtig. 1.3.2Hilfs- und UnterstützungstätigkeitenDie Änderungen im BEPS-Aktionspunkt 7 betreffen außerdem die im Ausnahmekatalog aufgelisteten Tätigkeiten. Die aufgeführten Tätigkeiten begründen nach der Änderung 2017 nur dann keine Betriebsstätte, wenn diese von vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten sind. Österreich hat in diesem Zusammenhang bereits bislang die Auffassung vertreten, dass der Ausnahmekatalog des Art 5 Abs 4 OECD-MA nur greift, wenn es sich nicht um die Kernfunktion des Unternehmens handelt. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass diesbezügliche Aktivitäten in Hinkunft einer strengeren Prüfung unterzogen werden. 1.4Gegenberichtigungsverpflichtung bei VerrechnungspreisenBei Verrechnungspreisen normiert Art 17 MLI eine Gegenberichtigungsverpflichtung im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 OECD-MA.1.5BEPS Aktionspunkte 8-10 und 13, die zu einer Überarbeitung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze geführt habenDie unmittelbar den Verrechnungspreisbereich betreffenden Aktionspunkte 8 bis 10 sowie 13 (Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen Verrechnungspreisergebnissen und Wertschöpfung) sind in Österreich nach Auffassung der Finanzverwaltung sofort anwendbar, da sie Teil der OECD Verrechnungspreisgrundsätze sind, die auch für die Anwendung und Auslegung des Fremdverhaltensgrundsatzes in Österreich Relevanz haben. Betreffend den Aktionspunkt 13 ist weiters eine Umsetzung bereits in Form des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes (VPDG) erfolgt, da die Einführung von verrechnungspreisspezifischen Dokumentationsbestimmungen eine gesetzliche Verankerung erforderte.mehr