Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Materiellrechtliche und gleichheitsrechtliche Aspekte der steuerlichen Begünstigung von Sanierungserträgen gemäß § 3a ES

BuchKartoniert, Paperback
586 Seiten
Deutsch
Nomoserschienen am23.05.2023
Der Erfolg von Restrukturierungen hängt regelmäßig entscheidend von der steuerlichen Behandlung von durch Sanierungsmaßnahmen ausgelösten Gewinnen ab. Die Anwendung der zu diesem Zweck geschaffenen Steuerbefreiung des
3a EStG ist jedoch aufgrund zahlreicher Auslegungsfragen konfliktträchtig. Die Arbeit zeigt daher umfassend die bekannten und neu entstanden Probleme hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs, der Voraussetzungen und Rechtsfolgen auf, entwickelt auf Basis der einschlägigen Literatur praxisgerechte Lösungen und bietet so eine verlässliche Hilfe für die Sanierungspraxis.In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Arbeit einer Prüfung der Vereinbarkeit von
3a EStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR184,00
E-BookPDF0 - No protectionE-Book
EUR184,00

Produkt

KlappentextDer Erfolg von Restrukturierungen hängt regelmäßig entscheidend von der steuerlichen Behandlung von durch Sanierungsmaßnahmen ausgelösten Gewinnen ab. Die Anwendung der zu diesem Zweck geschaffenen Steuerbefreiung des
3a EStG ist jedoch aufgrund zahlreicher Auslegungsfragen konfliktträchtig. Die Arbeit zeigt daher umfassend die bekannten und neu entstanden Probleme hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs, der Voraussetzungen und Rechtsfolgen auf, entwickelt auf Basis der einschlägigen Literatur praxisgerechte Lösungen und bietet so eine verlässliche Hilfe für die Sanierungspraxis.In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Arbeit einer Prüfung der Vereinbarkeit von
3a EStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Schlagworte