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KlappentextDas Werk erörtert eine Grundsatzproblematik, die wegen der Auslegung des Art. 263 Abs. 4 AEUV besteht. So können Privatpersonen nicht direkt gegen sekundärrechtlichen EU-Normen vor den EU-Gerichten vorgehen. Die Bundesrepublik Deutschland muss wegen der Verpflichtung aus Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV diese Rechtsschutzlücke schließen. Die allgemeine Feststellungsklage nach
43 Abs. 1 VwGO ist hierzu heranzuziehen. Mit einer auch verfassungsrechtlich durchsetzbaren Vorlage nach Art. 267 Abs. 1 AEUV kommt der EuGH schlussendlich zur Gültigkeitskontrolle.Der Autor war zum Zeitpunkt der Schaffung des Werks wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Matthias Pechstein am Jean-Monnet-Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht.
43 Abs. 1 VwGO ist hierzu heranzuziehen. Mit einer auch verfassungsrechtlich durchsetzbaren Vorlage nach Art. 267 Abs. 1 AEUV kommt der EuGH schlussendlich zur Gültigkeitskontrolle.Der Autor war zum Zeitpunkt der Schaffung des Werks wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Matthias Pechstein am Jean-Monnet-Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht.
Details
ISBN/GTIN978-3-7560-1836-9
ProduktartTaschenbuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Verlag
Erscheinungsjahr2024
Erscheinungsdatum02.08.2024
Reihen-Nr.14
Seiten250 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht361 g
Artikel-Nr.56456654
Rubriken
GenreRecht